Bürgschaft für Mietvertrag (privat)

14. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Goblino
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Bürgschaft für Mietvertrag (privat)

Hallo,

ich brauche für die Mietung einer Wohnung entweder einen Gehaltsnachweis oder eine Bürgschaft.
Gehaltsnachweis ist soweit kein Problem, nur als Azubi braucht der Vermieter trotzdem eine Bürgschaft. Darüber habe mit meinen Eltern gesprochen und diese übernehmen auch die Bürgschaft.
Nun stellt sich mir 7 uns die Frage, wie so eine Bürgschaft verfasst werden muss.
Im Internet habe ich dazu leider keine kostenlosen Vorlagen gefunden. Geht sowas mehr oder weniger formlos ??

"Sehr geehrter Herr yy
Hiermit übernehmen wir, vwx und xyz, die Bürgschaft für zyx..."

oder wie sieht sowas aus ??

Über schnelle Tips wäre ich dankbar, da ich sowas evtl schon für die Bewerbung für die Wohnung abgeben muss...
Über Vorlagen dazu (wenn möglich "Freeware") wäre ich natürlich auch sehr froh.

Merci

Goblino

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das kann formlos gemacht werden:
"Wir, ... und ... als Eltern des Mieters ...
bürgen hiermit für alle Verpflichtungen, die unserem Sohn aus dem Mietvertrag vom .... für die Wohnung in.... entstanden sind und entstehen werden. Auf die Einrede einer Vorausklage verzichten wir hiermit.
Ort, Datum Unterschriften...

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Goblino
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Super. :)
Danke für die schnelle Antwort.
Aber eine Kleinigkeit noch. Was ist mit dieser Vorrausklage gemeint ??

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Es gibt zwei Arten von Bürgschaften: die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Ausfallbürgschaft.

Bei einer Ausfallbürgschaft muß der Gläubiger den geschuldeten Betrag zunächst beim Schuldner einklagen und eine Zwangsvollstreckung versuchen. Erst wenn diese fruchtlos ausgefallen ist, kann er sich an den Bürgen halten. Vorher kann der Bürge ihn mit der Begründung abweisen, daß er zunächst gegen den Schuldner klagen soll - eben die Vorausklage.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft (Verzicht auf "Einrede der Vorausklage") haftet der Bürge so, als ob er selbst der Schuldner wäre. Der Gläubiger kann also unmittelbar den geschuldeten Betrag von ihm verlangen.

Nebenbei bemerkt: erkundige Dich besser, ob der Vermieter mit der Bürgschaft einer Privatperson überhaupt einverstanden ist. Oftmals wird aus gutem Grund eine Bankbürgschaft verlangt.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Goblino
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Der hat mir geschrieben, dass er noch eine Ausweiskopie des Bürgen haben möchte.... Also schließe ich daraus, dass er auch Privatpersonen akzeptiert. Eine Bank kann mir ja keine Ausweiskopie geben.. :) ;)

3x Hilfreiche Antwort

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