Cannabiskonsum stört Nachbarn - Welche Rechte habe ich?

30. Juli 2020 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Kann ein Mieter dem Nachbarn verbieten auf dem Balkon Joints zu rauchen? Prinzipiell kann er das nicht und es ist auch kein Kündigungsgrund für Vermieter. Da der Besitz von Cannabis auch in geringen Mengen illegal ist, können Nachbarn oder Wohnungsgesellschaften auf anderem Wege vorgehen, z.B. indem sie die Polizei einschalten.

 Von 
guest-12326.07.2022 11:32:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabiskonsum stört Nachbarn - Welche Rechte habe ich?

Schönen guten Tag,

seit 4 Monaten wohne ich mit meinem Mitbewohner in unserer EG-Wohnung eines 4-Parteien-Hauses.
Da wir regelmäßig (mehrmals die Woche) Cannabis in Form von Joints auf dem Balkon konsumieren, haben die Mieter über uns (kinderlos) uns gebeten, dies nicht mehr auf dem Balkon zu tun, da der Geruch durch die Fenster in deren Wohnung zieht. Für uns stellt das schon eine ziemliche Einschränkung dar, gerade im Sommer bei schönem Wetter, aber wir konnten das Problem verstehen und haben den Konsum auf die Wohnung beschränkt.
Wir wollen natürlich nicht, dass sich der Geruch im ganzen Treppenhaus verteilt und somit evtl. alle Bewohner stört, weshalb wir beim oder nach dem Rauchen die Fenster zum Durchlüften öffnen.

Nun stand die Tage die Nachbarin von oben bei uns vor der Tür und hat uns aufgefordert (nicht gebeten), ab sofort auch nicht mehr in der Wohnung zu rauchen, da der Geruch auch durch die Fenster noch zu riechen ist. Sie war ziemlich sauer und möchte, dass wir nur noch draußen vor dem Haus rauchen. Auf Kompromissvorschläge unsererseits, z.B. Handynummern austauschen, damit wir kurz schreiben können, wann sie das Fenster schließen sollten, oder bestimmte Uhrzeiten vereinbaren ist sie nicht eingegangen.
Für uns kommt es auf jeden Fall nicht in Frage, immer vors Haus zu gehen, zumal die Rasenfläche vor dem Haus zwischen mehreren Mehrfamilienhäusern ist und der Geruch dann bestimmt noch mehr Leute stören würde, ganz zu schweigen von dem nicht-vorhandenen Dach (sollen wir im Regen rauchen?!)
Sie hat uns mitgeteilt, dass dies das letzte Mal war dass Sie uns darauf hinweist.

Nun meine Fragen:

1. Welche Möglichkeiten hat unsere Nachbarin, uns an dem Konsum zu hindern? In der Wohnung passiert bis auf den Besitz geringfügiger Mengen Cannabis (höchstens 5g) nichts illegales - kein Anbau, kein Verkauf, o.ä.

2. Welche Konsequenzen könnten uns ggf. durch die Hausverwaltung drohen? Es handelt sich dabei um eine Vermietergesellschaft

3. Kann der Vermieter von uns verlangen das Kiffen in der Wohnung komplett zu unterlassen?

Grundsätzlich sind wir zu Kompromissen bereit, da wir auch kein angespanntes Verhältnis zu den Nachbarn wollen, aber dass wir in unserer eigenen Wohnung so eingeschränkt werden, nehmen wir nicht hin.

Ich freue mich über hilfreiche Antworten :)

Liebe Grüße
breulofmeister

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

1) Naja, das einfachste für die Nachbarn wäre die Polizei zu rufen.
Wenn die auch Cannabisgeruch feststellt, gibt es eine Wohungsdurchsuchung.
Ob man das jetzt haben muss, dass die Polizei die Wohnung umgräbt, muss man für sich selbst entscheiden.

2) Erstmal keine. Wenn aber wegen (1) ständig die Polizei vor der Tür steht, könnte der Hausfrieden gestört werden, was wiederum zur Kündigung berechtigt.

