Hallo,
ich würde gern wissen, ob es üblich ist,
dass ein Bürge im Mietvertrag mit aufgenommen wird.
Falls ja:
Kann es sein, dass ein Bürge, obwohl nicht gleichzeitig Mieter,
trotzdem als Mieter mit unterschreibt ?
Oder anders gefragt:
Ist jemand, der als Mieter den Mietvertrag mit unterschreibt,
definitiv Mit-Mieter, auch wenn er behaupten sollte, er sei nur Bürge ?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
nachgefragt
Bürge im Mietvertrag ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein Bürge ist nicht üblich. Wenn aber der eigentliche Mieter aufgrund seines geringen Einkommens die Miete möglicherweise nicht tragen kann, dann kann ein Bürge durchaus sinnvoll sein.
Der Bürge ist kein Mitmieter. Er muss aber trotzdem für alle anfallenden Kosten aufkommen, wenn der Mieter nicht zahlt.
Wenn er jedoch als Mieter den Mietvertrag unterschreibt, dann ist er natürlich Mieter und kein Bürge.
Das geht aber doch klar aus dem Mietvertrag hervor. Normalerweise beginnt dieser doch ungefährt wie folgt:
Zwischen ..... als Mieter und ..... als Vermieter wird folgender Mietvertrag geschlossen.
Wer dort als Mieter eingetragen ist und auch noch unterschrieben hat, der ist auch Mieter.
im Briefkopf steht nur:
Vermieter AAA
und Person BBB
sowie Person CCC
schließen folgenden Mietvertrag:....
Unterschriften als Mieter
BBB und CCC
Nun behauptet Person CCC, sie sei gar nicht Mieter gewesen, sondern nur Bürge.
Kann das sein ?
Oder sollte man davon ausgehen dürfen, dass jemand, der seine Unterschrift unter "Mieter: "gesetzt hat, auch wirklich Mieter war, zumal nichts anderes im Mietvertrag vermerkt ist ?
Grüße,
nachgefragt
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Also nochmal herrschende Meinung und Rechtssprechung:
Wer im Rubrum als Mieter angegeben ist, ist Mieter.
Ist eine Person im Rubrum nicht als Mieter angegeben, hat aber unterschrieben, ist sie Bürge.
Ist eine Person im Rubrum als Mieter angegeben, hat sie aber nicht unterschrieben, ist sie dennoch Mieter.
Bei Eheleuten gelten andere Prinzipien.
Wolfgang
-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Vielen Dank erst einmal,
aber sorry, dass ich noch einmal nachfrage:
am Ende des Mietvertrags haben
unter "Mieter:..." 2 Personen unterschrieben.
Sind diese dann wirklich Mieter oder könnte einer der beiden behaupten, er sei "nur" Bürge?
nochmals vielen Dank für Eure Hilfe
Ich schlage mich im Moment mit dem gleichen Problem rum, da ich mit im Mietvertrag meiner Tochter stehe, ohne dort zu wohnen,sondern aus Sicherungsgründen.
Ich habe dazu folgendes gefunden:
________________
Der Vermieter schließt einen Mietvertrag mit zwei Mietern. Beide Mieter werden im schriftlichen Vertrag als Mieter aufgeführt. Der Vertrag wird von beiden unterschrieben. Allen Beteiligten ist jedoch bewusst, dass tatsächlich nur einem Mieter der Gebrauch überlassen werden soll. Die Aufnahme des weiteren Mieters dient dem Vermieter nur zur Erhöhung der Mietsicherheit. Der „wirkliche Mieter“ zahlt eine Barkaution in Höhe von zwei Monatsmieten. Der Mieter stellt die Zahlung ein. Der Vermieter befriedigt sich aus der Barkaution und verlangt – da diese nicht ausreicht – weitere Monatsmieten (auch) vom zweiten Mieter.
Zu Unrecht, entscheidet das Landgericht Leipzig (Urteil vom 26.1.2005, 1 S 5846/04
, NJW-RR 2005, 1250
).
Die Erklärung des Beklagten sei ihrem Sinngehalt nach als Mietbürgschaft zu verstehen. Wolle der klagende Vermieter neben der Barkaution Zahlung vom beklagten zweiten Mieter, könne erdies nur in den Grenzen des § 551 BGB
[Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten] verlangen.
Die Sicherheit darf höchstens das Dreifache der monatlichen Miete betragen. Eine Doppelsicherung durch Barkaution und Bürgschaft über den dreifachen Monatsbetrag hinaus, widerspreche dem Schutzzweck der Vorschrift.
___________________________________________
Ist das noch aktuell, oder hat sich die Rechtsprechung in der Zwischenzeit geändert ?
--- editiert vom Admin
Zuerst habe ich tatsächlich gedacht, jemand hätte einen neuen Rekord aufgestellt: Gerade den Thread erstellt und schon rausgeflogen.
Ich halte das Urteil (zumindest wie es hier dargestellt wird) für äußerst bedenklich, sprich falsch.
