Bohren verboten? Mietvertrag/Asbest

9. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Bohren verboten? Mietvertrag/Asbest

Hallo,
ich halte meinen neuen Mietvertrag in den Händen und bin nun etwas stutzig.
Beim Telefonat wurde mir gesagt, dass in der Wohnung eine Schadstoffmessung durchgeführt wurde und dort Asbest festgestellt wurde. Einen genauen Wert oder gar ein Gutachten konnte man mir nicht vorzeigen.
Nun steht im MV, dass ich nicht selber bohren darf sondern dafür eine spezielle Handwerkerfirma beauftragen soll.
Ich bin aber nicht Krösus. Oder zahlt das dann der Vermieter?
Bin jetzt total verunsichert und weiß nicht ob ich da überhaupt einziehen soll. Haus ist Baujahr 1963.
Im Anhang die Klausel.
Was sagt ihr dazu?
Das untere Bild ist der Anfang.
https://postimg.cc/gallery/dKjLCxf




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10021 Beiträge, 2098x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Bin jetzt total verunsichert und weiß nicht ob ich da überhaupt einziehen soll.


Ich würde das nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130906 Beiträge, 41610x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Beim Telefonat wurde mir gesagt, dass in der Wohnung eine Schadstoffmessung durchgeführt wurde und dort Asbest festgestellt wurde. Einen genauen Wert oder gar ein Gutachten konnte man mir nicht vorzeigen.

Sofern man den Vertrag noch nicht geschlossen hat, würde ich mitteilen, das man die Wohnung nicht nimmt ...



Zitat (von Antares51):
weiß nicht ob ich da überhaupt einziehen soll

Wenn man Raucher ist / war kann man das machen.
Alle anderen sollten das meiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4518 Beiträge, 741x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Nun steht im MV, dass ich nicht selber bohren darf sondern dafür eine spezielle Handwerkerfirma beauftragen soll.

Sollte der Mietvertrag bereits unterschrieben sein, würde ich diesen widerrufen. EVtl. mit Hilfe eines Anwaltes oder des Mieterschutzbundes.
Zitat (von Antares51):
Einen genauen Wert oder gar ein Gutachten konnte man mir nicht vorzeigen.

Da muss etwas vorhanden sein, warum sonst die Auflage.

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#4
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Da muss etwas vorhanden sein, warum sonst die Auflage

Genau diese Befürchtung habe ich leider auch. Deshalb wird auch nichts genaues vorgelegt weil sonst niemand unterschreiben würde... (Vermutung)

Nein unterschrieben habe ich ihn zum Glück noch nicht. Aber meine alte schon gekündigt...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130906 Beiträge, 41610x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Genau diese Befürchtung habe ich leider auch.

Wieso Befürchtung? Man kennt doch die Fakten ...
Zitat (von Antares51):
eine Schadstoffmessung durchgeführt wurde und dort Asbest festgestellt wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41160 Beiträge, 6640x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Nun steht im MV, dass ich nicht selber bohren darf sondern dafür eine spezielle Handwerkerfirma beauftragen soll.
Ich lese dort, dass die Abstimmung mit der Genossenschaft erfolgen soll, falls man dort *Bohrarbeiten* ausführen will.
Zitat (von Antares51):
Einen genauen Wert oder gar ein Gutachten konnte man mir nicht vorzeigen.
Beim Telefonat? Was hätte das gebracht? Hast du vor deiner Unterschrift telefoniert?
Zitat (von Antares51):
Oder zahlt das dann der Vermieter?
Das sollte man den Vermieter möglichst zeitnah fragen.
Evtl. erklärt er dir, wo du auf keinen Fall selbst bohren solltest...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19234 Beiträge, 10354x hilfreich)

Zitat:
Nein unterschrieben habe ich ihn zum Glück noch nicht. Aber meine alte schon gekündigt...

Dann haben Sie jetzt ein Problem.

Zitat:
Ich bin aber nicht Krösus. Oder zahlt das dann der Vermieter?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4518 Beiträge, 741x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Aber meine alte schon gekündigt..