3) Nein. Aber theoretisch könnte auch der Vermieter die Polizei informieren. Grundsätzlich mögen Vermietungsgesellschaften am liebsten Mieter, die wenig Arbeit verursachen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von breulofmeister):
Für uns kommt es auf jeden Fall nicht in Frage,
Das ist verständlich.
Zitat (von breulofmeister):
Sie hat uns mitgeteilt, dass dies das letzte Mal war dass Sie uns darauf hinweist.
Na ja. Das habt ihr zur Kenntnis genommen.
Möglichkeiten:
- Den Konsum einschränken.
- Den Konsum verteilen, zB bei Aufenthalten außer Haus und zu Hause
- Den Konsum strikt auf legale Mengen begrenzen.

zu 1. Keine. Es würde vermutlich auch der Geruch von Zigaretten oder Zigarren stören.
zu 2. Kommt drauf an. 2 weitere Mietparteien störts nicht?
zu 3. Verlangen kann er viel.
Zitat (von breulofmeister):
aber dass wir in unserer eigenen Wohnung so eingeschränkt werden, nehmen wir nicht hin.
Das ist euer gutes Recht. Rauchen ist ein Laster/eine schlechte Angewohnheit/ein Genuss/ein Lebensgefühl. Ob Joint oder Zigar...--- manche stört alles. Andere stört Lärm.
Zitat (von breulofmeister):
Auf Kompromissvorschläge unsererseits
Die sind ja auch witzig... :)

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von breulofmeister):
Nun stand die Tage die Nachbarin von oben bei uns vor der Tür und hat uns aufgefordert (nicht gebeten), ab sofort auch nicht mehr in der Wohnung zu rauchen, da der Geruch auch durch die Fenster noch zu riechen ist.


Habt Ihr lt.Mietvertrag Rauchverbot in der Wohnung? Wenn nicht, dürft
Ihr Rauchen, allerdings dürfen andere Hausbewohner dadurch nicht belastet werden. Meine Empfehlung: dichtet Fenster und Türen gut ab wenn Ihr Euren Schnulli braucht.

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Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ganz unjuristisch:
Kekse sind auch lecker - und viel gesünder als Rauchen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Polizei in Hamburg wuerde nur abwinken, wenn man der mit Cannabisgeruch kommt, der Muenchner ist zuzutrauen, dass sie eine Wohnungsdurchsuchung macht.
Aber natuerlich ist der Besitz grundsätzlich rechtswidrig, in Bayern laufen massig Verfahren wegen weniger Gramm Besitz, das haengt schon sehr vom Bundesland ab, wieviel Ärger droht.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Die Frage ist doch, was andere Bewohner des Hauses ertragen müssen. Und da ist ein walgerner Haschgeruch nicht zumutbar. Einfach, weil man auch auf den Verdacht kommen könnte, das alles fände in einer anderen Wohnung statt, nämlich in der der Nachbarn.

Das geht gar nicht. Der Vermieter kann Probleme machen.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist doch, was andere Bewohner des Hauses ertragen müssen.
Nein. Das ist wirklich nicht die Frage.
Zitat (von wirdwerden):
Und da ist ein walgerner Haschgeruch nicht zumutbar.
Walgern? Wie riecht das?
Aber tgl. dicke Zigarren schon? Die Nachbarin kann doch ihr Fenster schließen oder kann auch mal sonstwo an die frische Lauft gehen, wenn es sie stört. Sie verlangt doch auch, dass der Raucher sonstwohin geht. Das läuft unter gegenseitige Rücksichtnahme im Nachbarverkehr o.s.ä.

Wir wissen : Verlangen kann man viel...
Was wem zumutbar ist, dürfte erst im Fall des Falles ein Gericht entscheiden.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein. Das ist wirklich nicht die Frage.

Sondern?


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#9
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von breulofmeister):
1. Welche Möglichkeiten hat unsere Nachbarin, uns an dem Konsum zu hindern? In der Wohnung passiert bis auf den Besitz geringfügiger Mengen Cannabis (höchstens 5g) nichts illegales - kein Anbau, kein Verkauf, o.ä.


Auch wenn der Besitz von geringen Menge nicht bestraft wird ist er trotzdem illegal.
Aus diesem Grund kann er auch (z.B. bei einer Hausdurchsuchung) beschlagnahmt werden.

