Bodenbelag- Teppich unter Laminat- wem gehört er?

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
AlexDasein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bodenbelag- Teppich unter Laminat- wem gehört er?

Hallo in die Runde :-),
folgendes: 2009 haben wir unsere Wohnung bezogen. Im Mietvertrag steht, dass wir den Bodenbelag und die Tapeten selber anbringen müssen und bei Auszug entfernen. Nun lag aber in der ganzen Wohnung schon Laminat. Ich habe dann noch eine Ergänzung geschrieben in der steht, dass das Laminat bei Asuzug nicht entfernt werden müsse, da es schon in der Wohnung lag. Das hat die damalige Verwaltung auch unterzeichnet. Nun ist das Laminat verwohnt und wir wollen es entfernen. Überall war Trittschalldämmung auf alten Dielen bis auf die beiden größten Zimmer. Hier liegt unter dem Laminat ein mit wasserUNlöslichem Kleber geklebter Teppichboden.

Wem gehört der Teppichboden? Habe ich ihn jetzt mitgemietet oder bin ich für die Entfernung zuständig?

Es wäre toll, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte und danke schon mal im Vorfeld :-)

Liebe Grüße
Alex




26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Alles was mit der Wohnung verbunden ist gehört zur Wohnung. So auch der Teppich.

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1859 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von AlexDasein):
Nun lag aber in der ganzen Wohnung schon Laminat. Ich habe dann noch eine Ergänzung geschrieben in der steht, dass das Laminat bei Asuzug nicht entfernt werden müsse, da es schon in der Wohnung lag. Das hat die damalige Verwaltung auch unterzeichnet.


Demnach müßt Ihr die Wohnung so übergeben wie angenommen, mit Laminat und den darunter liegenden Teppichboden. Nicht mehr und nicht weniger.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AlexDasein):
Nun ist das Laminat verwohnt und wir wollen es entfernen. Überall war Trittschalldämmung auf alten Dielen bis auf die beiden größten Zimmer. Hier liegt unter dem Laminat ein mit wasserUNlöslichem Kleber geklebter Teppichboden.


Also willst du den Laminat nicht nur entfernen, sondern hast es bereits getan?

Zitat:

Wem gehört der Teppichboden? Habe ich ihn jetzt mitgemietet oder bin ich für die Entfernung zuständig?


Der gehört ebenso dem Vermieter wie der Laminatboden, welchen du entfernt hast. Hoffentlich hast du den Vermieter da VORHER um Erlaubnis gefragt...


-- Editiert von Beduine am 20.12.2019 10:27

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14911 Beiträge, 4568x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hoffentlich hast du den Vermieter da VORHER um Erlaubnis gefragt...
Und wenn nicht dürfte das auch nicht schlimm sein, der Schaden beläuft sich imho bei einem über* 10 Jahre alten und verwohnten Laminatboden auf Null.

*wie alt war der Boden denn beim Einzug so ungefähr?

Stefan

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#5
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Hoffentlich hast du den Vermieter da VORHER um Erlaubnis gefragt...
Und wenn nicht dürfte das auch nicht schlimm sein, der Schaden beläuft sich imho bei einem über* 10 Jahre alten und verwohnten Laminatboden auf Null.

*wie alt war der Boden denn beim Einzug so ungefähr?

Stefan


Möglicherweise. Darum geht es aber nicht. Man wird aber durch die unerlaubte Eigenvornahme Probleme haben, die Kosten für den neuen Bodenbelag vom Vermieter erstattet zu bekommen.

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1859 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von AlexDasein):
folgendes: 2009 haben wir unsere Wohnung bezogen. Im Mietvertrag steht, dass wir den Bodenbelag und die Tapeten selber anbringen müssen und bei Auszug entfernen. Nun lag aber in der ganzen Wohnung schon Laminat. Ich habe dann noch eine Ergänzung geschrieben in der steht, dass das Laminat bei Asuzug nicht entfernt werden müsse, da es schon in der Wohnung lag.


.
Zitat (von Beduine):
Man wird aber durch die unerlaubte Eigenvornahme Probleme haben, die Kosten für den neuen Bodenbelag vom Vermieter erstattet zu bekommen.