Allen Beteiligten ist jedoch bewusst, dass tatsächlich nur einem Mieter der Gebrauch überlassen werden soll.
Was heißt denn 'bewußt' ?
Hört sich ja schon fast nach einem mündlichen Mietvertrag an.
Was wäre denn gewesen, wenn derjenige, der tatsächlich in der Wohnung wohnte, überhaupt
nicht im Mietvertrag gestanden hätte ?
--- editiert vom Admin
Es ist ja so, dass ich als Mutter nur zur Sicherung unterschreiben sollte. Es war klar, dass ich da nicht hinziehe und auch nicht gemeldet bin und meine Mutter hat halt da ihren Wohnsitz. Also steh ich nur zur Sicherung im Mietvertrag als Mieter mit drin und laut diesem Urteil ist das einer Bürgschaft gleichzusetzen, die dann aber nicht über die drei Monatsmieten Kaution hinaus gehen kann. Oder lese ich da was falsch?
Liebe Birgit,
läuft denn da bei Deiner Tochter irgendwas schief oder zeichnet sich dergleichen ab ?
Ja, so ziemlich alles. Meine Tochter bekommt Kombilohn, und nachdem das Sozialamt der Wohnung zugestimmt hatte, sagte die nach 2 Monaten, sie würden nicht zahlen, obwohl ihr das zusteht. sie könnte ja vorm Sozialgericht klagen, dann würde sie ihr Geld bekommen. Ist hier leider so. Hat sie dann auch und dort wurde ganz klar gesagt, das Sozialamt hat Unrecht, das Geld und die Mietzahlung steht ihr zu. Einen Teil haben sie schon gezahlt ( nachdem sie schon 6 Monate da wohnte, einen Teil noch nicht ( ihr Anwalt hat gerade Untätigkeitsklage erhoben ) Jetzt kriegt sie wieder kein Geld, weil sie angeblich keinen Folgeantrag abgegeben hat, dabei hat sie in der Zwischenzeit schon 2 abgegeben ( mit Zeugen ) und war mehrfach dort. Also erst mal wieder mit dem Anwalt dran, aber das dauert.:-( Nun hat der Vermieter mir einen Mahnbescheid über die Mietkosten geschickt und will mich vor Gericht zerren.
So siehts aus :-(
Also war die 'Vorsichtsmaßnahme' des Vermieters doch durchaus berechtigt, oder ?
Nur wieso hält er sich sofort an mich, ich habe ihm mehrfach die Adresse des Anwalts gegeben, damit er sich erkundigen kann, dass der Fehler beim Sozialamt liegt, er hat auch nicht versucht, irgendwas bei meiner Tochter beizutreiben. Und ich habe eigentlich überall im Internet gefunden, dass ich als "Scheinmieter", der nur zur Sicherung unterschrieben hat, nicht über die Höhe der Kaution hafte.
Meine Tochter hat in der Zwischenzeit eine andere Wohnung im Bereich eines anderen Sozialamtes gefunden, dort läuft alles bestens. Nur aus der vorigen Wohnung stehen noch Zahlungen aus, die wir erst vor dem Sozialgericht erstreiten müssen. Aber solange will der Vermieter nicht warten.
er hat auch nicht versucht, irgendwas bei meiner Tochter beizutreiben
Weil bei Deiner Tochter offenbar nichts zu holen ist.
Ist die Kaution denn schon verbraucht ?
Ja, die hatten ja ein halbes Jahr nicht bezahlt und bis das wieder bei Gericht durch ist das dauert.
Mir rennt der Vermieter das Haus ein. Er ist sogar, als ich die Haustüre mal nicht abgeschlossen hatte und ich da ich schlief nicht aufmachte, einfach zu mir ins Haus gekommen und mir obwohl ich nackt war ( ich wollte grad was anziehen und die Tür öffnen), bis ins Schlafzimmer nachgekommen, wo gottseidank noch mein Mann war. Und das alles nur, weil er Geld von mir wollte.
Da kannst Du mal sehen, wie dringend er es braucht.
Das sollte jetzt kein Witz sein. Ein Vermieter, der sich derart persönlich engagiert, scheint auf das Geld wirklich angewiesen zu sein.
Wenn er geauso engagiert, dem Sachbearbeiter des Sozialamtes aufs Dach steigen würde, würde das die ganze Sache sicherlich beschleunigen.
Vor allem, wenn ich zahlen würde, würde meine Tochter ihren Anspruch verlieren.
...Eine Doppelsicherung durch Barkaution und Bürgschaft über den dreifachen Monatsbetrag hinaus, widerspreche dem Schutzzweck der Vorschrift.
Und genau deshalb umgeht man dies elegant...
Das ist natürlich wieder einmal falsch.
Derartige Verbotsnormen lassen sich in dieser Weise weder elegant noch sonst umgehen.
Dafür gibt es schon den § 134 BGB
.
Das zitierte Urteil ist korrekt.
Dass die Vorschreiber das als VM gern anders sehen würden, ist nachvollziehbar.