-- Editiert von pk2019 am 30.07.2020 18:47

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sondern?
Die Fragen des TE sind im EP und dort unter Nr. 1-3 zu finden.
Nie wurde gefragt, ob andere Bewohner oder nur diese eine Nachbarin das ertragen muss.
----------------------------------------
Zitat (von pk2019):
Aus diesem Grund kann er auch (z.B. bei einer Hausdurchsuchung) beschlagnahmt werden.
Ja, Timing ist dann wichtig. Vielleicht ist dann schon geraucht?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Fragen des TE sind im EP und dort unter Nr. 1-3 zu finden.

Ja und? Seine Rechte enden da, wo sie die Rechte anderer (unzumutbar) einschränken.
Ob man da nun "ertragen" oder "zumutbar" schreibt ist egal.



Zitat (von Leo4):
Habt Ihr lt.Mietvertrag Rauchverbot in der Wohnung?

Irrelevant - solche Klausel sind in der Regel nichtig.


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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irrelevant - solche Klausel sind in der Regel nichtig.


Nicht grundsätzlich. Im Nachbarhaus darf wegen "Rauch- Zigarettenrauch-Unverträglichkeit" nicht geraucht werden. Es wird eingehalten, da nur Nicht-
raucher im Haus wohnen.
Hier geht es weniger um "Verbot", vielmehr um Einhalten der Empfehlung,
nicht zu rauchen. Und das scheint diesen Bewohnern nicht schwer zu fallen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Nicht grundsätzlich.

Doch, grundsätzlich.



Zitat (von Leo4):
Hier geht es weniger um "Verbot", vielmehr um Einhalten der Empfehlung,

Empfehlungen und Bitten sind aber ganz was anderes und unverbindlich.


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#14
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Die ganze Sache ist in zwei Bereiche zu unterteilen. Zunächst einmal das rauchen an sich, dass ist in der eigenen Wohnung erst einmal komplett legal sofern es sich "im Rahmen" hält. Was das genau bedeutet ist nicht klar definiert, Fakt ist aber das bereits überstarke Raucher gekündigt wurden.

Für Cannabis gibt es hier keine besondere Regelung, was eben auch daran liegt dass der Besitz selbigen strafbar ist. Da der Konsum wiederrum jedoch vollkommen legal ist, dürften hier erst einmal die selben Regeln gelten wie bei Zigaretten.

Problematisch sind halt zwei Dinge. Zunächst einmal gibt es keine legale Freimenge, wenn die Nachbarn also tatsächlich die Polizei rufen hätte die zumindest einen hinreichenden Verdacht Besitz und könnte sich mal die Wohnung anschauen.

Weiterhin ist fraglich ob der Vermieter nicht doch wegen kiffen in der Wohnung kündigen kann. Immerhin dürfte damit auch für den Vermieter ein hinreichender Verdacht gegeben sein, dass in der Wohnung illegale Dinge (nämlcih der Besitz von Drogen) stattfinden. Selbst wenn es nicht für eine strafrechtliche Verurteilung reicht, weil Konsum nicht gleich Besitz, könnte es zumindest im vertragsrechtlichen Sinne ausreichend sein da hier eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnis gegeben ist.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ob man da nun "ertragen" oder "zumutbar" schreibt ist egal.
Nö. Die Nachbarin fragt doch nicht, ob sie was ertragen muss oder ob was für sie zumutbar sei.
Deshalb schrieb ich:
Zitat (von Anami):
Was wem zumutbar ist, dürfte erst im Fall des Falles ein Gericht entscheiden.
Zitat (von breulofmeister):
Sie hat uns mitgeteilt, dass dies das letzte Mal war dass Sie uns darauf hinweist.
Der TE kann im Moment nichts weiter tun, als abwarten, was die Nachbarin als nächstes tut.


Es ist im EP nicht ganz klar geworden, ob es der Nachbarin lediglich um die Joints geht oder evtl. generell ums Rauchen mit besonderer/störender Geruchsentwicklung .
Wenn es um C-Besitz bzw. C-Konsum geht: Jeder Konsument wird wohl erst mal im Besitz der Rauchware sein, bevor er konsumieren kann. Oder ist das bei Cannabis anders?

