Boiler defekt, wer beauftragt & zahlt Handwerker

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
natilein
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)
Boiler defekt, wer beauftragt & zahlt Handwerker

Hallo,

in der Mietwohnung einer Freundin, also sie ist Mieterin, geht seit zwei Wochen der Boiler nicht mehr, es gibt also kein warmes Wasser.
Der angerufene Hausverwalter rührt sich nicht.
Es gibt wohl eine Klausel, dass Mieter Reparaturen bis 150,-€ selber tragen müssen,
die Mieterin selbst ist im Urlaub.
Darf das Kind (20) des Mieters einen Handwerker bestellen und die Rechnung an den Hausverwalter geben?
Oder wie kann man sich verhalten?

Danke und Grüße

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-- Editiert natilein am 21.08.2013 08:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt wohl eine Klausel, dass Mieter Reparaturen bis 150,-€ selber tragen müssen,
die Mieterin selbst ist im Urlaub.
Darf das Kind (20) des Mieters einen Handwerker bestellen und die Rechnung an den Hausverwalter geben?
Oder wie kann man sich verhalten? <hr size=1 noshade>



Die Ersatzvornahme und das Procedere ist in § 536a II BGB beschrieben.

Was ist der Hausverwalter? Die WEG-HV ist nicht der richtige Ansprechpartner. Nur wenn die HV ausdrücklich auch damit beuftragt ist, sich auch um die Mieteranliegen zu kümmern, bzw. wenn das in der Vergangenheit immer so gelaufen ist. Sonst ist es der, der im Vertrag als Vermieter steht.

Kleinreparatur ist das nicht, aber selbst dann müsste der Vermieter den Auftrag erteilen.

Der Vermieter/die HV muß in Verzug gesetzt werden, d.h. am Besten schriftlich den Schaden mitteilen und bis ...08.2013 um Beseitigung bitten. In dem Fall sollten 3 -4 Tage Frist ab Zugang ausreichend lang sein.

Die Tochter kann das wirksam sozusagen als Notgeschäftsführung für die Mutter machen.

Tut sich dann nichts, kann man selber den Handwerker beauftragen und sich das Geld vom Vermieter wiederholen, ggf. mit der Miete verrechnen. Aber alle defekten Teile aufheben, telefonisch 2 - 3 KVA einholen. Falls es Streit gibt, war gar nicht nötig, viel zu teuer usf. ist man da später oft froh.

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#2
 Von 
natilein
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

Besten Dank,
ich hatte es so weitergegeben.
Falls ich erfahre wie es augegangen ist, werd ich hier berichten :-)
Grüße

natilein

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

und noch ein Tip: am besten zwei oder drei Kostenvoranschläge einholen, dann kann man dem Argument, es wäre total überteuert, entgegnen.

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"Chylla"

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