Es ist so zu verstehen, dass der Mieter in eigener Regie und Kosten einen Bodenbelag
einbringt, und lt.Vereinbarung diesen nach Mietende nicht zu entfernen braucht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von AlexDasein):
folgendes: 2009 haben wir unsere Wohnung bezogen. Im Mietvertrag steht, dass wir den Bodenbelag und die Tapeten selber anbringen müssen und bei Auszug entfernen. Nun lag aber in der ganzen Wohnung schon Laminat. Ich habe dann noch eine Ergänzung geschrieben in der steht, dass das Laminat bei Asuzug nicht entfernt werden müsse, da es schon in der Wohnung lag.


.
Zitat (von Beduine):
Man wird aber durch die unerlaubte Eigenvornahme Probleme haben, die Kosten für den neuen Bodenbelag vom Vermieter erstattet zu bekommen.


Es ist so zu verstehen, dass der Mieter in eigener Regie und Kosten einen Bodenbelag
einbringt, und lt.Vereinbarung diesen nach Mietende nicht zu entfernen braucht.


Könnte man so sehen. Da wäre die exakte Formulierung im Mietvertrag samt der Ergänzug mal interessant.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39435 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von AlexDasein):
Im Mietvertrag steht, dass wir den Bodenbelag und die Tapeten selber anbringen müssen und bei Auszug entfernen.
Kannst du das wörtlich hier einstellen? Was GENAU steht dazu?
Zitat (von AlexDasein):
Ich habe dann noch eine Ergänzung geschrieben
Auch diese bitte GENAU? Und wie hat die Verwaltung *bestätigt*?

Zitat (von Beduine):
Man wird aber durch die unerlaubte Eigenvornahme Probleme haben, die Kosten für den neuen Bodenbelag vom Vermieter erstattet zu bekommen.
Welcher Mieter für welchen neuen Bodenbelag?

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#9
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher Mieter für welchen neuen Bodenbelag?


Gegenfrage: Wieviele Mieter und wieviele neue Bodenbeläge findest du in der Fallbeschreibung?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39435 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
Wieviele Mieter und wieviele neue Bodenbeläge findest du in der Fallbeschreibung?
Ich finde einen Mieter=Fragesteller=Laminatnutzer seit 10 Jahren. Der fragt, wem der Teppichboden gehört.
Ich finde keinen neuen Bodenbelag. Nur 10 Jahre altes Laminat auf noch älterem Teppichboden auf noch viel älterem Dielenboden.
Ich finde auch keinen Vermieter, der etwas verlangt, bemängelt.

Du unterstellst evtl. bereits entfernten Laminatboden?
Na und?

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#11
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Beduine):
Wieviele Mieter und wieviele neue Bodenbeläge findest du in der Fallbeschreibung?
Ich finde einen Mieter=Fragesteller=Laminatnutzer seit 10 Jahren. Der fragt, wem der Teppichboden gehört.
Ich finde keinen neuen Bodenbelag. Nur 10 Jahre altes Laminat auf noch älterem Teppichboden auf noch viel älterem Dielenboden.
Ich finde auch keinen Vermieter, der etwas verlangt, bemängelt.

Du unterstellst evtl. bereits entfernten Laminatboden?
Na und?


Wenn Sätze, welche mit so nem seltsamen Zeichen wie diesem hier "?" enden Unterstellungen sind, dann unterstelle ich dir jetzt einfach mal dass du nur rumstänkern willst? <-----Unterstellung, eindeutig am Unterstellungszeichen "?" zu erkennen

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14911 Beiträge, 4568x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gegenfrage: Wieviele Mieter und wieviele neue Bodenbeläge findest du in der Fallbeschreibung?
Ich finde schon mal mindestens zwei Mieter, den TS und den Vormieter (von dem das Laminat offenbar stammt), vielleicht sogar noch viele weitere Mieter. Und das ist bestimmt nicht unwichtig, die Frage war ja wem der Teppich gehört (eigentlich war die Frage natürlich, wer den Teppich entsorgen muss).

Stefan

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#13
 Von 
AlexDasein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank schon mal für die vielen Antworten. Morgen stell ich Euch den genauen Wortlaut des Vertrages und des Zusatzes rein.

Der Vermieter ist der Ansicht, dass das unser Laminat ist. Das ist also nicht das Problem. Wir haben ihm jetzt ja quasi selber den ganzen alten Laminat entsorgt, was wir sonst bei Wohnungskündigung gar nicht hätten machen müssen.

In zwei Zimmern war unter dem abgewohnten Laminat gestrichener Dielenboden den ich jetzt gerade her richte. Dafür habe ich auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter/Verwalter.

Bei den zwei Zimmern mit dem an Dielen festgeklebten Teppichboden wird das eine Sauarbeit werden. Mich würde einfach interessieren, wer für die Entfernung nun eigentlich zuständig ist. Der Teppich ist alt, voller Flecken. Ist dann vielleicht doch der Vermieter für zuständig. Unser Verwalter sagt, dass es schwierig wird zu beweisen, dass das nicht unser Teppich ist...aber wie gesagt, es gibt ja noch den Zusatz....

Einen schönen Abend Euch!

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Nicht sie müssen das beweisen dass das ihr Teppich ist sondern der Vermieter muss nachweisen dass es nicht seiner war. Aber jetzt ist er weg so what? Im Rahmen einer Renovierungsmaßnahme, die durch Sie durchgeführt wird, muss der Vermieter den Teppich natürlich nicht entfernen.

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#15
 Von 
AlexDasein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Teppich ist nicht weg. Er klebt noch. Es sind 40 qm. Es ist ein uralter versiffter Teppich. Nach meinem Laienverständnis hätte ich interpretiert, dass das der Teppich des Vermieters ist (ich wusste ja quasi nichts von ihm) und dann wäre doch eigentlich der Vermieter für den Bodenbelag zuständig???
Falls ich ihn entfernen müsste, würden Kosten auf mich zukommen, die ich gerade nicht stemmen kann.

Der Zusatz: Wir müssen den Laminat nicht entfernen, da er schon in der Wohnung lag, sagt doch eigentlich aus, dass der Teppich nicht von uns stammen kann?!

-- Editiert von AlexDasein am 20.12.2019 21:39

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#16
 Von 
AlexDasein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

...

-- Editiert von AlexDasein am 20.12.2019 21:39

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Gegenfrage: Wieviele Mieter und wieviele neue Bodenbeläge findest du in der Fallbeschreibung?
Ich finde schon mal mindestens zwei Mieter, den TS und den Vormieter (von dem das Laminat offenbar stammt), vielleicht sogar noch viele weitere Mieter. Und das ist bestimmt nicht unwichtig, die Frage war ja wem der Teppich gehört (eigentlich war die Frage natürlich, wer den Teppich entsorgen muss).

Stefan


Das finde ich wiederum nirgendwo. Ich finde lediglich die Angabe, dass da schon ein Laminat bei Mietbeginn vorhanden war, und das so mit in den Mietrvertrag aufgenommen wurde. Also wurde eine Wohnung inklusive Laminat vermietet.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Also richtig verstehe jetzt die Frage auch nicht mehr. Sie haben die Wohnung gemietet, da war Laminat verlegt. Sie haben, klugerweise, im Mietvertrag aufgenommen, dass der Laminat nicht Ihnen gehört, und somit bei Auszug auch nicht von Ihnen entfernt werden muss.

Im Laufe der Zeit ist der Laminat nicht mehr ansehnlich, und soll entfernt werden. Dies haben sie gemacht. Unter dem Laminat befand sich größtenteils Trittschalldämmung, die haben sie wohl auch entfernt, und die darunter liegenden Dielen aufgehübscht.

Es befindet sich jedoch unter einem Teil des Laminars Teppichboden, welcher mit dem Boden verklebt ist. Seinerzeit wohl der Einfachheit halber als TrittSchalldämmung verwendet..
Den möchten Sie auch entfernen, haben aber hier nicht die notwendige finanzielle Ausstattung. Pech inne Verlosung. Ich weiß nicht, wie der Laminat ausgesehen hat, eventuell hätte man da was mit dem Vermieter regeln können, aber so ist es nun schwierig.. Zumal sich der Vermieter wohl nicht Entgegenkommend zeigt.

Einfach Laminat drüber legen und ein bisschen Geld sparen. Laminat gibt es auch zu kleinem Preis der soll ja auch keine zehn Jahre da rumliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AlexDasein):


Der Vermieter ist der Ansicht, dass das unser Laminat ist. Das ist also nicht das Problem. Wir haben ihm jetzt ja quasi selber den ganzen alten Laminat entsorgt, was wir sonst bei Wohnungskündigung gar nicht hätten machen müssen.


