Hi nochmal,
vielen Dank für eure hilfe in Bezug auf die fristlose Kündigung, nun taucht aber eine neues Problem auf und zwar
1)das der Eigentümer, egal ob bezahlt wird/ist uns trotzdem loswerden möchte und damit die fristlose Kündigung bestehen läßt, geht das?
2)er möchte unseren Bürgen dazu bringen, das wir ausziehen, in dem er ihm angedroht hat, sein Haus (was er noch an die Bank abzahlt)unter dem Hintern wegpfänden möchte....wenn wir nicht alle Gelder bezahlt haben....
Bitte um schnelle Antwort
lieben Dank
Stienchen
Bürgschaft - fristlose Kündigung
20. Februar 2007
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Frage vom 20. Februar 2007 | 12:25
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgschaft - fristlose Kündigung
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#1
Antwort vom 20. Februar 2007 | 13:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
zu 1) Nein, das geht nicht. Das funktioniert nur dann, wenn so etwas ein zweites Mal passiert.
zu 2) Der Bürge sollte sich nicht einschüchtern lassen. Die Drohung ist lächerlich. Selbstverständlich ist der Bürge jedoch zur Zahlung der ausstehenden Miete verpflichtet, wenn die Miete bei Euch nicht eintreibbar ist.
#2
Antwort vom 20. Februar 2007 | 22:40
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Aber nur in Höhe bis max 3 Monatsmieten, höher haftet der Bürge nicht !!!!
Gruß
Michael
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