Hallo,
ich (bzw. wir) haben folgendes Problem: Wir sind seit 2 Jahren Mieter eines Einfamilienhauses. Im Mietvertrag steht: "Auf Kaution wird verzichtet - der Mieter ist für die Verlegung der Böden selbst verantwortlich"
Also haben wir die Böden gekauft und auch selbst verlegt. Nun haben uns unsere Vermieter gekündigt - nach 2 Jahren.
Kann man die Kosten für die selbst verlegten und gekauften Böden dem Vermieter gegenüber in Rechnung stellen? Quasi als "Kautions-Ersatz"?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
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Böden (Eigenleistung) als Mietkaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das Zugeständnis des VM war sehr leichtsinnig.
Im Zweifelsfall hatte das für ihn mit einer ruinierten Wohnung mit verschlissenen Böden und hohen Mietausfällen enden können. Ohne wenisten eine Kaution!
In der Formulierung ist außerdem kein Hienweis enthalten dass hier eine Aufrechnung erfolgt.
Die Verlegung eine Boden ist üblicherweise Mietersache, da auch hier die Geschmäcker verschieden sind!
Wird mit Bodenbelag vermietet sehen die Mietspiegel übleicherweise einen Aufschlag auf die Miete vor.
quote:Schon mal geprüft ob der VM den Bodenbelag überhaupt haben will. Am Ende stellt er euch noch die Entsorgungskosten des nicht mitgenommenen Bodenbelags in Rechnung.
Kann man die Kosten für die selbst verlegten und gekauften Böden dem Vermieter gegenüber in Rechnung stellen?
Ich sollte vielleicht dazu sagen, daß in unserem gemieteten Haus vorher in den betreffenden Räumen garkeine Böden drin waren. Geht hier um den Hausflur (hier war nur der nackte Beton) und das Obergeschoß (hier war nur das uralte und verschlissene Tramlager).
Grüße
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@JollyJumper:
"Die Verlegung eine Boden ist üblicherweise Mietersache,...."
Es ist allgemein üblich, Wohnungen mit Fußböden zu vermieten. Da dieser Punkt aber unter die Vertragsfreiheit fällt, können sich Vermieter und Mieter auch auf eine andere Regelung einigen.
@gichtl,
eine wie von Ihnen angedachte Aufrechnung wäre bei Anmietung sinnvoll gewesen. Der Vermieter muß sich jetzt nicht mehr darauf einlassen.
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Es ist allgemein üblich, Wohnungen bewohnbar zu vermieten, d.h. mit Fußböden wie Laminat, Linoleum,PVC, Teppich oder Parkett.
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Aber auch hier gilt wie immer:
Einer vernünftigen, einvernehmlichen Lösung steht nichts entgegen. Wenn Vm. mitmacht.
Als M könnte man in dem Fall die Böden ja auch ausbauen. Wenn Vm. mit Boden weitervermieten kann, sollte ihm das was wert sein.
Ob er noch mal jemanden findet, der sich auf das Spiel einlässt, ist eher unwahrscheinlich.
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Ist denn die Kündigung wasserdicht? Bei einer Kündigung (Eigenbedarf?) nach nur zwei Jahren darf man da jedenfalls Zweifel haben.
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Die Kündigung ist nicht wasserdicht, da sie wegen dem Verkauf des Hauses erfolgte.
Der Umstand ist mir aber eher egal, weil wir letzte Woche selber ein Haus gekauft haben.
Würde nur gerne die letzte Monatsmiete als Gegenleistung für die Böden streichen und die Kündigung nicht anfechten (wollen bis zum 1. Juli ausgezogen sein, da wir nächste Woche den Schlüssel für unser Haus bekommen).
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quote:
da sie wegen dem Verkauf des Hauses erfolgte.
Das Haus IST bereits verkauft ?
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Nein, ist es noch nicht. Es kommen seit einigen Wochen immer wieder Leute zum anschaun.
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quote:Das ist absoluter Unsinn.
Es ist allgemein üblich, Wohnungen bewohnbar zu vermieten, d.h. mit Fußböden wie Laminat, Linoleum,PVC, Teppich oder Parkett.
Natürlich hat jede Wohnung einen Fußboden. In Neubau den Estrich auf der Massivdecke, gelegentlich auch mit PVC drauf, was üblicherweise keinem Mieter akzeptabel ist, im Altbau i.d.R. die Dielen mit 10 Schichten roter Farbe drauf.
Alles andere ist Verhandlungssachen, oder kostet einen Mietzuschlag oder ist Verhandlungssache. Ansonste gilt der angemietete Zustand.
Üblich ist immer nur das für den der es gerne einem andere weismachen möchte.
quote:
Nein, ist es noch nicht. Es kommen seit einigen Wochen immer wieder Leute zum anschaun.
Wenn das so ist, könnt ihr damit "wuchern", daß ihr bereits eine neue Wohnung habt. Solange der Vm. das nicht weiss.
Für ihn dürfte ein "leeres" EFH bis zu 10% mehr wert sein. Zumal seine Kü. definitiv unwirksam ist.
Da solltet ihr eigentlich zum 1.7. eine Lösung finden, mit der alle Beteiligten hoch zufrieden sind.
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Wenn dein Vermieter nicht weiß, dass du selber an einem Auszug zum 30.6. interessiert bist, hättest du die besten Karten.
Die Kündigung ist unwirksam und damit müsst ihr nicht einmal dagegen klagen.
Ihr müsstet auch niemanden in das Haus lassen.
Ein Haus mit Boden und leer ist natürlich für einen Käufer interessanter, wie ein vermietetes Haus oder ein Haus ohne Boden. Das wäre also der Hebel, wo du ein Gespräch mit dem VM suchen solltest. Und zwar geschickt anfangen, es als Vorteil für ihn darstellen, wenn du bereits eher ausziehst und die Böden drinnen lässt.
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Ich sehe das auch so. Der Umstand, dass die Kündigung unwirksam ist, bietet doch die beste Gelegenheit dafür, mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag abzuschließen und darin eine Entschädigung zu vereinbaren.
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@JollyJumper:
"Üblich ist immer nur das für den der es gerne einem andere weismachen möchte."
Sie sprechen offensichtlich aus Erfahrung. Den Mietern einreden zu wollen, sie müßten Zuschlag zahlen, damit sie eine Wohnung mit verlegtem Fußboden anmieten dürfen...
-- Editiert am 25.05.2011 12:51
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