Hallo folgender Sachverhalt mein Sohn hat sich ein Zimmer gemietet und hat einen Beherbergungsvertrag.
Dafür bekommen der vermiete, hat ein fach unseren Namen in denn vertrag geschrieben und uns als Bürge benannt ist das rechtens , wir haben nicht mal unterschreiben dafür ???? mfg
Bürgen/Bürge den Mietvertrag unterschreiben
31. Januar 2020
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Frage vom 31. Januar 2020 | 15:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgen/Bürge den Mietvertrag unterschreiben
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#1
Antwort vom 31. Januar 2020 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (31895 Beiträge, 5621x hilfreich)
Bitte noch mal verständlich formulieren.
Beherbungsvertrag---> Studentenwohnheim o.s.ä.?
#2
Antwort vom 31. Januar 2020 | 20:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also mein 19-jähriger Sohn hat sich ein WG Zimmer gemietet da hat er einen Beherbergungsvertrag bekommen
der vermiete, hat ein fach unseren Namen in denn vertrag geschrieben und uns als Bürge benannt ist das rechtens , wir haben nicht mal unterschreiben dafür ???? mfg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Februar 2020 | 00:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119318 Beiträge, 39710x hilfreich)
ZitatBitte noch mal verständlich formulieren. :
Bedeutet nicht dasselbe Geschreibsel zu widerholen ...
Soweit man es dem Wortsalat entnehmen konnte, hat der Vermieter dem Namen von den Eltern einfach als Bürgen in den Vertrag geschrieben. Dadurch wird man aber nicht Bürge, weil die Zustimmung des Bürgen fehlt.
Zitatwir haben nicht mal unterschreiben :
Wobei es durchaus ausreicht, wenn man dem zugestimmt hat. Vertragliche Vereinbarungen gelten auch, wenn diese mündlich erfolgen.
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