Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation;
Ich bin aktuell wohnhaft in einer Mietwohnung, welche vor ein paar Monaten von einer Verwaltung übernommen wurde. Davor war die Mietwohnung in Privatbesitz, die Übernahme der Wohnung war damals also recht unkompliziert, da wir ein gutes Verhältnis hatten. Demnach haben wir auch kein Übergabeprotokoll ausgefüllt, da das Mietverhältnis auf Vertrauensbasis war.
Nach der Übernahme des Unternehmens gab es aber leider keinerlei Besichtigungen der Wohnung. Sprich, die neue Verwaltung hat sich kein "Bild" vom Zustand der Wohnung gemacht.
Diese war - zwar in einem ordentlichen Zustand - wies aber div. Mängel und Macken auf. Jetzt, als ich die Wohnung gekündigt habe, verwies mich die neue Verwaltung auf die Checkliste. Das ist so ja auch korrekt, jedoch ist es für mich nicht tragbar, die komplette Checkliste so ordnungsgemäß auszufüllen, da bereits Mängel bevor ich eingezogen bin vorhanden waren. Bespw. Löcher (von Reißnägel etc.) in der Wand. Diese soll ich laut Checkliste jetzt professionell füllen lassen. Oder, in meinem Wohnzimmer sind Holzbalken quer durch den Raum, teilweise haben die weiße Farbpinsel Flecken. Diese waren bereits vor dem Einzug vorhanden.
Lange Rede kurzer Sinn:
Bin ich verpflichtet, die Checkliste wirklich so wie es von mir verlangt wird auszufüllen, also auch die Mängel die bereits vorhanden waren bevor ich eingezogen bin? Oder gibt es dort "Spielraum" da der neue Vermieter es nie für nötig gehalten hat die Wohnung zu besichtigen und mit mir ein Wohnungsübergabeprotokoll auszufüllen?
Möchte an dieser Stelle noch klarstellen, dass es hier nicht um Drückerei oder Faulheit geht. Es ist für mich selbstverständlich, die Wohnung in dem Zustand zu hinterlassen, in der ich diese auch bezogen habe. Jedoch ist es für mich nicht ganz logisch, dass ich für die Mängel des Vormieters aufkommen muss - sowie für die Versäumnis der Verwaltung die Wohnung zu besichtigen.
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen,
Matama
Checkliste Wohnungsrückgabe/ keine Besichtigung bei Übernahme
12. April 2019
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Frage vom 12. April 2019 | 13:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Checkliste Wohnungsrückgabe/ keine Besichtigung bei Übernahme
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#1
Antwort vom 12. April 2019 | 15:03
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatJetzt, als ich die Wohnung gekündigt habe, verwies mich die neue Verwaltung auf die Checkliste. :
Kenn ich nicht Checklisten.
WIchtigste Frage beim Einzug war die Wohnung renoviert JA oder NEIN.
#2
Antwort vom 12. April 2019 | 16:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, war nicht renoviert. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass es sich hierbei um die Schweiz handelt. Sorry, vergessen mit einzufügen....dort sind Checklisten üblich. Da bekommt man zum Auszug eine Checkliste, welche man "abarbeiten" muss, sodass ein reibungsloser Auszug bzw. Übernahme gewährleistet ist. Da steht explizit drauf, welche Komponenten gereinigt/ ersetzt werden müssen. Beispiel:
Kochherd: Regulierknöpfe am Armaturenbrett demontieren und reinigen/ Glaskeramik nur mit Spezialreinger reinigen, eingebranntes ist professionell reinigen zu lassen.
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#3
Antwort vom 12. April 2019 | 16:20
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Sry dann sollten SIe sich ein Schweizer-Forum suchen, deutsches Recht gilt ist id Schweiz eher nicht anwendbar.
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