Versuchen die Kündigung rückgängig zu machen oder eine andere Bleibe suchen.
Jedenfalls nicht in eine Wohnung ziehen wo es Auflagen wg. Asbest gibt.
Da könnte noch einiges auf sie zukommen, der Vermieter wird auf die Auflage im Mietvertrag weisen, welche sie mit ihrer Unterschrift anerkannt haben.
Auch gesundheitlich könnten sie Probleme bekommen,

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19234 Beiträge, 10354x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Auch gesundheitlich könnten sie Probleme bekommen,

So lange das Asbestzeugs in der Wand ist: nein.
Wie im Mietvertrag richtig beschrieben, ist Asbest völlig harmlos, wenn kein einatembarer Staub vorliegt. Die Gefahr beginnt erst, wenn man durch Baumaßnahmen (wie z.B. bohren) asbest-haltigen Staub produziert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7623 Beiträge, 1707x hilfreich)

GELÖSCHT
Falschinfo und Verletzung von Urheberrechten


-- Editiert von Moderator am 10. April 2023 15:42

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19234 Beiträge, 10354x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
GELÖSCHT

Das tut er ja.

Und wenn der potenzielle Mieter hier unterschreibt, dann ist der Mangel ja mitgemietet. D.h. der Mieter kann keine Ansprüche deswegen geltend machen.

-- Editiert von Moderator am 10. April 2023 15:42

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 945x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
GELÖSCHT
Eröffnungsbeitrag gelesen?

-- Editiert von Moderator am 10. April 2023 15:42

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41160 Beiträge, 6640x hilfreich)

Dass die jetzige Wohnung schon gekündigt ist, bevor man den neuen MV gelesen und unterschrieben hat, war vermutlich ein selbstgelegtes vorösterliches Ei.
Ich lese die Auszüge aus dem MV so, dass die Genossenschaft/Vermieterin sich enthaftet. Sie ist verpflichtet, auf mögliche Gefährdungen hinzuweisen.
Da eine Abstimmung erfolgen soll, ist durchaus auch damit zu rechnen, dass in der Wohnung nicht jede Wand,- Decken-und Fußbodenfläche Asbest enthält. Von *Bohrverbot* lese ich in den MV-Auszügen nichts.
xxx-tausende Gebäude in D mit Aufenthaltsräumen enthalten Asbest. Sobald das bekannt ist, sind Vorkehrungen zu treffen. mE hat das die Vermieterin hier in ausreichendem Maß getan. Im Telefonat und im MV.

Zitat (von eh1960):
GELÖSCHT
Nö. Die Vermieterin hat den Mietinteressenten VORHER informiert.
Dass durch Einzug und Anbringen einiger Möbelstücke nun gleich die große Asbestose über den TE hereinbricht, wäre Panikmache.
Man hat schon gehört, dass Personen erst *Probleme* bekamen, als ihnen bekannt wurde, dass asbesthaltige Materialien verbaut wurden.


-- Editiert von Moderator am 10. April 2023 15:42

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130906 Beiträge, 41610x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Eröffnungsbeitrag gelesen?

Den het eh1960 offensichtlich nicht gelesen oder nicht verstanden.
Statt dessen Fehlinformationen mit aus dem Internet geklauten Texten verbreiten ...



@Antares51
Den nutzlosen Sermon von eh1960 bitte ignorieren



Zitat (von drkabo):
So lange das Asbestzeugs in der Wand ist: nein.

Richtig. solange das gebunden ist und keiner was macht, ist das Problem nicht groß.
Ich fürchte nur, dass hier eben nicht mehr alles gebunden ist ...
Zitat (von Antares51):
dass in der Wohnung eine Schadstoffmessung durchgeführt wurde und dort Asbest festgestellt wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13830 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich fürchte nur, dass hier eben nicht mehr alles gebunden ist ...
Zitat (von Antares51):

dass in der Wohnung eine Schadstoffmessung durchgeführt wurde und dort Asbest festgestellt wurde.

Und auch diese "Furcht" ist vermutlich unbegründet.
Solche Untersuchungen / Schadstoffmessungen finden in aller Regel über Feststoffproben aus Bohrungen statt und nicht per Raumluftmessung.

Ich würde den Kontakt zur Genossenschaft suchen und bezüglich der Messung und des Ergebnisses genauere Informationen fordern und mit diesen Informationen entscheiden was ich machen würde.
Denn wie drkabo bereits schrieb, ist Asbest, solange es nicht freigesetzt wird, unbedenklich.

Im Hinterkopf sollte man allerdings behalten, dass es in naher/ferner Zukunft sein könnte, dass man diese Wohnung für geraume Zeit nicht bewohnen kann, falls eine Sanierung geplant ist oder verpflichtend werden sollte.

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