Böse Überaschung kurz vor Einzug

25. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
NeuMieter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Böse Überaschung kurz vor Einzug

Hallo Leute!

Ich möchte Euch mal folgenden Sachverhalt schildern:
Ich habe vor wenigen Wochen eine Wohnung zweimal besichtigt und daraufhin den Mietvertrag abgeschlossen. Mietbeginn wird 1.9. sein.
Heute wurde das Abnahmeprotokol mit zwei Herren der Hausverwaltung gemacht.
Nun war ich heute am frühen Abend nochmal in der Wohnung und mir und meiner Freundin fielen 3 "milchige" Fenster auf. An den Tagen der Besichtigung sowie bei der heute Abnahme ist mir dieser MAngel nicht aufgefallen! Auch die Herren der Hausverwaltung haben darüber kein Wort verloren!!! Dazu ist zu bemerken, das an allen Besichtigungstagen sowie am heutigen Vormittag diesiges oder regnerischen Wetter herrschte.
Da wir für diese 61 qm Wohnung mit 2 1/2 Zimmern und Balkon 390 EUR WM zahlen sehe ich eigentlich nicht ein dass bei drei von fünf Sichtfenstern der Wohnung dieser, wie ich finde erhebliche Mangel besteht!

Meine drigenden Fragen:
Was soll ich tun?
--> Verwaltung auffordern Mangel zu beheben? --> hab ich das Recht dazu?

Könnte ich vom Mietvertrag zurücktreten ohne finanzielle Nachteile zu haben???

Wenn der Vermieter die Mängel behebt, kann der dann die Kosten dann auf mich umlehgen, wie bei Sanierungen der Fall?

Ich bitte um schnelle Hilfe!!

Vielen Dank!

MfG
NeuMieter

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Auf jeden Fall sofort den Mangel schriftlich (Einwurfeinschreiben) bei der Hausverwaltung anzeigen und darauf bestehen, dass dieser noch in das Übergabeprotokoll aufgenommen wird. Dieses wird nämlich ggf. später als Beweis dafür herangezogen, dass dieser Mangel bei Übergabe der Woh nung an Dich noch nicht vorhanden war und Du musst diesen später möglicherweise auf eigene Kosten beseitigen.

Selbstverständlich hast Du einen Anspruch darauf, dass dieser Mangel - für Dich kostenlos beseitigt wird. Auch dieses solltest Du in o.g. Schreiben einfordern.

Ich denke nicht, dass der Mangel so gravierend ist, dass er zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen würde.

Ehrlich gesagt verstehe ich aber auch nicht so richtig, wieso Euch bei insgesamt drei Besichtigungen diese milchigen Fenster nicht aufgefallen sind und bei Eurem ersten Aufenthalt allein in der Wohnung seht Ihr das plötzlich sofort. Gibt es vielleicht noch einen anderen Grund, dass Ihr die Wohnung nicht mehr wollt? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Laut einem 123rechtnet Artikel ist eine Minderung von bis zu 25% möglich bei milchigen Fenstern. http://www.123recht.net/article.asp?a=29&f=ratgeber_mietrecht_minderung&p=4

Wenn ihr aber in die Wohnung einziehen wollt und auf ein gutes Verhältnis zum Vermieter bedacht seid, würde ich erst einmal das Gespräch suchen. Ansonsten so verfahren wie Axel schreibt.

Gruß karamel

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