Hallo, meine Mutter ist Hartz 4 Empfängerin, ich selbst mit meinem Ehemann finanziell halbwegs solide. Nun bekam meine Mutter Ihre Wohnung in einer Genossenschaft nur wenn ich als Bürge unterschrieb für alles zu haften. Nun ist meine Mutter dort fast 2 Jahre wohnhaft und dem Alkohol so sehr angetan, dass sie Ihr Leben bzw. ihre Finanzen nicht mehr geregelt bekommt. Gibt es Möglichkeiten,dass ich aus der Bürgschaft komme ? Eine Anfrage wurde von der Genossenschaft abgelehnt, erst wenn meine Mutter mehr Geld verdient (was nie der Fall sein wird). Ich möchte nicht für Ihren Lebensstil im Extremfall mit meinem Haus bezahlen.
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Bürgschaft bei Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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Wie gestaltet sich denn die Bürgschaft?
Deine Bürgschaft müsste eh auf 3 Nettokaltmieten begrenzt sein (was finanziell wahrscheinlich noch zu verkraften wäre), es sein denn Du hättest der Genossenschaft selbst ein Bürgschaft in unbegrenzter Höhe aufgedrängt.
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--- editiert vom Admin
da stand nichts von drei Nettokaltmieten sondern Nichts,also denke ich in unbegrenzter Höhe. Nun geht meine Rechnung so,dass sie doch nach zwei ungezahlten Mieten gekündigt wird, d.h. nach spätestens drei ungezahlten Monatsmieten da raus ist und ich die Bürgschaft loswerde. Ist die Rechnung so einfach ?
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@Hartztreff123
die Zahlung geht schon direkt an den Vermieter (Genossenschaft),jedoch bekommt meine Mutter nichts mehr auf die Reihe wegen des Alkohols, folglich ist es ne Frage der zeit bis die ARGE nicht mehr zahlt....Ankündigungen diesbzgl. kamen schon
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--- editiert vom Admin
quote:
Ist die Rechnung so einfach ?
glaubst du denn, dass deine Mutter einfach so ausziehen wird und nicht eher rausgeklagt werden muss?
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quote:Das solltest Du als Bürge schon genau wissen!
da stand nichts von drei Nettokaltmieten sondern Nichts,also denke ich in unbegrenzter Höhe.

Eine übliche Verfahrensweise im normalen Geschätsleben wäre zumindest, dass der Bürge auch eine Ausfertigung, zumindest aber Kopie von dem hat, was er unterschreibt!
Nicht umsonst heißt es: "Den Bürgen sollst du würgen!"

Wer sollte etwas raten wenn Ihr selber nicht mal genau wiß wofür ihr bürgt.
quote:Nein!
also denke ich in unbegrenzter Höhe.
--- editiert vom Admin
uns wurde gesagt wir bürgen für alle Kosten die entstehen wenn sie nicht mehr zahlen kann. und mit dem rausklagen....wir würden ihr sagen sie hat die kündigung,also ist ausziehen angesagt ist,dem würde sie auch folgen.
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--- editiert vom Admin
quote:
uns wurde gesagt wir bürgen für alle Kosten die entstehen wenn sie nicht mehr zahlen kann. und mit dem rausklagen....
Was euch GESAGT wurde ist absolut irrelevant.
Relvant ist was ihr UNTERSCHRIEBEN habt.
Also wäre es sehr empfehlenswert das fragliche Schriftstück zu LESEN und die Klauseln bei Unklarheit hier zu posten.
quote:
wir würden ihr sagen sie hat die kündigung,also ist ausziehen angesagt ist,dem würde sie auch folgen.
Da seid ihr wohletwas zu optimistisch?
Ansonsten würde es ja auch schlicht genügen ihr zu sagen, das sie sich ordentlich benehmen (Mietzahlung etc.) müsste?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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