Bürge steht als Mieter im Vertrag - nun Kaution verlangt o. 2. Bürgschaft

27. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
twoandahalfcookie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürge steht als Mieter im Vertrag - nun Kaution verlangt o. 2. Bürgschaft

Hallo,
ich wohne im Studentenwohnheim und vor Vertragsabschluss wurde ein Bürge verlangt. Dieser steht nun als Mieter im Mietvertrag.
Die Mietsicherheit wird in Form einer Kaution oder einer selbstschulderischen Bürgschaft verlangt. Dachte mit Angabe des Bürgen wäre alles geklärt. Jetzt kam der Vermieter aber 1 Tag vor Wohnungsübergabe an und meinte ich hätte keine Kaution bezahlt, ohne diese wäre eine Schlüsselübergabe nicht möglich. Ich wohne schon seit 6 Monaten als Untermieter da.
Habe auf die Bürgschaft verwiesen und mir wurde dann gesagt der Bürge wird nicht akzeptiert weil er Vertragspartner ist. Ich musste an Ort und Stelle 1/3 Kaution bezahlen weil mir sonst die Schlüssel weggenommen worden wären.

Das ist doch einfach unglaublich dreist und nicht richtig oder?
Die Person vor Ort wusste auch gar nicht dass man die Mietsicherheit in Form einer Bürgschaft (Bank/Privatperson) hinterlegen kann. Hab ihr den Vertrag gezeigt und sie meinte sie akzeptieren nie Bürgen deshalb muss die Kaution gezahlt werden.
Hilfe??




28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
personalwesen0815
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 4x hilfreich)

...........




-- Editiert von User am 27. März 2025 10:05

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#2
 Von 
personalwesen0815
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
Die Mietsicherheit wird in Form einer Kaution oder einer selbstschulderischen Bürgschaft verlangt.


Also im Vertrag steht, dass Du einen Bürgen stellen plus (!) eine Kaution hinterlegen musst?

Was genau steht denn dazu im Vertrag? Wortörtlich?

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
ich wohne im Studentenwohnheim und vor Vertragsabschluss wurde ein Bürge verlangt. Dieser steht nun als Mieter im Mietvertrag.


Der Bürge soll also für den Mietvertrag bürgen, in welchem er selber als Mieter eingetragen ist? Nö, dann ist das:

Zitat (von twoandahalfcookie):
der Bürge wird nicht akzeptiert weil er Vertragspartner ist.


korrekt.

Der Bürge wurde aus verständlichen Gründen nicht akzeptiert und du solltest dir überlegen, ob du die 2. und 3. Rate der Kaution pünktlich zahlen kannst, ansonsten wird es imho eine kurze Mietzeit.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#4
 Von 
twoandahalfcookie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein im Vertrag steht Mietsicherheit in Form von Kaution ODER Bürgschaft durch eine Bank/Privatperson.

Es wurde aber am Anfang ein Bürge (Privatperson mit Gehaltsnachweisen) verlangt sonst hätte ich keinen Vertrag zugesendet bekommen. Der Bürge wurde dann einfach als Mieter aufgeführt wodurch er kein Bürge mehr ist. Jetzt wurde zwingend eine Kaution als Mietsicherheit verlangt weil sie selber ja den von ihnen verlangten Bürgen zum Mieter ernannt haben.
Das wurde mir 1 Tag vor Schlüsselübergabe mitgeteilt, so dass ich gar keine Chance hatte einen weiteren Bürgen zu finden.

Ich will die Mietsicherheit in Form einer Bürgschaft leisten. Die Kaution ist nicht wenig für mich, ich kann während der Miete nicht darauf zugreifen und es wird unverzinst angelegt.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
Nein im Vertrag steht Mietsicherheit in Form von Kaution ODER Bürgschaft durch eine Bank/Privatperson.


Ja, aber dein Bürge wurde nicht akzeptiert, aus verständlichen Gründen, so what?

