Bodenbelag????

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Juli0508
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Bodenbelag????

O.k.,hier hätte ich noch etwas...
Als ich die Wohnung vor 4 Jahren bezogen habe,hat der damalige Vm einen einfachen Teppich verlegen lassen.Dieser taucht aber mit keiner Silbe im MV auf. Nun ist er nicht mehr wie neu - der Teppich-(2 kleine-Kinder und mir ist 2mal versehentlich-wirklich versehentlich- das Bügeleisen hingefallen,welches deutliche Spuren hinterlassen hat.Ich gehe davon aus,daß der Teppich vielleicht ein Geschenk war....:-),soll oder darf ich ihn nun entfernen???Der neue Vm weiß das nicht,daß mir damals der Teppich verlegt wurde.




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Ich gehe davon aus,daß der Teppich vielleicht ein Geschenk war...

Würde ich eher nicht.

soll oder darf ich ihn nun entfernen ?

Aber doch wohl nicht ersatzlos ?

Der neue Vm weiß das nicht,daß mir damals der Teppich verlegt wurde.

Da würde ich mich nicht drauf verlassen.

Warum hast Du dem neuen Vermieter eigentlich nicht schon längst weisgemacht, daß Du im Dezember nie Miete zahlen brauchtest und zu Weihnachten immer vom alten Vermieter einen Wellness-Urlaub geschenkt bekommen hast ?

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#2
 Von 
Juli0508
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich vielleicht mal Fragen oder Antworten ohne blöde Kommentare bekommen?
Ich stelle nur Fragen ,weil ich mir nicht sicher bin und den Vm nicht verärgern möchte.Sonst nichts.Ich bin halt kein Vm oder Rechtsanwalt...

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Damit wirst Du von Morthy nicht verschont bleiben, also nimm es mit Humor und ignoriere es :grins:

Den Teppich würde ich auf keinen Fall einfach entfernen. Ein Geschenk war er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Auch wenn er nicht im MV explizit erwähnt wurde gehört er dennoch zur Mietsache.

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

weil ich mir nicht sicher bin und den Vm nicht verärgern möchte

Um das jetzt mal auf den Punkt zu bringen:

Du möchtest den Vermieter hintergehen, aber ihn nicht verärgern.

Und das soll funktionieren ?

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#5
 Von 
Juli0508
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will hier keinen hintergehen,verstanden!?
Ich möchte nur nicht hinterher irgendetwas nachholen,z.B.3 Monate nach Auszug: Ach ,der Teppich ist *******,bitte entfernen.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1195x hilfreich)

Darüber kann man sich nur ein Urteil bilden, wenn man den Teppich mit eigenen Augen gesehen hat. Keine Angst, will Dich nicht besuchen :grins:

Beispiel aus eigener Erfahrung vor vielen Jahren:

In der ganzen Wohnung war heller Teppichboden. Die Küche zum Essbereich war teilweise offen (Theke/Durchreiche), und in der Küche gab es einen Brand (bin wohl nicht die beste Köchin :grins: . Na, jedenfalls wurde panisch mit Wasser gelöscht, und der ganze Schmodder klatschte auf den Teppich im Esszimmer.

Reinigen konnte man da kaum noch, und es sah schrecklich aus. Mir war klar, dass ich entweder neu verlegen muss, oder eben der VM mir die Kosten auferlegen würde. Damit es keine Diskussionen gab, ich eh noch eine Weile dort gewohnt habe, ließ ich einen Fachmann diesen Bereich, also das Esszimmer, neu verlegen. Die genaue Farbe war nicht möglich, aber das sah man nur, wenn man wusste was passiert war. Ist ja schließlich nur fair, wenn man das was man beschädigt hat, auch wieder in Ordnung bringt, oder nicht?

Nach meinem Auszug und kurz vor der Wohnungsübergabe, ließ ich den kompletten Teppichboden in der Wohnung reinigen, und es gab keine Probleme.

