Bodenbelag - Teppichboden vom Vormieter

9. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Simone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bodenbelag - Teppichboden vom Vormieter

Hallo,
mein Freund und ich haben Anfang März eine Wohnung besichtigt, in der Teppichboden lag. Den Mietvertrag, welcher als Einzugsdatum den 01.05. vorsieht, unterschrieben wir einen Tag später und durften die Wohnung erneut besichtigen. Nun wollen die Vormieter für den Boden, den sie vor 9 Jahren verlegten und vor einem dreiviertel Jahr reinigten, und für die 9 Jahre alte Markiese 150 Euro von uns. Die Markiese ist uns nicht so wichtig, jedoch hatten wir uns darauf eingestellt in eine Wohnung mit Bodenbelag zu ziehen und wenn wir das Geld nicht bezahlen, wollen sie den Boden herausreißen, da sie in eine Wohnung mit Estrich gezogen seien. Außerdem wollen sie die Schlüsselübergabe mit den Vermietern anstatt morgen erst am 30. April vollziehen. Die Vormieterin meinte, dann könnten wir am 01.05. noch nicht einziehen, da ja zu diesem Zeitpunkt kein Bodenbelag vorhanden sei. Sowohl die Vormieter als auch die Vermieter sind der Ansicht, dass wir, wenn der Teppich rausgerissen wird, auf unsere Kosten einen neuen Bodenbelag verlegen lassen müssen/verlegen müssen - ab dem 01.05. Wir dachten jedoch, dass ein Bodenbelag in eine Wohnung gehört und gingen davon aus eine Wohnung mit Teppichboden gemietet zu haben. Nun stehen wir da und wissen nicht, was wir tun sollen, da wir ja mit den Vermietern auch keinen Ärger möchten. Für Informationen wäre ich sehr dankbar,
Simone

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Meines Erachtens nach besteht kein Anspruch auf zur Verfügungstellung einer mit Teppichboden ausgestatteten Wohnung.

Ein solcher bestünde wohl nur, wenn dies explizit im MV festgehalten bzw. nachweislich mündlich zugesichert wurde. Das in besichtigten Wohnungen sich noch vom Vormieter Teppich befindet, dürfte gerade in bewohntem Zustand keine Seltenheit sein.
Ähnlich verhält es sich mit den Schlüsseln. Einen Anspruch auf Übergabe haben Sie erst zum 01.05., es sei denn es wurden andere Absprachen getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Simone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Wir wollten die Schlüssel auch nicht früher. Die Vermieter wollten sie früher haben (ich glaube um noch etwas zu reparieren).
Jedoch hatten wir nicht damit gerechnet, am 01.05. auf Estrich einzuziehen. Ist eine Wohnung denn dann beziehbar, wenn sie keinen Bodenbelag hat?
Wir haben auch schon andere Wohnungen besichtigt, in denen keine Mieter mehr waren und wir liefen nie auf Estrich (klar ist das kein gültiges Argument), und wenn wir auch nur einen Anhaltspunkt gehabt hätten, dass der Bodenbelag den Vormietern gehört, so hätten wir es uns sicher noch überlegt, ob wir die Wohnung nehmen. Schließlich ist das Legen eines Bodens auch eine Ausgabe und zeitraubend und wir gingen davon aus, die Wände zu streichen und ähnliches und dann einziehen zu können.
Es geht ja auch nicht um den Teppichboden, aber einen Bodenbelag hätten wir halt schon ganz gerne.

Übrigens hat die Vermieterin gestern noch mit den Vormietern geredet und wir müssen nun wohl doch nichts zahlen. Aber wenn der acht oder neun Jahre alte Teppich dann in ein paar Jahren einmal rausgemacht werden muss - müssen wir dann für einen neuen Bodenbelag aufkommen? Ich betone noch einmal: es geht nicht darum, dass wir unbedingt Teppich wollten, aber eben einen Bodenbelag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Das Ergebnis freut mich für Sie.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch darauf, daß sich die Wohunung in einem tapezier- und verlegefähigen Zustand befindet (Ausnahme: besondere Abreden). Das kann bei rohem Estrich tatsächlich zweifelhaft sein, da dieser zumindest versiegelt sein muß, da ansonsten immer Sand durch den Teppich diffundiert.

In der Regel geht man davon aus daß Teppichböden nach ca. 7-8 Jahren verschlissen sind. Sie können ihn also bei Auszug in der Wohnung zurücklassen (Ausnahme: besondere Schäden). Sollten Sie den Boden direkt vom Vormieter übernehmen, könnte der Vermieter allenfalls auf Entfernung bestehen.

MIt freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen