Bodenheizung in der NK Abrechnung

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
go342092-61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bodenheizung in der NK Abrechnung

Hallo
ich bin nun das erste Jahr in dieser Wohnung und schätze das die erste NK Abrechung wohl in Kürze kommen wird. Die Wohnung ist im großen und ganzen ok, was aber stört ist das ich die Bodenheizung nicht steuern kann und auch gar nicht darf. Wurde mir sogar untersagt mit dem Hinweis das wenn ich (bin im EG) sie zurückdrehe die Wohnungen über mir (7 Stockwerke) ebenfalls zurück bzw. evtl. sogar ganz gedrosselt würden. Das wurde damals so gebaut, ca. 60er oder 70er Jahre. Es ist die erste Wohnung die ich mit einer Bodenheizung habe, kannte das bisher nicht. Somit habe ich meist viel zu warm hier (24-26C) und entsprechend immer Fenster offen was mir andereseits doch widerspricht da ich im wahrsten Sinne des Wortes die Wärme zum Fenster herauswerfe. Eine Möglichkeit zu sparen und Kosten zu senken habe ich somit gar nicht. Ich grüble nun schon immer wieder was mache ich wenn eine Nachzahlung käme? Denn das würde ich nicht einsehen. Ich hoffe an sich am ehesten das es auf Null ausgeht, ich möchte keinen Streit mit meiner Vermieterin. An eine Erstattung denke ich am wenigsten weil ich ja keinen Einfluss habe. Um vorbereitet zu sein, wäre ich für Infos dankbar wie ich am besten reagiere oder wo ich hierzu Infos finden kann wenn tatsächlich eine Nachforderung käme... vielen Dank

-- Editiert go342092-61 am 06.06.2012 13:42

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15 Antworten
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#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Normalerweise ist auch eine Bodenheizung einzeln regelbar.
Wenn nicht, liegt ein gravierender Baumangel vor.
Kürzen Sie die Heizkosten um 20 %.

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#2
 Von 
go342092-61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, ist nicht regelbar bzw. darf ich nicht. Ich habe fünf altertümliche Drehknaufe im Boden neben WC aufragen, und wenn ich daran drehen würde hätte ich keine Ahnung was ich überhaupt mache. Aber wie gesagt, es wurde explizit untersagt daran zu drehen weil ich sonst den Parteien über mir die Heizung ebenfalls drosseln bis evtl. ganz reduzieren würde.

Wie erwähnt, noch gibt es keine Abrechung und keine Nachforderung, ich will lediglich aber vorbereitet sein falls. Aber irgendwie widerstrebt mir die Dauerwärme so langsam, vor allem weil es gedanlich weh tut die Wärme die ja an sich teuer ist, so zum Fenster herauszuwerfen.

-- Editiert go342092-61 am 06.06.2012 15:54

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Es muss ja nicht gleich Streit sein, aber warum wurde die VM noch nicht darauf angesprochen, dass die Temparatur so hoch ist, dass man Fenster öffnen muss!?

Warum warten bis die evtl. strittige NK-Abrechnung kommt?

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das wurde damals so gebaut, ca. 60er oder 70er Jahre.



Dann gilt § 11 HeizkostenV:

§ 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden

1.
auf Räume,

...
c)
die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann;


Siehe auch § 12.

§ 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.
...
(2) Die Anforderungen des § 5 Absatz 1 Satz 2 gelten bis zum 31. Dezember 2013 als erfüllt

1.
für die am 1. Januar 1987 für die Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs vorhandenen Warmwasserkostenverteiler und
2.
für die am 1. Juli 1981 bereits vorhandenen sonstigen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung.



Im Prinzip liegt hier also kein Mangel vor, Bestandsschutz. Das wäre anders, wenn die Anlage auch nach den Maßstäben 1981 nicht ordnungsgemäss, "normal" funktioniert (?).

So lange das der Fall ist, kann man hier wohl nichts von der Miete abziehen.

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#5
 Von 
go342092-61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

kürzen will ich ja auch nicht, nur eben auch keine Nachzahlung. Aber anderseits darf ich dann wohl auch nie auf eine Erstattung hoffen. Und manchmal ist die Wärme schon sehr nervig. Richtig ist auch das ich der Vermieterin das mal direkt sagen muss. Jedoch aber weiß sie es, daher kam ja auch der Hinweis das ich nichts drehen darf.

Nun, ich warte mal ab was kommt. Danke aber auf jeden Fall mal für die §, da werde ich mich mal einlesen.

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
auch eine Heizungsanlage mit Flächenheizung älterer Bauart muss mit bestimmten Regelungen versehen sein.

neue EnEV § 14 (Auszug)
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
(1) Zentralheizungen müssen beim Einbau in Gebäude mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ver-ringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Aus-schaltung elektrischer Antriebe in Abhän-gigkeit von
1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und
2. der Zeit
(2) ........ Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten Ausstat-tungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten.

Gruß
Andreas



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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>auch eine Heizungsanlage mit Flächenheizung älterer Bauart muss mit bestimmten Regelungen versehen sein.

neue EnEV § 14 (Auszug)
... <hr size=1 noshade>



Richtig, guter Hinweis, 14 II:

Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden. Satz 1 gilt nicht für Einzelheizgeräte, die zum Betrieb mit festen oder flüssigen Brennstoffen eingerichtet sind. Mit Ausnahme von Wohngebäuden ist für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung zulässig. Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten.

Das bezieht sich auf Satz 1, nicht aud Absatz 1.

Wenn das hier nicht eingehalten ist, wäre das ein anfänglich vorhandener Mangel nach §§ 536 , 536a BGB . Dann kommt sowohl Minderung, als auch Schadensersatz in Betracht.

Das heisst dann im Ergebnis, dass der Vm. alle (Mehr-) Kosten, die dadurch verursacht werden nicht auf die Mieter umlegen kann, bis er nachrüstet.

Problem ist nur, wie man den Mehrverbrauch und die Kosten ausrechnen kann. Da müsste man eigentlich bei einem Heizungsbauer Genaueres erfragen können. Auf der Grundlage könnte man sich mit dem Vm. einigen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
nein, ist nicht regelbar bzw. darf ich nicht.

Ja was denn nun? Geht es technich nicht oder glaubst du du darfst es nicht?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo, wenn ich es richtig deute befinden sich in seiner Wohnung Absperrhähne, die allerdings wohl auch die anderen Wohnungen im Haus betreffen. Das ist auf keinen Fall eine Regelung der Heizungsanlage nach EnEV.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#11
 Von 
go342092-61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gestern war es nun soweit, meine Vermieterin hat mir die NK Abrechung für 2011 gegeben. Ich muss tatsächlich nachzahlen. Nicht viel, 34€. Aber eben Nachzahlung. Und ich bin nicht sicher ob ich mir wirklich weiter Gedanken machen soll, aber es lässt mich nicht los, insbesondere als ich die Abrechung im Detail angesehen habe.

Die Abrechung der Heizungskosten erfolgt schlicht nach der Heizfläche des Hauses x Gesamtkosten geteilt durch m2 meiner Wohnung. Da ist doch nichts mit individueller, verbrauchsabhängiger Abrechung?

Bezüglich: "Geht es technich nicht oder glaubst du du darfst es nicht?"

Beides irgendwie: ich kann technisch nicht regeln weil mir die plus/minus Zeichen an den Drehknaufen mir nicht sagen wieviel ich runterregeln würde... und zugleich hat mir jeder untersagt daran zu drehen - eben weil es die Wohnungen über mir beeinflussen, sprich drosseln würde.

Ich bin zwiegespalten: soll ich mich wegen 34€ nun auf eine Diskussion mit der Vermieterin einlassen? Andererseits ärgert es mich oft das ich so gar keinen Einfluss auf Heizkosten nehmen kann, schon gar nicht sparen. Denn dann wäre es ja vielleicht umgekehrt, eine Rückzahlung. Ich habe gemerkt das ich an NK Anteil sehr viel zahle im Vergleich zu anderen im Haus, 215€ / 80m2...und das hauptsächliche sind wirklich Heizungskosten.

Mieterverein habe ich auch schon überlegt, aber da bin ich dann gleich erstmal knapp 50€ an Mitgliedbeitrag los und binde mich zudem auch noch 2 Jahre.

Gibt es eine unabhängige Stelle(n) wo ich die NK Abrechnung mal prüfen lassen könnte, gegen eine Gebühr freilich? Denn auch der Rest ist meiner Meinung nach nicht ganz stimming.

Danke für's lesen und Hilfe :-)

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#12
 Von 
guest-12315.08.2012 08:46:24
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
go342092-61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte mich beim Mieterverein ungern für zwei Jahre vertraglich binden mit ungleich höheren Kosten als es jetzt dies NK Abrechung verlangt. Daher einfach die Frage ob es auch unverbindliche, andere Möglichkeiten gibt, eine NK Abrechnung mal durchsehen zu lassen. Und da niemand gern umsonst arbeitet, freilich auch gegen Gebühr. Das war in keinem Fall irgendwie abwertend gemeint sondern rein sachlich. Auch um dann ggf. mit meiner Vermieterin sprechen zu können ohne das Post via Mieterverein kommt. Ich möchte keinen Stress oder Diskussionen. Aber einfach hinnehmen und zahlen, zumal das ja dann auch in Zukunft so sein wird, auch (noch) nicht.



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-- Editiert Moderator am 15.08.2012 13:22

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#14
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich würde einen Rechtsanwalt vorschlagen, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Der kann Dich dann auch gleich beraten zum Thema Heizung.
Du solltest Dich mal in die Heizkostenverordnung einlesen, die findest Du online. Da wird Dir schon klarer werden, was bei Dir falsch läuft.
Du solltest auch weniger die Nachzahlung sehen als die tatsächlichen Heizkosten, die für Dich anfallen. Nachzahlung oder Guthaben ergibt sich ja immer durch die monatlichen Zahlungen, wer mehr zahlt, hat eher ein Guthaben oder keine Nachzahlung.
Helfen können Dir auch die Verbraucherschutz-Zentren. Hier beraten i.d.R. auch Juristen, aber auch, wie beim Mieterbund, nicht darüber hinaus. Der Anwalt beim Mieterbund würde Dich z.B. nicht vor Gericht vertreten. Zur sicheren Seite ist man daher mit einer vernünftigen Rechtschutzversicherung besser bedient als mit dem Mieterbund.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#15
 Von 
go342092-61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe mir die Heizkostenverordnung mal vorgenommen und studiert und ich fürchte es ist doch richtig. Laut § 11 Ausnahmen, Abschnitt 1 c): .."die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann. "

Nun werd ich mir wohl doch nochmal mehr Gedanken über einen Umzug in den nächsten 1-3 Jahren machen müssen. Auf lange Dauer ist das nicht akzeptabel weil für mich ein Fass ohne Boden auf das ich noch nichteinmal Einfluss nehmen kann. Und sogar noch "froh" sein muss nur wenig nachzahlen zu müssen. Zurück bekomme ich nie etwas.

Danke vielmals für eure Tipps, das mit der Verbraucherzentrale werde ich mir dennoch aber mal ansehen.

Kitty

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