Muss im Haus nicht ein abgeschlossener Briefkasten sein?

10. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
gg794
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss im Haus nicht ein abgeschlossener Briefkasten sein?

Hallo!

Wohne hier seit ein paar Jahren in einem Altbau.
Unser Briefkasten steht innen im Hausflur und ist ein Gebilde aus mehreren Holzfächern ,die offen sind.

Ein Mieter (immer derselbe) sortiert die Post täglich aus dem Briefkorb an der Haustüre in die einzelnen Fächer der Mieter.

Aber jeder kann an diesem Briefkasten die Post des anderen problemlos rausnehmen!!

Bis jetzt ging alles gut.
Bis ich vor ein paar Tagen einen sehr wichtigen Brief meiner Bank erhalten habe .Dieser lag nach morgens im Fach.
Nachmittags war dieser verschwunden!

Nachbarn habe ich sofort gefragt,doch diese wussten von nichts!;der Brief war weg !Keiner hat Ihn je gesehen!

Ausserdem hat mir ein Nachbar in den letzten Tagen berichtet, das in letzter Zeit !einige !seiner Briefe weggekommen sind.
Ihm ist sowas auch passiert!Morgens noch da ,abends weg!

Ich schilderte dies meinem Vermieter und fragte ihn,ob er nicht einen abgeschlossenen Briefkasten im Haus anbringen könnte,da die Post hier oft verschwindet!
Er antwortete das ihm das zu teuer sei,und es wäre sonst ja auch nichts weggekommen.

Meine Fragen :

Muss im Haus nicht ein abgeschlossener Briefkasten sein?

Ist das evtl. gesetzlich vorgeschrieben?

Ist der Vermieter dazu verpflichtet einen abgeschlossenen Briefkasten aufzuhängen?

Vielen Dank für eure Antworten!



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

kaufe dir doch einfach einen neuen briefkasten den du abschließen kannst so teuer sind die auch nicht

bei einem auszug bringst du den alten wieder an

problem gelöst

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Da es soetwas wie ein Briefgeheimnis gibt, geht es außer den Postzusteller niemanden etwas an, von wem ihr welche Post wieoft bekommt. Zum ordentlichen Gebrauch einer Mietsache gehört daher auch ein eigener, nicht von anderen zugänglicher Briefkasten.
§ kann ich dir leider nicht dazu nennen, vielleicht steht etwas im BGB?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Das ist aber nicht der Inhalt des Briefgeheimnisses.

Das Briefgeheimnis (§ 202 StGB ) besagt im wesentlichen, daß keine Unbefugten sich Kenntnis vom Inhalt eines verschlossenen Schriftstücks verschaffen dürfen, zB durch Öffnen eines Briefes.

Die Aufschrift (Adressat und Absender) eines Briefes darf jeder lesen, genauso wie den Text einer Postkarte.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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