Brandschutz

6. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dennis Scholl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brandschutz

Hallo, ich bräuchte da mal einen Rat zum Thema Brandschutz.
Wir wohnen in einer Mietwohnung und haben keinerlei Brandschutz am oder im Haus. Weder Brandmelder, Feuersichere Wohnungstüren, noch Feuerlöscher im Hausgang. Wie weit ist es Pflicht des Vermieters dafür zu sorgen und wie weit meine als Mieter?

Ein dickes Dankeschön für alle Antworten

Dennis

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Eine derartige Pflicht gibt es für Wohnhäuser nicht. Brandmelder, feuerhemmende Türen, Feuerlöscher usw. sind nur in öffentlichen Gebäuden und z.T.in besonderen Räumen in Wohnhäusern (Heizräume, Tanklager)
Vorschrift.
Natürlich müssen bei allen Arbeiten auch in Wohnhäusern div. Bauvorschriften beachtet werden, die etwas mit Brandschutz zu tun haben (z.B. Verwendung schwer entflammbarer Isolierungen, Leitungen, Fachhandwerkerpflicht bei Elektrik und Gas usw.)
Weitere Auskünfte und auch mit Ortsbesichtigungen geben die Feuerwehren kostenlos.

Gruß



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