-- Editiert von cuno am 26.10.2007 08:20:32
@Cuno
Sehe ich nach wie vor anders.
Was wäre, wenn die Tochter überhaupt nicht im Vertrag gestanden hätte ?
Was ist, wenn Mieter sich trennen und einer auszieht ?
Reduziert sich sein Status damit auf 'Bürge' ?
@Birgit
Wenn er geauso engagiert, dem Sachbearbeiter des Sozialamtes aufs Dach steigen würde
Ein VM ist weder verpflichtet, für den Mieter das Geld heranzuschaffen, damit dieser die Miete zahlen kann (ihm also z.B. einen Job zu beschaffen) noch wäre es in diesem Fall möglich. Das Sozialamt würde garnicht mit ihm reden (Datenschutz).
-- Editiert von Morthingale am 26.10.2007 10:11:02
Hallo Morti,
ich glaube, es geht hier nicht darum, wie Du es siehst, sondern daß da ein Urteil gefällt wurde, welches besagt, daß solche "sauberen Umgehungen" des Gesetzes eben nicht rechtens sind.
Haben wir ja neulich schon mal ausfürlich diskutiert.
Wobei Du natürlich Recht hast, ein anderes Gericht "könnte" es anders sehen. Nur wenn die Mutter nie dort gelebt hat, dann scheint der Fall ja klar zu sein.
Gruß
Michael
Hi Mike,
ich finde es nur immer wieder putzig, wenn Mieter sich eine Wohnung, die sie sonst nie bekommen hätten, quasi 'erschleichen' und dann anschließend mit abweichenden Urteilen ankommen.
Und wer ist der 'Böse' ?
Natürlich der Vermieter.
Nein,
der Böse ist er nicht, sondern er ist bei dem Versuch, geltendes Recht "elegant zu umgehen" eben auf die Schnauze gefallen.
Gruß
Michael
Also auch für mich ist er nicht der Böse, sondern das Sozialamt, dass immer nur nach Anklage vor dem Sozialgericht zahlt, obwohl die Rechtslage eindeutig ist.
Ansonsten stimme ich Michael zu, besser kann man es nicht ausdrücken.
Liebe Birgit
Ansonsten stimme ich Michael zu, besser kann man es nicht ausdrücken.
Man kann es sogar sehr
viel besser ausdrücken.
Du
hast doch an der ganzen Sache mitgewirkt, sonst hätte Deine Tochter die Wohnung doch garnicht erst bekommen.
Und jetzt soll der Vermieter (womöglich auf Dauer) auf Mietausfällen in noch unbekannter Höhe hängenbleiben ?
Wer hat da jetzt eigentlich wen reingelegt ?
Der VM sich selbst....
Und deshalb wird die Latte für die Wohnungsvergabe immer höher gelegt werden.
Das Ärgerliche ist ja, daß die Mieter, die einen Vermieter derart 'linken', das noch nicht einmal vor sich selbst zugeben, sondern sich noch in dem Gefühl sonnen, daß sie ja schließlich nach Recht und Gesetz handeln würden.
Ps. Ich benutze den kleinen Smiley trotzdem nicht (aber nur, weil ich ihn nicht mag).
--- editiert vom Admin
Oh, hier scheine sich aber überwiegend Vermieter zu tummeln.
Fakt ist, ich habe keineswegs vorgehabt , den Vermieter zu linken.
Erstens, meine Tochter hatte die Zusage, dass Ihre Wohnkosten übernommen werden. Sie hat ein Urteil erstritten, dass sie Anspruch darauf hat. Nur bei jedem neuen Folgeantrag stellen sie sich quer und man muss das immer wieder neu über den Anwalt ertsreiten.
Zweitens, habe ich nicht als Mieter unterschrieben, sondern es war klar, dass das nur eine Mietsicherheit ist, wobei mir klar war, dass die Sicherheit 3 Monatsmieten nicht überschreiten darf. ( ich dachte 3 Monatsmieten plus die Kaution meiner Tochter )
Drittens hätte der Vermieter wissen müssen, denn er besitzt etliche Wohnungen, dass er die Wohnung nicht übersichern darf. Ich bin da Laie und wohne nicht in einer Mietwohnung.
Liebe Birgit,
jetzt rede Dir das doch nicht schön (das ist nämlich genau das, was ich gemeint habe: Ich nur dummes Mieter, ich nix verstehen, ich deshalb auch nix schuld).
Natürlich hast Du als Mieter mit unterschrieben. Natürlich hätte Deine Tochter die Wohnung andernfalls garnicht bekommen. Was immer Ihr für Probleme bei der Geldbeschaffung habt, warum sollen das jetzt auf einmal Probleme des Vermieters werden ? Was hat der denn damit zu tun ?
Und wenn Du Dich jetzt als übersicherter Bürge gerierst und auf Rechtsprechung pochst willst Du natürlich den Vermieter damit linken, denn die vertragliche Vereinbarung war eindeutig eine andere.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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