Bürgen/Bürge den Mietvertrag unterschreiben

31. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb537593-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgen/Bürge den Mietvertrag unterschreiben

Hallo folgender Sachverhalt mein Sohn hat sich ein Zimmer gemietet und hat einen Beherbergungsvertrag.
Dafür bekommen der vermiete, hat ein fach unseren Namen in denn vertrag geschrieben und uns als Bürge benannt ist das rechtens , wir haben nicht mal unterschreiben dafür ???? mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31895 Beiträge, 5621x hilfreich)

Bitte noch mal verständlich formulieren.
Beherbungsvertrag---> Studentenwohnheim o.s.ä.?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb537593-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein 19-jähriger Sohn hat sich ein WG Zimmer gemietet da hat er einen Beherbergungsvertrag bekommen
der vermiete, hat ein fach unseren Namen in denn vertrag geschrieben und uns als Bürge benannt ist das rechtens , wir haben nicht mal unterschreiben dafür ???? mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte noch mal verständlich formulieren.

Bedeutet nicht dasselbe Geschreibsel zu widerholen ...



Soweit man es dem Wortsalat entnehmen konnte, hat der Vermieter dem Namen von den Eltern einfach als Bürgen in den Vertrag geschrieben. Dadurch wird man aber nicht Bürge, weil die Zustimmung des Bürgen fehlt.



Zitat (von fb537593-23):
wir haben nicht mal unterschreiben

Wobei es durchaus ausreicht, wenn man dem zugestimmt hat. Vertragliche Vereinbarungen gelten auch, wenn diese mündlich erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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