DDR Mietvertrag

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
peppyy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DDR Mietvertrag

hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen.ich habe folgendes problem. meine mutter (71) hat ihre wohnung gekündigt, mietverag von 1965.nun verlangt die genossenschaft sie soll die tapete und die deckenplatten entfernen, obwohl in dem mietvertrag eindeutig verankert ist, dass die wohnung besenrein zu übergeben ist.
könnt ihr was dazu sagen.
gruss peppyy

-----------------
"peppyy"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

In diesem Fall gilt genau das was im Mietvertrag steht -- besenrein. Deine Mutter muß nur die Wohnung leer übergeben. Alles andere ist Dummenfang. Hat man bei mir auch versucht,aber der Mietvertrag ist bindend und nichts anderes.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Aber nur, wenn es sich nicht um Mieterinstallationen handelt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peppyy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure antworten. das hilft mir echt weiter.
peppyy

-----------------
"peppyy"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo an alle.

Bei meinem Vater (meine Mutter ist leider November letzten Jahres verstorben) steht demnächst auch die Kündigung des 1989 geschlossenen MV an.
Es befindet sich bis auf Bad und Küche Teppich in der gesamten Wohnung und fast in jedem Zimmer auch die damals sehr beliebten Deckenplatten aus Styropor. :augenroll:
Hat jemand Erfahrungen oder weiß definitiv was aus der Wohnung raus muss und was drin bleiben kann?
Der Begriff "besenrein" scheint mir doch sehr schwammig was das betrifft...

Danke schon mal für die Antworten :)

-----------------
"Humor ist, wenn man trotzdem lacht..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Du hängst Dich also an einen alten Thread, mit derselben Frage und ohne Dir die Antworten verinnerlicht zu haben ?

Falls der VM es nicht behalten will, muß alles, was der Mieter installiert hat, wieder raus (und anschließend noch mal durchfegen).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen