Hallo,
ich habe noch einen alten DDR-Mietvertrag, der eine 14-tägige Kündigungsfrist vorsieht.
Ich habe meine Wohnung zum 15.02.05 gekündigt,
gestern kam ein Schreiben der Hausverwaltung, die diesen Termin ablehnte und stattdessen den 01.03.05 festsetzte, mit der Begründung, daß das Nutzungsentgelt, die Miete also, immer nur für vollen Monat bezahlt werde, und daher Kündigungen (auch mit altem DDR-Mietvertrag) nur immer zum Monatsende möglich seien.
Ist das rechtens? Ich fühle mich ein bißchen über den Tisch gezogen.
Kann ich darauf bestehen, daß ich zum 15.02.05 kündige und auch nur den halben Monatsmietzins überweise?
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Hilfe
qwerty
DDR-Mietvertrag 14 Tage Kündigungsfrist, Vermieter: nur zum Monatsende!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn der "DDR"-Mietvertrag tatsächlich so lautet (ohne Zusatz: "zum Monatsende"),
dann ist er tatsächlich gültig.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort...
Gibt es für diesen Fall auch schon Urteile oder kann ich mich auf irgendwelche Paragraphen berufen...
Sowas wirkt dann doch immer etwas handfester...
qwerty
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@ qwerty
ich habs nicht für Möglich gehalten und gesucht:
"Ist zu DDR-Zeiten im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart worden, kann der Mieter - nicht der Vermieter - auch heute noch mit dieser kurzen Frist kündigen (LG Zwickau 6 S 48/95
WM 96, 40
)."
Im alten „DDR-Mietvertrag“ ist geregelt, dass die Kündigungsfrist 14 Tage beträgt:
Kündigungsfrist für Mieter: 14 Tage
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 9 Monaten.
Quelle:Mieterbund
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