DRINGEND: Rücktritt vom Vertrag ?

10. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Quinoman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
DRINGEND: Rücktritt vom Vertrag ?

Hallo,
was ist, wenn ein Mietvertrag unterschrieben wurde, der in 3 Monaten beginnt, sich aber kurz nach Abschluß herausstellt, daß man aus seinem Altvertrag nicht raus kann ? Gibt es eine Frist, innerhalb derer man von einem solchen Vertrag schadlos zurücktereten kann, wenn man z.B. Ersatzmieter beibringt ?
Seit Abschluß sind erst 3 Tage vergangen.

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"Vielen Dank ! Grüße aus Langen, Michael"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
der Vermieter verläßt sich darauf, daß er in 3 Monaten einen neuen Mieter hat. Und durch die 3-monatigen Kündigungsfristen wäre es ja nun so, daß die Wohnung mindestens 1 Monat leer stehen würde, wenn Du jetzt gleich wieder kündigst. (Und das MUSST Du sicherheitshalber SOFORT tun, dann würdest Du schlimmstenfalls für 1 Monat die Miete bezahlen müssen) oder stelle einen solventen Nachmieter und das auch sofort zu dem vereinbarten Einzugstermin. Den kann der Vermieter annehmen, muß aber nicht.

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#2
 Von 
Quinoman
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Holly, zunächst vielen Dank für die Antwort. Das klingt ja nicht ganz so schlimm. 1 Monat würde ich als "Lehrgeld" verschmerzen. Obwohl ich nicht glaube, daß die Whg. leer stünde - es ist eine zwar nicht billige aber bezahlbare Traumwohnung in begehrter Lage. Es gab am ersten Tag nach der Anounce bereits 7 Interessenten. Ich würde den Vermieter auch nicht unfair behandeln - es ist ein patenter Mensch, der bestimmt einer einvernehmlichen Lösung aufgeschlossen ist.

Ich hoffe aber, daß ich die Whg. wie geplant nehmen kann. Hängt jetzt erstmal vom alten Vermieter ab - denn ich will raus.
Nochmals, Danke !





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"Vielen Dank ! Grüße aus Langen, Michael"

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#3
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, Michael,
wenn die Wohnung nicht leer bleibt, sondern dann SOFORT weitervermietet wird, brauchst Du natürlich auch das "Lehrgeld" nicht zu bezahlen, da dann der Vermieter durch Deinen Absprung keinen Schaden erlitten.
Gruß Holly

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