Carport-Zwang?

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
AMiGAmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Carport-Zwang?

Hallo,

wir haben zu unserer Wohnung einen Carport/Stellplatz gemietet. Mittlerweile können wir mit diesem aber nichts mehr anfangen, weil unser Auto nicht hineinpasst. Müssen wir trotzdem die monatliche Miete für den Carport weiterzahlen oder können wir diese einbehalten?

Gruß,
AMiGA

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ist die Frage ernst gemeint?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AMiGAmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähem... eigentlich ja :-)

Der Carport ist ganz normal von der Strasse aus erreichbar, so dass auch andere Fahrzeuge Zugang hätten. Mir geht es nur darum, welche Möglichkeiten ich habe. Kann ich den Vermieter bitten, den Carport aus dem Mietvertrag zu streichen. Kann ich den Carport untervermieten, etc...

Gruß,
AMiGA

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#3
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Wenn ihr einen extra Mietvertrag für diesen Stellplatz habt, könnt ihr den kündigen.

Gehört dieser Stellplatz zur Wohnung könnt ihr euch mit dem VM bestimmt einigen (auch evtl selber untervermieten).
Sprechenden Menschen kann geholfen werden.

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

'Streichen' wird er wohl nicht machen, über 'Untervermietung' könntest Du ja mit ihm mal reden.

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