Bodenbelag!

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
anniko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bodenbelag!

Guten tag,seit einiger Zeit beschäftigt mich mein Bodenbelag ( Laminat)in meiner Mietwohung schon zu anfang wurde gesagt, er müsste nicht ausgetauscht werden ,er weißt aber einige schandflecken auf ..dazu kommt das alle mieter einen neuen belag haben auch zeitgemäß .nur wir nicht obwohl die wohnung 3 monate leerstand bevor wie einzogen.
Kann man anfordern das die Vermieter offen legt wann das laminat verlegt wurde? es muss ja aller 10 jahre erneuertwerden bzw.hat man darauf anrecht?!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von anniko):
es muss ja aller 10 jahre erneuertwerden

Woher stammt denn diese Aussage?
Zitat (von anniko):
hat man darauf anrecht?!

Nö!

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#2
 Von 
anniko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

JA das recht hat man..es geht aber darum das vom vermieter nur aussagen bekommt er muss nicht erneuert werden...es muss doch aber für mich möglich sein das nachzuvollziehen ich glaube dem vermieter nicht ,ich bin der meinung weil es mir auch von anderen hausbewohnern zugetragen wurde das der belag bei mir in der wohnung schon 10 jahre hinter sich hat.

und es muss doch die möglichkeit geben das irgendwo einsehen zukönnen.
notfalls auch mit einem anwalt

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

der Vermieter muss nicht den Bodenbelag nach 10 Jahren austauschen. Wenn Sie sich so sicher sind, dann werden Sie ganz sicher auch eine Quelle haben, wo man das nachlesen kann.

Es gibt bestimmte Haltbarkeitsspannen, wenn man das so sagen möchte. Dort wird tabellarisch die Lebensdauer von Teppich oder Laminat oder Parkett, etc aufgeführt. Das ist allerdings mehr eine Sache der Versicherungen, wenn beispielsweise ein Schaden an einem 15 Jahre alten Laminatboden entsteht, dann ist dort für den Vermieter nicht mehr viel zu holen. Das heißt aber auf keinen Fall, dass man nun alle 10 oder 15 Jahre eine Anrecht darauf hätte, dass der Laminat ausgetauscht wird.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

der Laminat hat bestimmte Nutzungsdauern. In der Regel 10 Jahre aufwärts.
Doch wir haben die Erfahrung gemacht, das bereits vereinzelt Laminat bei starker Nutzung schon nach 5 Jahren kaputt war. Ja, bei Leerstand hätte man in die Wohnung investieren können. Nicht schön. Doch umgekehrt. mussten wir als Vermieter - Streit wollten wir vermeiden alleine über 20 h in die Wohnung Zeit investieren. Wenn wir dies den verschiedenen Handwerkern in Auftrag gegebeben hätten wären 1,5 Jahre Kaltmiete (ohne Renovation Bad und Küche) weg gewesen. Und das in 5 Jahren wo ein Mieter drin war. Dadurch das eben nichts selbst in die Hand genommen wird treibt man eben auch die Mieten hoch.... Klar ist der Boden Vermietersache. Doch in Städten mit Wohnungsmangeln ist es Gang und Gäbe das dies ein Mieter übernimmt. Er ist froh überhaupt was zu finden....... 12 m2 Laminat 7 mm mit Trittschalldämmung und Mindermengenzuschlag incl. Entsorgung kosten übrigens 680 Euro plus 1 Monat Mietausfal l...Bei unserer Mietwohnung (5 Jahre Miete nicht erhöht 2 Monatsmieten. Wenn ein Mieter dies selbst in die Hand nehmen würde wären dies mit Ensorgung 150 Euro.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
der Laminat hat bestimmte Nutzungsdauern. In der Regel 10 Jahre aufwärts.
NÖ.
1. ist es DAS Laminat. Oder DER Laminatboden.
2. sind nicht die Nutzungsdauern das Kriterium, sondern die wirtschaftliche Lebensdauer und diese dann abhängig von der Qualitätsstufe des Laminats:
Günstige Qualität: ca. 8 – 10 Jahre
Mittlere Qualität: ca. 11 – 12 Jahre
Sehr gute, gute Qualität: ca. 13 – 15 Jahre

3. Bedeuten diese Zeiten gar nichts, denn je nach Beanspruchung gehts auch viel kürzer oder viel länger.

4. Brauchst du nicht in jedem Thread zu Mietrecht dein Problem und Lamento ausbreiten. Das hilft hier nicht.
Wer als Vermieter keine Ahnung vom Vermieten hat, solls halt lassen. Oder legt wie ihr jedesmal nur drauf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer als Vermieter keine Ahnung vom Vermieten hat, solls halt lassen.

Oder man beauftragt Profis damit...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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