Brief vom Anwalt wegen Mietschulden

26. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Redfoxy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Brief vom Anwalt wegen Mietschulden

Hallo,

ich habe vom 01.11.2008 bis zum 31.05.2009 in meiner damaligen Wohnung gewohnt.
Dann bin ich in eine andere Stadt gezogen und um dort eine Wohnung mieten zu können brauchte ich von meiner alten Wohnungsbaugesellschaft eine Mietbescheinigung für Mietverhältnis! Dieses Schreiben habe ich ich auch am 05.05.2009 bekommen. In diesem steht wörtlich schwarz auf weiß: Das Mietkonto ist ausgeglichen. Es bestehen keine Zahlungsrückstände.!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nun habe ich aber diese Woche einen Brief vom Anwalt bekommen das ich zwei Monate damals keine Zahlung meiner Miete getätigt habe und diese plus Anwaltskosten zahlen soll!

Ich fühl mich jetzt so ein wenig verarscht. Es kann schon sein das ich mal nicht gezahlt hab da ich damals viel Stress mit meinem Job hatte.... aber denn hätte ich doch nicht so ein Schreiben bekommen dürfen oder?

meine Frage ist nun ob das Schreiben eine Rechtsgrundlage ist diese Rechnung jetzt nicht zu Zahlen oder komm ich da nicht drum rum?
Ich kann auch leider nicht nachweisen anhand der Kontoauszüge ob ich wirklich vergessen hab was zu bezahlen..... die Gesellschaft meint ja...aber sagen kann das ja jeder

Lieben Gruß
Martin

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12330.04.2010 09:35:16
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 47x hilfreich)

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#3
 Von 
Redfoxy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

das habe ich auch vor.... mein das ich mal bei der Bank anfrage.
Nur aber hätte ich doch damals nicht so ein Schreiben bekommen dürfen? Oder sehe ich das falsch? Denn hätte ich doch damals schon meine Rückstände beglichen. Jetzt darf ich noch die Anwaltskosten mitzahlen.... Dabei hab ich nicht mal eine Mahnung oder anderes bekommen

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2010 09:35:16
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Redfoxy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

die Antwort hätte man sich auch klemmen können.
Meine Frage ist: IST DER BRIEF RECHTSKRÄFTIG?
Denn reich ich das meinen Anwalt rüber und ich hab damit kein Stress mehr
warum soll ich mir jetzt noch viel Mühe machen und bei der Bank rumhantieren bzw. bei der W-Gesellschaft?

Ich hab für so ein Heck Meck keine Zeit und vor allem hab ich 1000 andere Sachen um die Ohren.... es gibt auch Leute die nicht nur 8 Stunden am Tag arbeiten und den Rest des Tages Zeit haben um hin und her zu telefonieren

ich suche nach einer Lösung wo ich nicht noch viel Zeit investieren muss, sonst würde ich hier wohl nicht fragen

Das soll nicht böse gemeint sein und anmeckern will ich hier auch niemand aber wenn ich solche geistreichen Antworten lese kann ich auch meine Oma fragen....danach bin ich auch nicht schlauer

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wer tatsächlich so viel zu tun hat, sollte sich mal bei der Bank zum Thema "Dauerauftrag" informieren.
Sind die Mietschulden eigentlich nach oder vor Erstellung der Mietschuldenfreiheitsbestätigung aufgelaufen?

Grundsätzlich find ich die Frage aber eigentlich ganz interessant, ob ein Vermieter an eine Mietschuldenfreiheitserklärung gebunden wäre, die nur deshalb erstellt wurde, um einen Mieter endlich loszuwerden. Vor allem, wenn keinerlei Mahnungen etc. vorliegen.
Schadensersatzansprüche eines Neuvermieters, aufgrund einer unrichtigen Mietschuldenfreiheitsbestätigung, bestehen soweit ich weiss.

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#8
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Mal grundsätzlich zu Mahnungen:

Die sind nicht nötig, wenn im Mietvertrag steht, bis wann die Miete zu zahlen ist.
Dann ist man auch ohne Mahnung im Verzug. Mahnungen sind seit einigen Jahren nicht mehr nötig, um jemanden in Verzug zu setzen.



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"Heike aus Bochum"

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#9
 Von 
recht beklommen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ich habe die Lösung schon gefunden !!!

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#11
 Von 
recht beklommen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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