Boiler im Bad für Dusche / Badewanne seit fast 2 Monaten kaputt. Mietkürzung nachträglich.

12. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
rabbi009
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Boiler im Bad für Dusche / Badewanne seit fast 2 Monaten kaputt. Mietkürzung nachträglich.

Hallo ich versuche es kurz zu halte, ich wäre für ein paar Tipps, Ideen, dankbar.



Folgendes.



Ich habe im Bad einen Boiler zum duschen der kaputt ist. Der Boiler ist seit 25.08.2021 defekt, ich habe es am selben Tag in einer E-Mail mit Lesebestätigung dem Vermieter und am selben Tag noch ein Einschreiben auf Briefweg zugesendet.



Am 27.08.2021 kam von dem Vermieter eine E-Mail zurück das der Boiler bestellt wird und durch eine Firma ausgetauscht wird, 1 Monat später kam der Hausmeister zu mir und hat gesagt der Vermieter meinte das es doch (der Hausmeister) machen soll..... Schlimm genug und schon 1 Monat durchgehend kalt duschen..... jetzt haben wir den 12.10.2021 (bald 2 Monaten) und ich habe immer noch kein warmes zum Duschen und die Temperaturen machen es nicht besser..... Wenn ich jetzt davon ausgehen kann was der Hausmeister gesagt hat ist er nächste/übernächste Woche ausgetauscht.



Was ich dennoch nicht einsehe das volles Geld bezahlt wurde..... Also gehen wir jetzt davon aus das ich 7-8 Wochen kein warmes Wasser zum Duschen oder Baden hatte...



Kennt sich jemand aus, und kann mir vielleicht sagen was ich an Mietminderung zurück fordern kann?



Vielen lieben Dank im voraus.



LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119563 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von rabbi009):
kein warmes Wasser zum Duschen oder Baden hatte.

Aber warmes Wasser zum waschen war vorhanden?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
rabbi009
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Aber warmes Wasser zum waschen war vorhanden?[/quote):


Ich habe nur Boiler, der Boiler zum Duschen (quasi im Bad) ist wie oben beschrieben seit dem Zeitraum defekt.

-- Editiert von rabbi009 am 12.10.2021 20:13

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#3
 Von 
rabbi009
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von rabbi009):
Ich habe nur Boiler, der Boiler zum Duschen (quasi im Bad) ist wie oben beschrieben seit dem Zeitraum defekt.


also gab es kein warmes Wasser zum duschen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119563 Beiträge, 39741x hilfreich)

duschen ≠ waschen


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
rabbi009
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von rabbi009):
also gab es kein warmes Wasser zum duschen.


ganz genau :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119563 Beiträge, 39741x hilfreich)

Nun, wenn man Rückfragen nicht beantworten mag, in der Hoffung auf ... was eigentlich ? Wunschantworten? Dann muss man mit der Gefahr der negativen Konsequenzen leben.
Mindert man zu viel, kann hier die (fristlose) Kündigung die Folge sein. Entscheidung des BGH, des höchsten Deutschen Gerichtes.



Kein warmes Wasser: Minderungs­quote von 15 % zulässig (Amtsgericht Rendsburg, Az. 3 C 551/87)
Mindern kann man ab eintritt des Mangels (hier 25.08.2021), auch rückwirkend.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
rabbi009
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kein warmes Wasser: Minderungs­quote von 15 % zulässig (Amtsgericht Rendsburg, Az. 3 C 551/87)

Vielen Dank, Können Sie mir vielleicht sagen ob ich die 15% von der gesamten Miete abziehe oder von den Nebenkosten?

lg

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119563 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von rabbi009):
Vielen Dank, Können Sie mir vielleicht sagen ob ich die 15% von der gesamten Miete abziehe

Gemindert wird immer von der Gesamtmiete.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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