hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.ich habe folgendes problem. meine mutter (71) hat ihre wohnung gekündigt, mietverag von 1965.nun verlangt die genossenschaft sie soll die tapete und die deckenplatten entfernen, obwohl in dem mietvertrag eindeutig verankert ist, dass die wohnung besenrein zu übergeben ist.
könnt ihr was dazu sagen.
gruss peppyy
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"peppyy"
DDR Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
In diesem Fall gilt genau das was im Mietvertrag steht -- besenrein. Deine Mutter muß nur die Wohnung leer übergeben. Alles andere ist Dummenfang. Hat man bei mir auch versucht,aber der Mietvertrag ist bindend und nichts anderes.
Aber nur, wenn es sich nicht um Mieterinstallationen handelt.
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--- editiert vom Admin
danke für eure antworten. das hilft mir echt weiter.
peppyy
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"peppyy"
Hallo an alle.
Bei meinem Vater (meine Mutter ist leider November letzten Jahres verstorben) steht demnächst auch die Kündigung des 1989 geschlossenen MV an.
Es befindet sich bis auf Bad und Küche Teppich in der gesamten Wohnung und fast in jedem Zimmer auch die damals sehr beliebten Deckenplatten aus Styropor.
Hat jemand Erfahrungen oder weiß definitiv was aus der Wohnung raus muss und was drin bleiben kann?
Der Begriff "besenrein" scheint mir doch sehr schwammig was das betrifft...
Danke schon mal für die Antworten
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"Humor ist, wenn man trotzdem lacht..."
Du hängst Dich also an einen alten Thread, mit derselben Frage und ohne Dir die Antworten verinnerlicht zu haben ?
Falls der VM es nicht behalten will, muß alles, was der Mieter installiert hat, wieder raus (und anschließend noch mal durchfegen).
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