Du schreibst doch selber, dass dein Bürge auch Mieter und sogar dein Untervermieter ist/war. Wobei mir nicht klar ist, ob so etwas in einem Studentenwohnheim überhaupt erlaubt ist.

Zitat (von twoandahalfcookie):
Die Kaution ist nicht wenig für mich, ich kann während der Miete nicht darauf zugreifen und es wird unverzinst angelegt.


Das ist für die meisten von uns so und natürlich kannst du nicht darauf zurückgreifen, sie dient als Sicherheit und wird selbstverständlich verzinst angelegt.

-- Editiert von User am 27. März 2025 10:35

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 548x hilfreich)

Hier scheint mir einiges im Argen.

Besonders dreist finde ich das hier:

Zitat:
weil mir sonst die Schlüssel weggenommen worden wären.

Wie hätte der Vermieter das denn vollzogen?
Mit Gewalt? Meines Erachtens hätte das bedeutet, dass Sie ins Hotel hätten gehen können, auf Kosten des Vermieters.

Mietkautionen sind verzinst anzulegen.

Wenn der Mietvertrag ausdrücklich Bürge oder Kaution verlangt, so reicht ein Bürge aus.
Warum der Vermieter den Bürgen in den Mietvertrag schreibt, erschließt sich mir nicht.
Wer hat den Vertrag denn unterschrieben? Auch der Bürge? Haben Sie das beim Vermieter reklamiert?

Ich meine, der Vermieter bewegt sich auf dünnem Eis.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#7
 Von 
twoandahalfcookie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ja, aber dein Bürge wurde nicht akzeptiert, aus verständlichen Gründen, so what?


Am Anfang wurde er akzeptiert, sonst hätte ich den Vertrag nicht bekommen.
Ich frage mich was das für eine Masche ist einen Bürgen zu verlangen und diesen ungefragt zum Mitmieter zu ernennen. Ich dachte damit wäre die Mietsicherheit erbracht. Das lag fast 6 Monate so bei denen und einen Tag vorher kommen sie darauf, dass es nicht passt. Der Bürge haftet als Mieter ja mehr als als Bürge.


Zitat (von Solan196):
dass dein Bürge auch Mieter und sogar dein Untervermieter ist/war

nein ? Der Bürge war nicht mein Untervermieter. Der Untervermieter wollte früher raus und hat mir deshalb bis zu seiner Kündigung die Wohnung untervermietet. Nach Kündigung werde ich Hauptmieter. Mein Bürge wurde aber einfach so mit als Mieter in den Hauptmietvertrag geschrieben. In der Email mit dem Vertrag stand "Hauptmieter und Bürge müssen den Mietvertrag unterschreiben".

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ich meine, der Vermieter bewegt sich auf dünnem Eis.


Sehe ich anders, selbstverständlich hat der VM das Recht den Bürgen abzulehnen. Hier - so zumindest habe ich das verstanden - ist der Bürge auch noch Vertragspartner.

Was den Schlüssel angeht teile ich deine Meinung, da wurde der Mietwillige überrumpelt, mit Erfolg.

(geändert)

Wenn der Bürge den MV auch unterschrieben hat, dann kann er nicht bürgen, soviel steht fest.





-- Editiert von User am 27. März 2025 10:51

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#9
 Von 
twoandahalfcookie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Wie hätte der Vermieter das denn vollzogen?
Mit Gewalt?


Das weiß ich auch nicht, aber ich hatte in dem Moment so Angst davor von jetzt auf gleich die Wohnung zu verlieren, dass ich eine Kautionsrate bezahlt habe. Es herrscht extremer Wohnungsmangel da wo ich wohne, gerade als Student ist es fast unmöglich was zu finden.

