Bodenbelag Sache des Vermieters?

15. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(850 Beiträge, 285x hilfreich)
Bodenbelag Sache des Vermieters?

Hi Leute,

Ich ziehe in ein WG Zimmer. In diesem Zimmer ist der Auslegwareboden extrem verschutzt und stinkt. Es muss eindeutig etwas neues rein.

Wer muss das jetzt machen bzw. wer ist verpflicht es zu bezahlen? Vormieter, Vermieter oder ich?

mfg Wolle9

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Das:
"Wer muss das jetzt machen bzw. wer ist verpflicht es zu bezahlen? Vormieter, Vermieter oder ich?"
fällt unter die Vertragsfreiheit. Je nachdem, wen Sie da mit dem Hauptmieter oder Vermieter vereinbaren, der zahlt.

Wenn Sie "gesehen und genommen" vertraglich vereinbaren, dann gilt das.

Gibt es ein Übergabeprotokoll?
sinnvollerweise wird darin vereinbart, wer für welche notwendigen Renovierungen zuständig ist.



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#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Es geht um die Eigentumsverhältnisse.

Ist der Bodenbelag mit der Wohnung übernommen worden, dann gehört er dem Vermieter. Der wäre nun verantwortlich.

Nur wenn z.B. eine Abstandssumme an den Vormieter gezahlt wurde, dann wäre er Eigentum des jetzigen Mieters.

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#3
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(850 Beiträge, 285x hilfreich)

Ich habe den Vertrag (von mir) ununterschrieben vor mir liegen und muss ihn heut noch abgeben. Bei Mietgegenstand sind nur die Räume aufgezählt. Ich weiß beispielsweise, das die Küche aber auch dabei ist. Steht aber nicht im Vertrag. Unter Pflichten des Mieter steht u.a. "..ist verpflichtet Teppichreinigung selbst durchzuführen". Ich würde sagen, dass man doch daraus schließen kann, dass der Teppich mit vermietet ist. Es würde ja sonst keinen Sinn machen.
Ein Übergabeprotokoll a.ä. gibt es bisher noch nicht.
Der Vermieter ist jedoch bis zum 2.1.2012 im Urlaub und die hab nur die möglichkeit mit der DSekretärin kontakt aufzunehmen. Was würdet Ihr mir empfehlen?

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#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Frage ob Du den alten Teppich entsorgen und einen Neuen, auf deine Kosten verlegen darfst.

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#5
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(850 Beiträge, 285x hilfreich)

Die frage ist, ob die Möglichkiet besteht, dass der Vermieter die Kosten übernimmt...

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#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Warum willst Du denn keinen eigenen Teppich ?

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#7
 Von 
guest-12327.12.2011 10:20:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 604x hilfreich)

Man muss den neuen Teppich ja nicht verkleben, das würde ich als Mieter nie machen.
Dann muss man ja beim Auszug nicht nur den Teppich, sondern auch die Kleberreste und eventuelle Schäden am Untergrund beseitigen...

Dem Fragesteller würde ich empfehlen, mit der Sekretärin des Vermieters eine Besichtigung des Teppichs zu machen, damit sie sich selbst ein Bild vom Zustand des Teppichs machen kann. Vielleicht darf sie ja eigenständig die Verlegung eines neuen Teppichs veranlassen!

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ein eigener verklebter Teppich

Das dürfte schon lt. MV verboten sein.
Einen Teppich fixiert man an den Übergängen mit doppelseitigem Klebeband.

quote:
Vielleicht darf sie ja eigenständig die Verlegung eines neuen Teppichs veranlassen!

Zumindest dem M erlauben dies auf eigene Kosten zu erledigen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39565 Beiträge, 14169x hilfreich)

Warum sollte er es auf eigene Kosten tun? Soweit ich weiß, ist Fußbodenbelag Sache des Vermieters.

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiß, ist Fußbodenbelag Sache des Vermieters.

Kommt drauf an, was man vereinbart.

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#12
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Nein, das sehe ich nicht so.

Ist bei der Besichtigung ein Teppich drin, gehört der zur Mietsache, wie eine Küche etc. Gesondert dazu könnte man natürlich was vereinbaren.
Der Vermieter könnte in den Mietvertrag reinschreiben, dass der alte, versiffte Teppich nicht mitvermietet ist, dann hat er auch kein Problem und muss nichts ersetzen. Bei alt und versifft muss er eh nichts ersetzen, er muss nur ersetzen, was kaputt ist.
Je nachdem, wieviele mögliche Mieter hinter Dir in der Reihe stehen, sprich, wie beliebt das Zimmer ist, so ist dann Deine Verhandlungsposition. Du möchtest gern einen neuen Teppich und der Vermieter sagt Dir dann, dass es Dein Spaß ist oder der nächste mietet das Zimmer.
Das Zimmer so mieten und nachher den Teppich monieren wird nicht klappen: gemietet wie sehen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#13
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Der Vermieter könnte in den Mietvertrag reinschreiben, dass der alte, versiffte Teppich nicht mitvermietet ist,

Der VM schreibt : alle Fußbodenbeläge gehören dem M mit Ausnahme von, ...

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