Na klar ist der Vermieter da der Ansicht, dass das euer Laminat ist, wenn es um die Entsorgung geht. Aber ok, dann habt ihr Euch darüber geeinigt, also ist es jetzt auch euer Laminat.


Zitat:

In zwei Zimmern war unter dem abgewohnten Laminat gestrichener Dielenboden den ich jetzt gerade her richte. Dafür habe ich auch eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter/Verwalter.


Dann darfst du das auch machen. Ok soweit.

Zitat:

Bei den zwei Zimmern mit dem an Dielen festgeklebten Teppichboden wird das eine Sauarbeit werden. Mich würde einfach interessieren, wer für die Entfernung nun eigentlich zuständig ist.
Na das kommt auf den genauen Wortlaut Eurer Vereinbarung an. Wenn ihr aber schon den Laminat samt Trittschalldämmung (also samt Unterbau) als Euer "Geschenk" angenommen habt, wird es jetzt eben schon schwierig den Teppich als "nicht mit geschenkt" zu deklarieren.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1859 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von AlexDasein):
Bei den zwei Zimmern mit dem an Dielen festgeklebten Teppichboden wird das eine Sauarbeit werden. Mich würde einfach interessieren, wer für die Entfernung nun eigentlich zuständig ist.


Dass der Teppich vor Ihrer Mietzeit an die Dielen geklebt wurde ist beweisbar -notfals
durch Gutachter-, vereinbart wurde, dass vom Mieter auf eigene Kosten ein Laminat verlegt werden darf, dieses bei Auszug nicht entfernt werden muss. Im Grunde genommen hätte der Mieter das/den Laminat auch auf den alten verklebten Teppich verlegen können.

Bei einigermaßen logischem Denkvermögen kann man behaupten, dass bei Auszug das/der Laminat in der Wohnung verbleibt. Sollte der Mieter so dumm gewesen sein diesen verklebten Teppichboden auszuräumen wird sich doch wohl kein Vermieter finden der für diesen Teppich noch Geld haben möchte. Fast möchte ich behaupten der Mieter hätte Anspruch auf Vergütung für diese Sauarbeit.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Leo4):


Dass der Teppich vor Ihrer Mietzeit an die Dielen geklebt wurde ist beweisbar -notfals
durch Gutachter-,

So weit ich das sehe bestreitet das der Vermieter auch nicht, muss also auch nicht bewiesen werden.

Zitat:

vereinbart wurde, dass vom Mieter auf eigene Kosten ein Laminat verlegt werden darf, dieses bei Auszug nicht entfernt werden muss. Im Grunde genommen hätte der Mieter das/den Laminat auch auf den alten verklebten Teppich verlegen können.


Da würde ich erstmal den genauen Wortlaut der Vereinbarung abwarten. Laut Beschreibung ist da allerdings von "dürfen" nicht die Rede, eher vom "müssen" und "nicht müssen".

Zitat:

Bei einigermaßen logischem Denkvermögen kann man behaupten, dass bei Auszug das/der Laminat in der Wohnung verbleibt.

Laut Beschreibung steht genau das im Mietvertrag.

Zitat:

Sollte der Mieter so dumm gewesen sein diesen verklebten Teppichboden auszuräumen wird sich doch wohl kein Vermieter finden der für diesen Teppich noch Geld haben möchte.


Es geht meinem Verständnis nach auch nicht um Geld für den Teppich, sondern um Geld für das Entfernen und Entsorgen.

Zitat:

Fast möchte ich behaupten der Mieter hätte Anspruch auf Vergütung für diese Sauarbeit.


Dagegen. Ertsens liegt der Teppich ja noch drin, zweitens kennen wir die nachträgliche mündliche Absprache zwischen Mieter und Vermieter nicht, und drittens sollte der Mieter sich erstmal mit dem Vermieter kurzschließen, wie man mit dem Problem Teppich verfahren soll, bevor man hier ein momentan finanziell eh nicht zu stemmendes Faß auf macht und anschließend vom Mieter Geld einfordert. Das tut dem Verhältnis Mieter-Vermieter dann ganz sicher nicht gut.


-- Editiert von Beduine am 21.12.2019 10:22

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1859 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
Da würde ich erstmal den genauen Wortlaut der Vereinbarung abwarten. Laut Beschreibung ist da allerdings von "dürfen" nicht die Rede, eher vom "müssen" und "nicht müssen".