Zitat (von Despi):
Wer hat den Vertrag denn unterschrieben? Auch der Bürge? Haben Sie das beim Vermieter reklamiert?


ja auch der Bürge. Habe mich gewundert aber dachte das wäre in Ordnung so, damit wäre die Mietsicherheit ja erbracht und ich müsste keine Kaution zahlen. War aber nicht so.

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#10
 Von 
twoandahalfcookie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
ist der Bürge auch noch Vertragspartner.


Ja. Der Bürge wohnt aber nicht hier, weiß nicht ob das hier klar wurde. Das ist eine 1-Zimmer Studentenwohnung. Der Bürge hat eigentlich kein Interesse daran als Mieter aufgeführt zu werden.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
Der Bürge wohnt aber nicht hier,


Man muss in einer angemieteten Wohnung nicht wohnen.

Du solltest deine Fragen sorgfältig formulieren, den VM auf das aktuelle Missverständnis hinweisen, damit zumindest der Bürge wieder aus dem MV genommen wird, ansonsten haftet er für alles bis zum bitteren Ende mit, als Bürge nur in Höhe von 3 Kaltmieten.

Evtl. handelt es sich ja tatsächlich nur um ein Missverständnis und man kann es so lösen. Allerdings glaube ich, dass der VM auf die Barkaution nicht wird verzichten wollen. Wenn der VM sich weigern sollte den Bürgen aus dem Vertrag zu entlassen, dann sollte der Bürge von sich aus aktiv werden.

-- Editiert von User am 27. März 2025 11:04

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39102 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
Das ist doch einfach unglaublich dreist und nicht richtig oder?
Oder nicht. Für Studentenwohnheime gelten *besondere Mietverträge*.
Zitat (von twoandahalfcookie):
Ich wohne schon seit 6 Monaten als Untermieter da.
Darf dort überhaupt ohne Zustimmung untervermietet werden?

Im Vertrag vom Studierendenwerk/Vermieter (gilt für 12 HS und Unis), den ich kenne, werden keine Bürgen akzeptiert, ist keine Untervermietung zulässig und die Kaution (zw. 400-700,-) +1.Miete wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Diese Kaution kann in 3 Teilen geleistet werden.
Was meinst du mit 1 Tag vorher...kommen sie drauf?--->Endet jetzt deine Untermietzeit?

Dein Untervermieter ist/war Student und hat an dich untervermietet. Richtig?

Zitat (von twoandahalfcookie):
Ich musste an Ort und Stelle 1/3 Kaution bezahlen weil mir sonst die Schlüssel weggenommen worden wären.
Ich empfehle, nun die Restkaution in 2 Dritteln zu zahlen oder einen anderen Bürgen zu finden.
Dreist finde ich hier nichts... aber ich kenne solche unzulässigen Untermiete-Deals.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
twoandahalfcookie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du solltest deine Fragen sorgfältig formulieren, den VM auf das aktuelle Missverständnis hinweisen, damit zumindest der Bürge wieder aus dem MV genommen wird,


das habe ich jetzt gemacht, mal sehen was sie antworten

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
twoandahalfcookie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Darf dort überhaupt ohne Zustimmung untervermietet werden?


wo hast du entnommen dass es keine Zustimmung gab ? Die Untermiete war mit der Hausverwaltung abgeklärt und ist tatsächlich gängig in den Wohnheimen die ich kenne

Zitat (von Anami):
Was meinst du mit 1 Tag vorher...kommen sie drauf?--->Endet jetzt deine Untermietzeit?


Ja, wie oben geschrieben übernehme ich den Vertrag zum April und gestern war Wohnungsübergabe. Der unterschriebene Hauptvertrag liegt bei ihnen seit Monaten. Kautionskonto hatte ich bis gestern auch nicht.

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#15
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10713 Beiträge, 4710x hilfreich)

Ab April beginnt der Mietvertrag mit dir. Im Mietvertrag ist offenbar eine Mietsicherheit in Form einer Bürgschaft oder als Barkaution vereinbart. Laut Gesetz muss das erste Drittel der Mietsicherheit vor Übergabe der Mietsache an dich geleistet werden. Der im Mietvertrag eingetragene Mitmieter ist Mieter und kein Bürge. Von daher musst du deine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag immernoch erfüllen, also Barkaution erbringen oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft bringen.

Wenn du das nicht tust, ist der aktuelle Mieter verpflichtet, die Wohnung Ende März leer (also ohne dich und deine Sachen) an den Vermieter zurückzugeben und der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung mit Beginn deines Mietvertrages an dich zu übergeben, weil du eben deine Verpflichtungen noch nicht erfüllt hast. Mag nicht schön sein, ist aber die Rechtslage. Im Zweifel könnte der Vermieter vermutlich auch die Wohnung gerichtlich räumen lassen.

Unabhängig davon habe ich Bedenken mit diesem nicht dort wohnenden, aber im Mietvertrag eingetragenen Mieter. Das ist ein Studentenwohnheim. Damit das auch rechtlich so ist, darf da nicht jeder mieten und auch nicht jeder wohnen. Ich wage mal zu bezweifeln, dass diese Konstruktion mit dem nicht dort wohnende Hilfsmieter rechtlich standhalten würde. Entweder ist das dann kein Studentwohnheim mehr oder der Hilfsmieter wird rechtlich gar nicht als Mieter gewertet, weil die Konstruktion als unwirksame Umgehung von § 551 BGB gewertet wird. Das ändert aber nichts daran, dass bisher keine Sicherheitsleistung geleistet wurde.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39102 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
wo hast du entnommen dass es keine Zustimmung gab ?
Na, ich hab dich was gefragt. Ja/Nein hätte genügt.
Zitat (von twoandahalfcookie):
Die Untermiete war mit der Hausverwaltung abgeklärt
Ich kenne dieses Deals auch, schrieb ich. Aber bei dir knirscht nun was. Du hattest gedacht... is aber nich so.
Dass dein Vertrag 6 Monate rumlag, ist für mich jetzt nachvollziehbar. Du wirst ja erst zum 1. 4. Mieter.
Zitat (von twoandahalfcookie):
wie oben geschrieben übernehme ich den Vertrag zum April
NÖ. steht da nicht. Aber nun---> hast du die Pflichten als Mieter zu erfüllen, also auch die Kaution zu leisten. Oder man modelt das mit dem Bürgen aufgrund deines gut formulierten Schreibens wieder um (woran ich nicht glaube).
Zitat (von twoandahalfcookie):
Kautionskonto hatte ich bis gestern auch nicht.
Richtig. Untermiter haben das nicht
Das hatte bis gestern dein Untervermieter, denn DER ist der Mieter bis 31.3....und bekommt hfftl. bald seine Kaution zurück.

So ergibt sich Stück für Stück ein stimmiges Bild. :smile:
Es ist mE keine Masche.

Zitat (von twoandahalfcookie):
Der Bürge hat eigentlich kein Interesse daran als Mieter aufgeführt zu werden.
Wenn das die einzige Sorge des Bürgen ist, als Mieter dort zu stehen, dann wird die Verwaltung dein Schreiben hoffentlich verstehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3094 Beiträge, 1254x hilfreich)

Die ganze Sache ist etwas konfus und auch etwas konfus dargestellt, aber eigentlich leicht aufzulösen.

Der "Bürge" hat sich über den Tisch ziehen lassen, denn als einer von mehreren Mietern ist er ab jetzt für alle berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis haftbar (Schäden, Miete, Nebenkosten, ...). (Siehe Beitrag #11 von Solan196.)
Und ohne Zustimmung des Vermieters kommt er aus der Nummer auch nicht mehr raus (bis auf exotische Ausnahmen, wie Heirat und anschließende häusliche Gewalt, oder ähnliche Konstrukte).
Der "Bürge" ist also Mieter und kein Bürge. Damit kann er auch nicht mehr Bürge werden, zumindest nicht ohne Zustimmung des Vermieters.

