Breitbandkabelanschlüsse und die Verrechnung mit den kalten Betriebskosten

3. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rosenwasser
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Breitbandkabelanschlüsse und die Verrechnung mit den kalten Betriebskosten

Im Miethaus mit 21 Parteien steht TV-Kabelanschluss. Lt. Mietvertrag vereinbart.
Die Kosten belaufen sich auf 187,20€ pro Jahr und Wohneinheit. Ergebnis der Betriebskostenabrechnung aus 2018.

Der Anbieter sieht bei Sammelanschlüssen jedoch bei aktuellem Stand 10,15 monatlich vor. Also 121,80€ jährlich.

Wie kann dieser Differenzbetrag von 65,40€ entstehen? Auf alle Mieter gerechnet beachtliche 1373,40 Euro.

Vom Vermieter wurde ein Beleg angefordert. Hier sende er jedoch nur die Gesamtkosten die an den Anbieter gehen. Eben auch die Kosten, die aus der BK-und Nk Abrechnung hervorgehen. Bringt somit nicht weiter.


-- Editiert von Rosenwasser am 03.02.2020 20:04

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Rosenwasser):
Der Anbieter sieht bei Sammelanschlüssen jedoch bei aktuellem Stand 10,15 monatlich vor.

Das weis man jetzt woher?



Zitat (von Rosenwasser):
Hier sende er jedoch nur die Gesamtkosten die an den Anbieter gehen.

Aber als Beleg, also z.B. die Rechnung des Anbieters?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rosenwasser
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Preise sind vom Anbieter geringer bei Wohneinheiten (WE) als bei Einzelanschlüssen. Folglich muss darüber mit denen verhandelt worden sein. Sonst müsste jeder mehr zahlen. Einzelverträge wurden auch mit den Vermietern nicht ausgemacht. Läuf soweit über die BK-Abrechnung, was auch ok ist,
Die Rechnung ist vom Anbieter mit der Jahresaufforderung an den Vermieter zur Zahlung.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Rosenwasser):
Die Rechnung ist vom Anbieter mit der Jahresaufforderung an den Vermieter zur Zahlung.

Dann müsste meiner Meinung nach der Vermieter beim Provider nachfragen, warum die Rechnung höher ist (sofern der von Ihnen ermittelte Preis korrekt ist). Sie sind ja kein Vertragspartner des Providers, werden da also wohl nicht weiter kommen. Allerdings stellen manche Provider zB Technikerbesuche in Rechnung, es könnte also auch sowas sein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Rosenwasser):
Die Rechnung ist vom Anbieter mit der Jahresaufforderung an den Vermieter zur Zahlung.

Und was genau ist der Rechnungstext?



Notfalls muss man bezüglich des Vertrages Belegeinsicht nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ist im Mietvertrag etwas festgehalten bzgl. dieser Gebühren?

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Rosenwasser):
Der Anbieter sieht bei Sammelanschlüssen jedoch bei aktuellem Stand 10,15 monatlich vor


Ich bringe mal die Möglichkeit einer etwaigen bestehenden Vertragslaufzeit ins Spiel.

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