"Müssen" kann ein Vermieter dem Mieter nicht aufzwingen. Der M hätte auch den alten Laminat liegen lassen können; sollte er aber einen neuen Bodenbelag wünschen,
dann auf seine Kosten. so ist das zu verstehen.

Zitat (von AlexDasein):
Ich habe dann noch eine Ergänzung geschrieben in der steht, dass das Laminat bei Asuzug nicht entfernt werden müsse, da es schon in der Wohnung lag.

Diese Ergänzung wurde im Nachhinein auf einem Schreiben der Verwaltung mitgeteilt und von dieser genehmigt. Steht also nicht direkt im Mietvertrag.

Zitat (von Beduine):
Laut Beschreibung steht genau das im Mietvertrag.


Zitat (von Beduine):
Es geht meinem Verständnis nach auch nicht um Geld für den Teppich, sondern um Geld für das Entfernen und Entsorgen


Zitat (von Beduine):
und drittens sollte der Mieter sich erstmal mit dem Vermieter kurzschließen, wie man mit dem Problem Teppich verfahren soll, bevor man hier ein momentan finanziell eh nicht zu stemmendes Faß auf macht und anschließend vom Mieter Geld einfordert.


Geld einfordert, wenn es garnicht um Geld geht?

Da man den exakten Wortlaut der Vereinbarungen nicht kennt kann man einiges in diese Sache hineininterpretieren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14911 Beiträge, 4568x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der M hätte auch den alten Laminat liegen lassen können;
Hat er aber nicht.

Der Vermieter hätte nämlich einfach wieder mit dem ollen Laminat vermieten können, vielleicht wäre der Nachmieter ja zufrieden damit, wer weiß. Nun wurde aber begonnen, ergo muss es auch beendet werden.

So kann man es zumindest sehen.

Zitat:
Geld einfordert, wenn es garnicht um Geld geht?
Was soll denn das jetzt?
Natürlich geht es um Geld, aber eben nicht für den Teppich, sondern für die Entsorgung (der Teppich hat einen negativen Wert).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39435 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Beduine):
dann unterstelle ich dir jetzt einfach mal dass du nur rumstänkern willst?
Quatsch.
Ich formuliere um: Meinst du evtl., der TE habe den Laminatboden bereits entfernt?
Zitat (von AlexDasein):
Nun ist das Laminat verwohnt und wir wollen es entfernen.
Da war es noch der Plan des TE. Am 19. abends.
Zitat (von AlexDasein):
Wir haben ihm jetzt ja quasi selber den ganzen alten Laminat entsorgt,
Einen Tag später--- Laminat schon weg. Obwohl es ganz anders vereinbart war.
Zitat (von AlexDasein):
Wir müssen den Laminat nicht entfernen, da er schon in der Wohnung lag,
Und da darf man fragen, warum ihr das Laminat trotzdem entfernt habt.
Zitat (von AlexDasein):
sagt doch eigentlich aus, dass der Teppich nicht von uns stammen kann?!
Kann man annehmen. Hat aber mit dem Zusatz im Mietvertrag nichts zu tun. Du hast dir das Teppichboden-Entsorgungs-Problem selbst gebacken.
Leider.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1859 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von AlexDasein):
Bodenbelag- Teppich unter Laminat- wem gehört er?


Das war die eigentliche Frage. Hätte eigentlich heißen müssen: Wer muss den Teppich unter dem Laminat entfernen und auf wessen Kosten. Der verbrachte Teppich hat
keinen Wert mehr, stehen nur noch die Entfernungskosten an. Und das ist nun mal
Vereinbarungssache der Parteien wer dafür zuständig sein soll.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Leo4):


Geld einfordert, wenn es garnicht um Geld geht?



Wer sagt dass es bei der Frage, wer die Entsorgung des Teppichs zu bezahlen hätte, nicht um Geld geht? Will man das mit Bitcoins bezahlen?

Zitat (von AlexDasein):
Falls ich ihn entfernen müsste, würden Kosten auf mich zukommen, die ich gerade nicht stemmen kann.


Es geht dem TS um die anfallenden Kosten.

Zitat:

Da man den exakten Wortlaut der Vereinbarungen nicht kennt kann man einiges in diese Sache hineininterpretieren.
Eben, deshalb ja die Bitte an den TS das mal im genauen Wortlaut einzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

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