Briefkasten-mehrere Namen erlaubt?

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
biggigeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefkasten-mehrere Namen erlaubt?

Hallo,
ich habe leider bisher nirgends eine Antwort darauf gefunden, ob ich als Mieter an meinem Briefkasten mehrere Namen ankleben darf, auch wenn diese Personen dort nicht wohnen. Ein paar Bekannte lassen ihre Post teils zu mir schicken. Mein Vermieter gestattet dies nicht ganzjährig, sondern sagt, ich darf den Zettel anbringen, aber nur quasi zu Urlaubszeiten derjenigen, ansonsten möge ich ihn abnehmen. Darf der VM das bestimmen? Darf ich die Namenskleber trotzdem anbringen?? Muss ich die abmachen?
Würd mich freuen über jede Antwort :-)
Danke schon mal!!!

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31 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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74x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
Nein, Namen auf Briefkästen dürfen nur die der Bewohner sein.


Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Gruß

Shihaya


-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2010 09:35:16
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Mir würden gleich mehrere einfallen.
z.B. unerlaubte Untervermietung, das wäre sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Oder ein Verstoss gegen das Meldegesetz.

Kurze Zwischenfrage: gehörst du vielleicht zu den Menschen, die für einen guten Bekannten manchmal einen Koffer aus dem Ausland nach Deutschland einführen ? Dann könntest du evt. mal Schwierigkeiten mit dem Zoll bekommen.

Sei froh, dass sich dein VM so um dein Wohlergehen kümmert, und dich vor grösserem Schaden bewahren will.


-----------------
""

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Mir fällt keine Rechtsvorschrift einen, nachdem er dies nicht gestattet sein sollte. Untervermietung wäre ja nur dann gegeben, wenn sich tatsächlich dauerhaft fremden Personen ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung aufhalten würden. Ein Verstoß gegen das Meldegesetz käme nur dann in Betracht, wenn sich fremde Personen unter dieser Adresse anmelden würden. Dies ist nicht schon dadurch gegeben, dass sie sich unter dieser Adresse postalisch erreichbar machen.
Aus meiner Sicht hat der Vermieter keine Handhabe gegen beliebig vielen Namen auf dem Briefkasten, da ihm hierdurch keine Nachteile entstehen. Bei zusätzlich angebrachten Briefkästen sähe dies sicherlich anders aus.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Es reicht ja nicht, dass ein Name am Briefkasten steht, damit die Post der Bekannten dort ankommt. Die Bekannten geben also bei verschiedenen Stellen die Adresse des TE an und nicht die eigene.

Das kann für den TE kompliziert werden. Z. B. kommen Rechnungen dieser Bekannten an die Anschrift des TE und nicht zum Meldeort des eigentlichen Adressaten, diese werden z. B. nicht gezahlt, dann wirst er sich u. U. auch mal mit einem GV oder Inkassobüro auseinandersetzen müssen..........



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" "

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wird da nicht seit einigen Jahren das wunderbare deutsche c/o verwendet?
Im Übrigen ist das, was HeHe schreibt, richtig. Wenn man bedenkt, dass behördliche Anordnungen zum Bleifstift :grins: innerhalb einer gewissen Frist anfechtbar sind, hat der Adressat es zu vertreten, wenn diese Frist nicht eingehalten wird.

-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

@meri: Tatsächlich? Das mit der befristeten Anfechtbarkeit wusste ich nicht. Gut zu wissen!

Natürlich gibt es keinen § im BGB, in dem steht ´´ es ist ausdrücklich nur die Nennung eines Namen auf einem Briefkasten (siehe VO zur Beboxung zuzustellenden Schriftvekehrs der DP vom 4.1.1956) erlaubt ´´ oder so ähnlich, aber trotzdem sollte der TE einiges bedenken.

-----------------
" "

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn die Knete für eine Wohnung nicht reicht, wird auch ein Postfach unbezahlbar sein :grins:

Amtliche Zustellungen kann man auch nicht über ein Postfach zustellen.



-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

-- Editiert am 29.04.2010 13:44

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#13
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
biggigeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ui - ganz lieben Dank für die ganzen Antworten/ Kommentare! s.u.p.e.r. + interessante Gedankengänge :-)

Also, es geht nicht um irgendwelche behördlichen/gerichtlichen Zustellungen/ Koffer ;-) o.ä., sondern nur um bestimmte, "harmlose" Briefe, deren Inhalt in einer bestimmten Zeit bearbeitet werden müssen. Ich nehme diese Briefe an, damit eben diese Frist für meine Freunde nicht verstreicht, da sie viel unterwegs sind.
Die wohnen hier nicht, das weiß mein Vermieter auch.

Also, meine Frage bezieht sich tatsächlich ganz konkret darauf, ob - theoretisch - mein Vermieter das kleine Schildchen, das man kaum sieht, wenn man nicht die Nase direkt davor hält, welches ich auf den Schlitz meines Briefkastens geklebt habe (u natürlich easypeasy auch wieder entfernen kann, wenn ich muss), dulden müsste oder ob er von mir quasi von Rechtens her verlangen kann, dass ich diese entferne.

DANKE u hoffe auf gute Antworten ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
biggigeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bearbeite sie :-) i.A.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#21
 Von 
biggigeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, ich arbeite nicht mit denen. Ist privat. c/o ginge schon, braucht nur ne Weile Vorlauf und dafür ist grad keine Zeit. Anscheinend hat leider auch hier niemand - wie es scheint - eine Antwort auf meine eigentlich Frage... ;-( schade.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Ist das ein Zweifamilienhaus ?
Oder wohnt der VM auch in diesem Haus ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#24
 Von 
biggigeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ist ein Mehrfamilienhaus und der VM wohnt dort nicht...

und @HtH... nein, es ist wirklich ganz simpel, es hat nix mit "Arbeit/Job" zu tun. Meine Freunde bestellen das gleiche wie ich, von dem nicht so viel vorhanden ist, d.h. wer zuerst kommt, malt zuerst und damit die das auch bekommen, bestelle ich für die mit und dafür brauche ich deren Namensschild und deren Post derzeit an/in meinem Briefkasten... arrrg.... :-)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
biggigeo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

*g* @HtH alles korrekt, alles freundschaftlich, geht auch nicht um "Aufträge", sondern um simple private Bestellung limitierter Dinge-da diese limitiert sind, bekommt man man nicht beliebig viele, d.h. ich kann das nicht für meine Freunde mitbestellen. Und ja, ich bin ein ganz lieber Mensch ;-)

menno - geht aber trotzdem immer noch um den Aufkleber an meinem Briefkasten.. Dürfte ich den dran lassen vs. muss ich den abmachen lt. VM-Wunsch? Keiner weiß etwas darüber - oder?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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