Also ich hab folgende Sachlage
ich habe meine Wohnung zum 31.08.2006 gekündigt und hatte Am Wochenende meinen umzug.
Gestern hab ich die Schlüsselübergabe gemacht, zuvor in meiner alten wohnung den boden gewischt und das bad geputzt.
Der Vermieter wohnt mit im Haus.
darf der Vermieter die Wohung betreten, wenn ich bereits ausgezogen bin? Denn ich hatte das gefühl, dass mein vermieter bereits vor Abnahme in der Wohnung war, weil der direkt von sachen gesprochen hat, die er noch garnichtz gesehen hatte. Bsp. die fehlende Abdeckung der Kabelanschlussdose, die hatte er bereits bemängelt, obwohl wir erst in der Küche waren. Auch Verschmutzungen im bad hat der vermieter angesprochen bevor er das bad gesehen hat?
Damit hat er sich doch strafbar gemacht, oder?
zurück zu meinem Anliegen...
der Vermietert bemängelte die offenen bohrlöcher in den wohnräumen, und sagte mir ich solle die noch zu machen.
Ich habe auch bereits sämtliche Zählerstände ablesen lassen.
zum ende, wollten er noch meine Schlüssel haben...darauf habe ich mich aber nur eingelassen als ich Schriftlich verfasst habe wann ich welche Schlüssel übergeben habe.
So ist der Stand:
War das eine Übergabe? gilt mein Schreiben (unterschrieben von beiden parteien)als Übergabebestätigung? Muss ich da nun hin um die Löcher zuzumachen?
MFG
Danilo
Bohrlöcher zumachen trotz abnahme
Fragen zur Miete?
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Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Auszug ?
Gruß
Michael
ja steht den in dem protokoll das du noch reperaturen machen musst? wenn nicht dann brauchst du eigentlich nichts mehr machen denn den schlüssel hast du ja auch schon abgegeben
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Was im mietvertrag drin steht weiß ich jetzt nicht, muss ich heute abend nochmal nachschaun, aber spielt das eine rolle, denn der schlüssel wurde ja übergeben, was ja einer Übergabe gleich kommt, oder?
Nein, es ist nirgendwo schriftlich festgehlten worden, dass ich diese Bohrlöcher schließen muss.
Schlüssel musst Du erst zum 31.08. abgeben. Vorher darf der VM auch nicht ohne Deine Erlaubnis in die Wohnung.
So, nun lies mal das hier :
Dübellöcher im gewissen Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und lösen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters aus", entschied jetzt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Landgericht Köln (1 S 130/99).
In den vergangenen Jahren hatte nach Angaben des Mieterbundes verschiedene Gerichte betont, dass das Anbohren von Kacheln und Fliesen, zum Beispiel im Badezimmer oder in der Küche, grundsätzlich zulässig ist. Der Mieter darf dort übliche Gegenstände, wie Spiegel, Hängeschränke, Toilettenpapier- und Handtuchhalter befestigen. Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher muss der Mieter beim Auszug nicht beseitigen.
Ist der Mieter allerdings beim Auszug verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchzuführen, gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Beseitigen der Dübellöcher. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
Daher wäre es wichtig zu wissen, was im Mietvertrag steht.
Gruß
Michael
Danke für eure schnelle Antworten!
ich werde heute abend nochmal in den Vertrag schauen und bescheid geben...
Gruß
hast du die kompletten Schlüsseln abgegeben oder befindet sich noch 1 Satz Schlüssel bei dir?
Also, wenn du alle abgegeben hast, hast du auch kein Zugriff auf deine Mietsache. Somit wäre eigentlich dieses Thema Mietwohnung für dich erledigt.
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