Was ich damit eigentlich sagen möchte: Du weißt, dass der Teppich von Dir beschädigt wurde, also handle vorher, bring es in Ordnung, und dann gibt es auch keine bösen Diskussionen.

-- Editiert von Dinsche am 04.03.2008 16:07:23

-- Editiert von Dinsche am 04.03.2008 16:08:14

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#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

@Juli: ich bin auch Mieter und versuche natürlich meine Rechte durchzusetzen, aber warum willst du denn dem VM vorsätzlich schaden? Hat er dir was getan, dann könnte ich es aus moralischer Sicht noch nachvollziehen, ansonsten einfach :kotz: ist ja widerlich.

fyi: Abgesehen davon, wenn es rauskommt, ist es schnell Betrug!

Zum Thema: es ist Eigentum des VM, insofern musst du diesen grundsätzlich fragen, bevor du den Teppich entfernst. Solange es fair bleibt und du dich nicht voll deppern anstellst, geht natürlich auch die Variante von Dinsche - allerdings kann der VM, wenn er es mitbekommt, dann kommen und sagen gefällt ihm nicht.

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#8
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Du könntest den Schaden durch das Bügeleisen auch einfach deiner Haftpflicht melden...

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#9
 Von 
Juli0508
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

zu Morthingale:
Wir haben wirklich von unseren alten Vm Geschenke bekommen.Ich sagte ja bereits--es gibt auch nette Vm!!!

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#10
 Von 
Juli0508
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

O.k. Angenommen ich lasse den Teppich drinnen...Kann denn nun der Vm in sagen wir mal 2 Monaten,wenn er einen Nachmieter hat,von mir dann noch verlangen ihn zu entfernen( weil dem Nachmieter ihm nicht gefällt?)?
Gleiches Haus - gleicher Vermieter:
Eine Mieterin zieht aus und soll den Teppich entfernen.Macht sie aber nicht,weil sie damals keine Kaution hinterlegen mußte.Bekam superärger,war aber egal,da keine Kaution.
Ich will ihn entsorgen und soll nicht???
Ich denke:gleiches Recht für alle,oder???
An die Querdenker:Es wäre für mich kostengünstiger ihn zu entfernen,als reinigen zu lassen.

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#11
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Versuch doch einfach mal das Telefon zu benutzen und den VM anzurufen... so ganz ohne querdenken meine ich. Die Aussage lässt du dir schriftlich bestätigen und der Ärger dürfte überschaubar sein.

Das mit der Haftpflicht kann man probieren, auf Erfolg würde ich nicht hoffen: (1) gemietete Gegenstände sind meist ausgenommen und (2) springen Versicherungen nicht bei jeder Alltäglichkeit ein (macht ökonomisch, aus gesamtvolkswirtschaftlicher Sicht, sogar Sinn) und haben sich entsprechend abgesichert (Stichpunkt: Vertragsklauseln)

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

es gibt auch nette Vm!

Klar, mich zum Beispiel.

Aber ich verschenke keine Wohnungsbestandteile.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Juli0508
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem neuen Vm kann und will ich nicht reden.Anrufe werden erst Wochen später beantwortrt u.s.w.!Außerdem möchte ich vorher bescheid wissen,was man darf-soll oder muß!Nachher sage ich etwas,was mir hinterher im Hals verdreht wird...Neee,danke

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Du musst den Belag erstmal drin lassen, darfst ihn also nicht entsorgen und du hast den Schaden zu ersetzen (maximal jedoch Zeitwert, wobei gesamte Nutzungsdauer auf 10 Jahre angesetzt wird). Den Schaden musst du allerdings nur ersetzen, sofern die Spuren über den üblichen Gebrauch hinausgehen. Das lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen und ist Augenmaß...

Nun musst du überlegen, ob reinigen sinnvoller ist oder den Zeitwert ggf. zu ersetzen.

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#15
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 630x hilfreich)

@Morti

gibt es hier einen neuen RA ??

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#16
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Meinst Du Bernie ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 630x hilfreich)

du hast Post

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#18
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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