Ähnliche Nachbarschaftsstreitigkeiten werden vor Gericht seit vielen Jahren auch wegen störenden Tabakrauch-Gerüchen ausgefochten. Regelmäßig kämpfen die Parteien um Grundrecht/Lebensgefühl/Freiheit bzw. um Rücksichtnahme/Unzumutbarkeit/ Unerträglichkeit.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Macht man sich nicht mitschuldig, wenn man weiß, dass in einer Nachbarwohnung Nichterlaubtes geraucht wird?

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#17
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn es um C-Besitz bzw. C-Konsum geht: Jeder Konsument wird wohl erst mal im Besitz der Rauchware sein, bevor er konsumieren kann. Oder ist das bei Cannabis anders?


Nö, es ist bei allen Drogen so. Soweit ich mich erinnere sind Versuche aus Konsum=Besitz zu machen krachend gescheitert. Zumindest strafrechtlich ist alleine der Punkt dass man konsumiert hat, noch kein Beweis dass man den Stoff auch besessen hat. Sowohl bei Cannabis als auch bei Speed oder sonst irgendwas.

Zitat (von Loni12):
Macht man sich nicht mitschuldig, wenn man weiß, dass in einer Nachbarwohnung Nichterlaubtes geraucht wird?

Nope, zunächst einmal weil man in Deutschland keine Straftat anzeigen muss und weil Cannabis-Konsum eben keine Straftat ist. Das ist 100% legal.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Macht man sich nicht mitschuldig, wenn man weiß, dass in einer Nachbarwohnung Nichterlaubtes geraucht wird?

Strafrechtlich nicht.


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#19
 Von 
guest-12326.07.2022 11:32:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten!

Wie schon gesagt, haben wir nie mehr als 5g in der Wohnung, meist sogar nur 2-3g.
Sollte hier plötzlich die Polizei vor der Tür stehen, können die auch eine Wohnungsdurchsuchung machen, mehr würden sie nicht finden. Vor strafrechtlicher Verfolgung fürchten wir uns deshalb eigentlich wenig.

Uns geht es hauptsächlich darum, dass uns nicht plötzlich die Wohnung gekündigt wird o.ä. aber dafür scheint reiner Konsum nicht auszureichen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von breulofmeister):
Uns geht es hauptsächlich darum, dass uns nicht plötzlich die Wohnung gekündigt wird o.ä. aber dafür scheint reiner Konsum nicht auszureichen, oder?
Plötzlich und wegen Konsum dürfte nicht möglich sein. Wegen Geruchsbelästigung dürfte eine K. sehr schwer durchsetzbar sein.
Immerhin steht dann zwischen der geruchssensiblen Nachbarin und euch--- der Vermieter.
Der müsste ein Interesse an der Kündigung haben--- dazu weiß man bisher nichts.

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#21
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

https://wndn.de/polizei-wadern-loest-drogenparty-in-nonnweiler-auf/

Bei uns um die Ecke.

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Maline):
Bei uns um die Ecke.
Ja und? Was hilft das hier?

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#23
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von palino):
Für Cannabis gibt es hier keine besondere Regelung, was eben auch daran liegt dass der Besitz selbigen strafbar ist. Da der Konsum wiederrum jedoch vollkommen legal ist, dürften hier erst einmal die selben Regeln gelten wie bei Zigaretten.

Egal, ob Zigaretten oder Cannabis, bevor diese Dinge geraucht werden sind sie im Besitz des Rauchers, ober etwa nicht?

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
bevor diese Dinge geraucht werden sind sie im Besitz des Rauchers

Nö.


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#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wieso wird denn diese Leiche wieder ausgegraben?

Aber grundsätzlich:
Der (straflose) Konsum ist ein Indiz für vorherigen Besitz, aber kein Beweis.
Der nachgewiesene Konsum rechtfertigt also keine Verurteilung wegen Besitz. Denn man kann auch konsumieren, ohne vorher besessen zu haben.
Der Konsum rechtfertigt aber eine Wohnungsdurchsuchung, weil der Verdacht besteht, dass man auch besitzt. Und wenn man dann was findet ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und wenn man dann was findet ...

Muss man immer noch den Besitzer / Eigentümer finden ...


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