DDR-Mietvertrag 14 Tage Kündigungsfrist, Vermieter: nur zum Monatsende!

10. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
qwerty
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)
DDR-Mietvertrag 14 Tage Kündigungsfrist, Vermieter: nur zum Monatsende!

Hallo,

ich habe noch einen alten DDR-Mietvertrag, der eine 14-tägige Kündigungsfrist vorsieht.
Ich habe meine Wohnung zum 15.02.05 gekündigt,
gestern kam ein Schreiben der Hausverwaltung, die diesen Termin ablehnte und stattdessen den 01.03.05 festsetzte, mit der Begründung, daß das Nutzungsentgelt, die Miete also, immer nur für vollen Monat bezahlt werde, und daher Kündigungen (auch mit altem DDR-Mietvertrag) nur immer zum Monatsende möglich seien.

Ist das rechtens? Ich fühle mich ein bißchen über den Tisch gezogen.

Kann ich darauf bestehen, daß ich zum 15.02.05 kündige und auch nur den halben Monatsmietzins überweise?

Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Hilfe

qwerty

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn der "DDR"-Mietvertrag tatsächlich so lautet (ohne Zusatz: "zum Monatsende"),
dann ist er tatsächlich gültig.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
qwerty
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort...


Gibt es für diesen Fall auch schon Urteile oder kann ich mich auf irgendwelche Paragraphen berufen...
Sowas wirkt dann doch immer etwas handfester...


qwerty

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Es gilt schlicht und ergreifend der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

@ qwerty

ich habs nicht für Möglich gehalten und gesucht:

"Ist zu DDR-Zeiten im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart worden, kann der Mieter - nicht der Vermieter - auch heute noch mit dieser kurzen Frist kündigen (LG Zwickau 6 S 48/95 WM 96, 40 )."

Im alten „DDR-Mietvertrag“ ist geregelt, dass die Kündigungsfrist 14 Tage beträgt:
Kündigungsfrist für Mieter: 14 Tage
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 9 Monaten.

Quelle:Mieterbund

-----------------
"*Smile for a better Day...:)*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"

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