Hallo,
wir ziehen aus unserer Mietwohnung aus. In einem Vorbesichtigungsprotokoll unseres Vermieters steht, dass wir beschädigte Fliesen ersetzen müssen.
Wir haben damals bei unserem Einzug einen Spiegelschrank angebracht und da auch zwei Löcher in Fliesen gebohrt. Müssen wir diese jetzt ersetzen, können wir die Löcher einfach so lassen wie sie sind oder ist es eine Möglichkeit diese mit Silikon zu verschließen (man würde dann ja immer noch sehen, dass da mal Löcher waren).
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.
Antje
Bohrlöcher in Fliesen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Die Fliesen brauchen nicht ersetzt zu werden.
2 Bohrlöcher für die Anbringung eines Spiegelschrankes sind nun mal erlaubt. Bei einem Spiegelschrank ist die Bohrung angegeben, also man kann sich nicht unbedingt aussuchen, wo man bohren soll (also in die Fuge).
Bei einem Spiegelschrank ist die Bohrung angegeben
Und wenn man sich trotzdem nach der Fuge richtet, muß man eine Ordnungsstrafe zahlen ?
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--- editiert vom Admin
nein Morti, aber es gibt Spiegelschränke, die haben eine Einsparung für die Haken. Man kann also nicht immer frei wählen (bei der 1. EInsparung ja) wo man bohren muß.
und Blocki, es ist egal, welche Farben die Fliesen haben, der Mieter muß diese Fliesen nicht ersetzen. Kommt doch eh wieder ein Spiegel an die Wand.
Liebe Eirene,
ich kenne keinen Spiegelschrank, bei dem man das nicht 'regeln' kann. Aber es gibt natürlich viele Mieter, die lieber den 'einfachen' Weg gehen (solange es nicht ihr Geld kostet).
Kommt doch eh wieder ein Spiegel an die Wand.
Incl. noch ein paar Löcher.
mh, ich habe hier aber einen Spiegelschrank, da kann man das nicht regulieren. Und nun?
--Kommt doch eh wieder ein Spiegel an die Wand.
Incl. noch ein paar Löcher.---
Ja Morti, so ist es. Wäre natürlich ratsam, wenn der VM ......
--- editiert vom Admin
Liebe Eirene,
und wenn das mit der Höhe nicht klappen sollte, nimmt man eben einen Zwischenträger.
Was ist billiger, die Rückwand eines Spiegelschrankes, oder das Ersetzen zweier Fliesen?
tja Blocki, da hast du mal zum 1. Mal recht.:) Da hab ich gepennt (geschlafen).
Aber: Es gibt ja auch feste Elemente, da kann man nicht regulieren. Ist ja auch egal.
Aber trotzdem darf der Mieter im Bad seine Dübellöcher machen z.B. für die Handtuchhalterrung oder für das Klopapier, oder für eine Lampe. Darum gehen ja schon VM hin, diese Teile im Bad zu belassen, damit der Mieter nicht bohren muß.
hier mal etwas aus dem Vermieternetz von Sonnenstern (ich hoffe, dass ist erlaubt) :
Der Mieter darf in den Wänden der Wohnräume Bohrlöcher anbringen, soweit sich ihre Anzahl im üblichen Rahmen hält (BGH, WM 93, 109). Nach diesen Maßstäben ist auch das Anbohren von Kacheln und Fliesen im Badezimmer oder in der Küche zulässig (LG Münster, WM 99, 720). Der Mieter darf dort übliche Gegenstände wie Spiegel, Hängeschränke, Toilettenpapier- und Handtuchhalter befestigen.
Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher braucht der Mieter beim Auszug nicht zu beseitigen (OLG Frankfurt/Main, WM 92, 56). Eine Klausel in Formularverträgen, die den Mieter verpflichtet, Dübellöcher ordnungsgemäß zu verschließen und angebohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen, ist unwirksam (BGH, WM 93, 109). Muss der Mieter beim Auszug jedoch die Schönheitsreparaturen durchführen, gehört dazu auch die Beseitigung der Dübellöcher.
Davon abgesehen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn die Anzahl der Dübellöcher über das Maß des Üblichen hinausgeht. Zur Verringerung des Schadens ist es dem Vermieter zuzumuten, einige Fliesen als Ersatz vorrätig zu halten. Ist eine große Zahl von Fliesen zu ersetzen, die im Handel nicht mehr erhältlich sind, muss der Mieter unter Umständen für eine komplett neue Verfliesung aufkommen (LG Göttingen, WM 90, 199).
Das ist putzig
Zur Verringerung des Schadens ist es dem Vermieter zuzumuten, einige Fliesen als Ersatz vorrätig zu halten
Da sollte es dem Mieter doch auch zuzumuten sein, den Schaden garnicht erst entstehen zu lassen.
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