Alles Weitere hat cauchy in Beitrag #15 präzise und korrekt erklärt.

Eventuell kann man über § 123 BGB weiterkommen. Das ist aber nicht ganz trivial...

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39102 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Und ohne Zustimmung des Vermieters kommt er aus der Nummer auch nicht mehr raus
Genau deshalb hat der TE ja nun an den Vermieter geschrieben.

Der Mietvertrag kann korrigiert werden, wenn der TE seine 2 Raten Kaution nachzahlt, man braucht schließlich nicht Bürge+Kaution. Und ein Kuddelmuddel mit Teilkaution und ganzem Bürgen auch nicht.

Zitat (von 3,141592653):
in Beitrag #15 präzise und korrekt erklärt.
NÖ. Dort wohnt kein Hilfsmieter. Der aktuelle Mieter ist schon längst ausgezogen, der muss nichts mehr zu Ende März räumen, denn der TE wohnt ja längst als Untermieter dort und hat gerade --seine-- Schlüssel erhalten und bereits seine 1/3 Kaution bezahlt.

So sind sie eben, die unsauberen Deals zwischen den Studierenden, da klappt schon mal was nicht so, wie man sich das dachte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das ändert aber nichts daran, dass bisher keine Sicherheitsleistung geleistet wurde.


Wurde doch, bei Mietbeginn wurde (nicht ganz freiwillig) die erste der 3 Kautionsraten gezahlt.

Aus dem EP
Zitat (von twoandahalfcookie):
Ich musste an Ort und Stelle 1/3 Kaution bezahlen weil mir sonst die Schlüssel weggenommen worden wären.


Zitat (von cauchy):
Wenn du das nicht tust, ist der aktuelle Mieter verpflichtet, die Wohnung Ende März leer (also ohne dich und deine Sachen) an den Vermieter zurückzugeben und der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung mit Beginn deines Mietvertrages an dich zu übergeben, weil du eben deine Verpflichtungen noch nicht erfüllt hast. Mag nicht schön sein, ist aber die Rechtslage. Im Zweifel könnte der Vermieter vermutlich auch die Wohnung gerichtlich räumen lassen.


????? Der TE wohnt dort schon und

aus dem EP
Zitat (von twoandahalfcookie):
kam der Vermieter aber 1 Tag vor Wohnungsübergabe an


Das Mietverhältnis läuft also.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#20
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3094 Beiträge, 1254x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
????? Der TE wohnt dort schon und

Korrekt. Ohne die Kautionszahlung wäre der künftige Zeitraum des Wohnens (als Hauptmieter) wohl arg begrenzt gewesen. Zumindest, wenn der Vertrag (wovon ich nach der Schilderung mal ausgehe) das hergibt.

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#21
 Von 
personalwesen0815
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 4x hilfreich)

Also meinem Verständnis nach war der zeitliche Ablauf wie folgt:

- Vormieter hat mit Erlaubnis des Vermieters an den jetzigen Mieter untervermietet
- jetziger Mieter wollte die Wohnung übernehmen, als Bedingung wurde ein Bürge oder(!) Kaution verlangt
- jetziger Mieter stellt Bürgen, dieser wird akzeptiert und der Mietvertrag geschlossen, mit dem Bürgen als "Mitmieter"
- Vermieter stellt fest "Huch der Bürge ist ja Mitmieter" und will deshalb nun zusätzliche Kaution haben?

Meiner Meinung nach ist die Bedingung "Bürge oder Kaution" vom Mieter erfüllt und vom Vermieter so akzeptiert worden. jetzt dann noch die "oder"-Variante verlangen dürfte nicht zulässig sein.

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#22
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2726 Beiträge, 447x hilfreich)

Ist überhaupt schon ein Mietvertrag geschlossen?
Hat der "Bürge" denn den Mietvertrag, in dem er als Mieter aufgeführt ist eigentlich unterschrieben?
Falls nicht, könnte der Vertag als ganzes ungültig sein.
Wenn man dann die Wohnung am 1.4. trotz des ungültigen Mietvertrages bekommt, hätte man möglicherweise einen Mietvertrag nach BGB ohne die ganzen vereinbarungsprlichtigen Nebenabreden wie "Betriebskosten", "Kaution", "Schönheitsreparaturen", etc...aber das ist dann auch wieder gaaaaanz dünnes Eis.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
McGyver0815
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
Der Bürge hat eigentlich kein Interesse daran als Mieter aufgeführt zu werden.
und warum wird der Vertrag dann nicht reklamiert? Ich unterschreibe doch keinen Mitevertrag wo ich gar nicht Mieter bin??

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3094 Beiträge, 1254x hilfreich)

Zitat (von McGyver0815):
und warum wird der Vertrag dann nicht reklamiert? Ich unterschreibe doch keinen Mitevertrag wo ich gar nicht Mieter bin??

Doch, als verkappter "Bürge". Allerdings ohne dann Bürge zu sein.

Und "reklamieren" geht nicht so einfach; Bestenfalls über § 123 BGB, mit nicht unerheblichen Risiken und Anforderungen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39102 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von personalwesen0815):
Vormieter hat mit Erlaubnis des Vermieters an den jetzigen Mieter untervermietet
Nö. Es wurde lediglich geduldet. Der Vormieter ist Mieter bis 31.3.
Zitat (von personalwesen0815):
jetziger Mieter wollte die Wohnung übernehmen, als Bedingung wurde ein Bürge oder(!) Kaution verlangt
Nö. Der TE ist Untermieter und hat mit dem Mieter für 6Monate einen (privaten) Untermietvertrag gemacht. Auch das wurde geduldet. Es handelt sich um das WS 2024/25., Okt-März.
Zitat (von personalwesen0815):
- Vermieter stellt fest "Huch der Bürge ist ja Mitmieter" und will deshalb nun zusätzliche Kaution haben?
Nö. Der TE ist ab 1.4. regulärer Mieter und hat nun Pflichten aus seinem Vertrag.

Zitat (von McGyver0815):
und warum wird der Vertrag dann nicht reklamiert?
Weil der TE vor 6 Monaten froh war, einen richtigen MV ab 1.4. zu bekommen. Den hat er jetzt, hat sogar schon Schlüssel und 1/3 Kaution gezahlt.

Zitat (von Kalanndok):
Ist überhaupt schon ein Mietvertrag geschlossen?
Ja, schon vor 6 Monaten...gültig ab 1.4.25. Ja, TE und Bürge haben unterschrieben. Dieser Vertrag liegt bei der HV rum, ist wirksam und gültig ab 1.4.25.
Zitat (von Kalanndok):
Wenn man dann die Wohnung am 1.4. trotz des ungültigen Mietvertrages bekommt,
Nö. Der (private) Untermietvertrag endet am 31.3.
Zitat (von Kalanndok):
Nebenabreden
Ganz dickes Eis: Ein Studierender als Untermieter im Studentenwohnheim zahlt die vereinbarte Miete an seinen Untervermieter. Dieser dann hoffentlich lt. MV an den Vermieter.
Ein Studierender als Hauptmieter mit MV zahlt ab Mietbeginn eine pauschale Miete/Kostenmiete/Staffelmiete lt. MV---an den Vermieter.

Wahrscheinlich sinds für den TE so um die 450,-mtl. für das 1-Zi-Wohn-Clo. Und evtl. noch die 2 Raten Kaution.
Das mit dem Bürgen ODER der Kaution kriegt er auch noch vor dem 1.4. hin--- ich bin sicher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
twoandahalfcookie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werd wohl Kaution zahlen müssen. Mir wurde nun geantwortet, dass sie keine Privatperson akzeptieren, sondern nur eine Bankbürgschaft. Im Vertrag gibts die Möglichkeit zwischen Bank und Privatperson aber anscheinend steht das nur da um dann dennoch nur eine Bank zu akzeptieren. Sie haben nämlich das Recht zur Wahl welcher Bürge akzeptiert wird.

Mir gehts eher um die Kommunikation. Mir wurde kommuniziert den Vertrag nur unter Angabe eines Bürgen zu erhalten. In der Email die den Vertrag enthielt wurde geschrieben der Mietvertrag ist vom Mieter (mir) und vom Bürgen zu unterschreiben. Kommuniziert war also ein Bürge. Durch leisten der Unterschrift wurde er aber zum Mieter, wodurch meine/unsere Unwissenheit ausgenutzt wurde. Denn jetzt haftet er als Mieter mehr als als Bürge und dennoch ist eine Kaution fällig (oder teure Bankbürgschaft).
Auf meine Anfrage den Mitmieter/Bürgen aus dem Vertrag zu entfernen wurde nicht geantwortet. Werde da mal persönlich hingehen..
Für mein Empfinden läuft das hier nicht ganz richtig ab.

Zitat (von McGyver0815):
und warum wird der Vertrag dann nicht reklamiert?

weil, siehe oben, uns kommuniziert wurde dass er Bürge ist und als Bürge unterschreibt.

Zitat (von Anami):
Richtig. Untermiter haben das nicht

Es geht um die Kaution die ich als Hauptmieter leiste. Man sollte mir schon früher als am selben Tag der Übergabe mitteilen, wohin ich die Kaution überweisen muss oder? Wenn man ja so vehement auf eine Kaution besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
In der Email die den Vertrag enthielt wurde geschrieben der Mietvertrag ist vom Mieter (mir) und vom Bürgen zu unterschreiben. Kommuniziert war also ein Bürge. Durch leisten der Unterschrift wurde er aber zum Mieter, wodurch meine/unsere Unwissenheit ausgenutzt wurde.


Das war dann ein Angebot, welches Du so angenommen hast......
Du hast doch nun einen, auch vom Vermieter unterschriebenen Vertrag, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39102 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von twoandahalfcookie):
das habe ich jetzt gemacht, mal sehen was sie antworten
Das war am Donnerstag---wieso sollten sie schon heute antworten?

Sie haben nämlich das Recht zur Wahl welcher Bürge akzeptiert wird
Wer hat dir das wann geschrieben?

Zitat (von twoandahalfcookie):
Durch leisten der Unterschrift wurde er aber zum Mieter,
Das verstehe ich noch nicht.
Zitat (von twoandahalfcookie):
Denn jetzt haftet er als Mieter mehr als als Bürge
Wofür denn noch mehr?
Zitat (von twoandahalfcookie):
Es geht um die Kaution die ich als Hauptmieter leiste.
Richtig. Dein *echter* MV beginnt ja erst am 1.4.
Zitat (von twoandahalfcookie):
Man sollte mir schon früher als am selben Tag der Übergabe mitteilen, wohin ich die Kaution überweisen muss oder? Wenn man ja so vehement auf eine Kaution besteht.
Oder nicht. Da der MV ---morgen-- beginnt, und du bereits den Schlüssel hast und auch schon 1/3 der fälligen Kaution gezahlt hast, wird hoffentlich im Mietvertrag zu lesen sein, wie die künftige Miete UND die Kaution zu leisten ist.

In den MV, die ich kenne und der für Studierende an ca 12 HS und Unis gilt ---> gehts nur mit dem Lastschriftverfahren.
Habe gerade noch bei einem anderen Vermieter/Studierendenwerk in ganz anderem Bundesland geschaut, da gehts auch nur über das Lastschriftverfahren.

Ich nehme an, dein Vermieter ist ein Studierendenwerk bzw. gleichgestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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