Briefkasten

13. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
McEgg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefkasten

Hallo

Wir wohnen jetzt seit Januar 2009 in einer Mietwohnung und haben damals keinen Schlüssel für den Briefkasten bekommen, haben auch bis HEUTE keinen bekommen

Haben den Vermieter schon mehrmals darauf angesprochen (via Mail, Anruf) und wurden bis jetzt immer vertröstet von wegen er wolle vorbei kommen und sich drum kümmern!

Er hat auch gesagt das er einen neuen Schlüssel nachbestellen muss weil er keinen mehr hat, als Antwort kam dann er bekommt keinen Schlüssel mehr für diesen Briefkasten!

Ich habe Ihn dann drum gebeten doch einen neuen Kasten anzubringen!
Was aber bis heute auch nicht geschehen ist!

Was kann ich da machen?

Selbst einen neuen Briefkasten anbringen und Ihm dann die Rechnung schicken?
Oder wie kann ich da vorgehen???

MfG
Daniel

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Der Deutsche Mieterschutzbund e. V. hat folgende Meinung:

Briefkästen


(dmb) Mieter haben Anspruch auf einen Briefkasten. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) umfasst der Begriff „vertragsgemäßer Zustand der Mietsachen“ auch, dass jedem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, so dass sichergestellt ist, dass die Post den Mieter auch erreicht.

Die Briefkästen müssen funktionstüchtig sein. Das bedeutet, DIN-A4-Umschläge oder Zeitschriften müssen problemlos zugestellt werden können. Die Post muss vor Regen und Durchnässung geschützt sein. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, kann der Mieter nach Ansicht des Landgerichts Berlin (29 S 20/90 ) bzw. des Amtsgerichts Mainz (8 C 98/96 ) sogar die Miete bis zu 1 Prozent kürzen.

Gegen mit Werbematerial voll gestopfte Briefkästen helfen Aufkleber oder ein Schild mit dem Hinweis „Keine Werbung einwerfen“. Wird dieses Verbot nicht beachtet, kann der Mieter gegen das werbende Unternehmen auf Unterlassung klagen. Dagegen darf der Vermieter nicht schon an der Haustür per Aushang die Zustellung von Werbung unterbinden. Auch der Empfang von Werbung gehört zunächst einmal zum „normalen“ Postempfang und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung.
Gegen persönlich adressierte Werbesendungen kann der Mieter nichts unternehmen. Hier hilft kein Werbeverbot am Briefkasten. Die Post muss die Werbesendung zustellen.


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#2
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Und was hat das jetzt mit einem fehlenden Schlüssel zu tun ?



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#3
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und was hat das jetzt mit einem fehlenden Schlüssel zu tun ? <hr size=1 noshade>

Wer intellektuell zu Transferleistungen in der Lage ist wird erkennen, dass das angesprochene Urteil auch auf den Fall eines fehlenden Briefkastenschlüssels übertragbar ist, denn auch ein Briefkasten mit fehlendem Schlüssel ist nicht nutzbar – und zwar, anders als im entschiedenen Fall, nicht nur nicht bei Regenwetter (dies mag eine sogar höhere Mietminderung rechtfertigen aber ob nun ein oder zwei Prozent ist im Ergebnis völlig egal).

Statt zu mindern sollte der M den VM letztmalig zur Mangelbeseitigung mit großzügiger Fristsetzung auffordern, und dann – wenn sich der VM in Verzug befinden – den Mangel selbst beseitigen. Die zur Beseitigung erforderlichen Kosten (= also die für einen Briefkasten vergleichbarer Art und Güte) können mit der Miete verrechnet werden (§ 536a BGB ).
Bis dahin kann – ab sofort – Miete gemindert werden. Vielleicht lässt das den VM aufwachen und er wird aktiv, bevor der M den Mangel selbst beseitigt.
quote:<hr size=1 noshade>hast du auch ein Urteil, wie man sich als VM benehmen muss, wenn Mieter Briefkästen demolieren? <hr size=1 noshade>

Dazu benötigt man kein Urteil, sondern man weiß auch so: Der VM muss den Briefkasten reparieren und kann die Kosten dafür vom M erstattet verlangen (wenn er nachweisen kann, welcher M den Briefkasten demoliert hat).


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#5
 Von 
McEgg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Laut VM hat der Vor- Vormieter schon den Schlüssel versabbelt, sprich unser Vormieter hatte auch schon keinen Schlüssel!

Haben dem VM schon eine Frist gesetzt in der er noch bis Mitte nächster Woche zeit hat!
Er hatte uns schon letzte Woche Freitag zugesagt das er vorbei kommt und dann hat er es auf Samstag verschoben... was daraus geworden ist kann sich ja wohl jeder vorstellen...


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Mausi,

Du scheinst vom Sachverhalt mal wieder viel mehr zu wissen als wir alle.

Der Briefkasten könnte offen sein, der Briefkasten könnte sich im Hausflur befinden ....

Für einen fehlenden Briefkastenschlüssel tauscht man nicht den ganzen Briefkasten aus.
Einen Defekt an der Haustür löst man ja auch nicht durch den Neubau des ganzen Hauses.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
McEgg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmal an ALLE!

Der Briefkasten ist VERSCHLOSSEN und hängt außen am Haus!!!

MfG

Daniel

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

... und der VM kann auch keinen Schlüssel mehr nachmachen (lt. Sachverhalt).


Lieber Herr LEGION,
wie also geht's sonst weiter

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
McEgg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Vormieter hat seine Post nie interessiert... Der kasten ist noch voll mit Post vom Vormieter und ein Teil unserer post ist nun ja auch schon drin...

Teilweise bringt man ja ein zwei Briefe mit den Fingern raus aber das wars dann auch schon!





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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Na, Mausi,

quote:
und der VM kann auch keinen Schlüssel mehr nachmachen


Ein Schlüsseldienst aber vielleicht schon.

Im schlimmsten Fall muß eben das Schloß ausgetauscht werden.



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#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Im schlimmsten Fall muß eben das Schloß ausgetauscht werden.

Das haben Sie aber fein rausgefunden!

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#14
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Da es Mieter leider immer wieder schaffen, Schlüssel zu verlieren, bin ich mit diesem Problem auch schon konfrontiert worden.



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Da es Mieter leider immer wieder schaffen, Schlüssel zu verlieren, ...

Das hilft dem TE aber auch nicht weiter, denn der hat den Schlüssel ja gar nicht verlohren.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Die notwendigen Lösungswege sind die gleichen.



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Miete mindern oder Schloss auf Kosten des VM austauschen!

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Miete mindern ist lächerlich.
Schloß tauschen, wenn sich schlüsselmäßig definitiv nichts machen läßt.



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