Frage an die Vermieter unter euch:
Mein Mieter möchte im Wohnzimmer Parkett verkleben. Ich bin damit vom Grundsatz einverstanden.
Nun geht es, wie immer, ums Geld.
Wir haben uns bis jetzt darauf geeinigt, dass ich die Verlegung bezahle, und er das Material. Kosten sind somit fast hälftig aufgeteilt.
Die Wohnung wird ohne Bodenbeläge im Wohnzimmer vermietet. Derjenige der auszieht muss Laminat oder Teppich mitnehmen, falls der Nachmieter dieses nicht übernimmt.
Wie ist es bei Auszug mit dem fest verklebtem Parkett? Der ist dann drin!
Ich möchte bei Auszug nichts an den Mieter bezahlen, und ich möchte auch nicht, dass der Nachmieter Abstand für diesen Parkett bezahlen muss, da die Vermietung deshalb unnötig schwierig werden kann.
Wie soll ich das in den Mietvertrag bringen? Was würdet ihr tun?
Danke Gast
Bodenbelag - Wie ist es bei Auszug mit dem fest verklebtem Parkett?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Dann schrieb doch einfach in den Mietvertrag " Das Parkett, welches nue verlegt wird, ist Eigentum des Vermieters und verbleibt nach Auszug kostenfrei in der Wohnung"
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Fertig-Parkett kann man auch schwimmend verlegen !
Aber eine Wohnung mit Parkettboden bekommt man wieder besser weitervermietet bzw. auch ein wenig teurer !
Dann schrieb doch einfach in den Mietvertrag
Nicht in den Mietvertrag, sondern gesonderte Mietermodernisiserungsvereinbarung schließen, in der festgelegt wird, innerhalb welchen Zeitraums der Mieter seinen Anteil abwohnt.
--- editiert vom Admin
Ich schon , weil ohne Bodenbelag würde ich mir es auch 2 mal überlegen ob ich die Wohnung Miete. Wobei ich teilweise Fliesen und teilweise Laminat bzw. Parkett bevorzuge. Strassenschuhe werden schliesslcih in de rWohnung nur bis zum Eingang getragen !
Auf Konstruktionen wie die geplante ( Bodenbelag ausbauen und mitnehmen oder ablösen) würde ich verzichten, weil das nur Ärger macht.
Schlag dem Mieter deine Regelung vor (Kostenteilung, Boden bleibt bei Auszug) und wenn er nicht einverstanden ist, soll er einen Teppichboden akzeptieren, den du bezahlst und auf deine Kosten verlegst, der dann sowieso bleibt.
Später, wenn der jetzige Mieter ausziehen will und eine bestimmte Summe X vom Nachmieter für das Parkett verlangt, will dieser dann u. U. nicht voll zahlen, weil er zwei bis drei Kratzer gefunden hat und und und.....dann gibt es nur Probleme.
--- editiert vom Admin
@Blockwart
ist doch sinnig muss man weniger putzen ;-)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
23 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten