Bürgschaft - ist so eine Vereinbarung gültig?

31. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
herbert01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgschaft - ist so eine Vereinbarung gültig?

Hallo,

eine bekannte und ich bewohnen gemeinsam ein haus mit zwei getrennten wohnungen und haben zwei getrennte mietverträgen. eine gesonderte vereinbarung besagt, dass wir beide gesamtschuldnerisch für die miete des anderen hafen, da die beiden wohnungen nicht getrennt vermietet werden können. ist so eine vereinbarung gültig? was passiert eigentlich, wenn ich ausziehe und meine bekannte kann ihre miete nicht mehr bezahlen, muss ich dann immer noch dafür haften? ich muss aus beruflichen gründen ausziehen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

haben Sie eine Bankbürgschaft unterschrieben oder ist der Vertrag individuell vereinbart worden?

mfg gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
herbert01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

es handelt sich um eine lose vereinbarung bei einer bank habe ich nichts unterschrieben.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

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