Hallo, ich bräuchte da mal einen Rat zum Thema Brandschutz.
Wir wohnen in einer Mietwohnung und haben keinerlei Brandschutz am oder im Haus. Weder Brandmelder, Feuersichere Wohnungstüren, noch Feuerlöscher im Hausgang. Wie weit ist es Pflicht des Vermieters dafür zu sorgen und wie weit meine als Mieter?
Ein dickes Dankeschön für alle Antworten
Dennis
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"Das Glück ist das Einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt."
Brandschutz
6. August 2006
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Frage vom 6. August 2006 | 20:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brandschutz
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#1
Antwort vom 6. August 2006 | 21:20
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1087x hilfreich)
Eine derartige Pflicht gibt es für Wohnhäuser nicht. Brandmelder, feuerhemmende Türen, Feuerlöscher usw. sind nur in öffentlichen Gebäuden und z.T.in besonderen Räumen in Wohnhäusern (Heizräume, Tanklager)
Vorschrift.
Natürlich müssen bei allen Arbeiten auch in Wohnhäusern div. Bauvorschriften beachtet werden, die etwas mit Brandschutz zu tun haben (z.B. Verwendung schwer entflammbarer Isolierungen, Leitungen, Fachhandwerkerpflicht bei Elektrik und Gas usw.)
Weitere Auskünfte und auch mit Ortsbesichtigungen geben die Feuerwehren kostenlos.
Gruß
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