Dach undicht, Fenster undicht usw....

1. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
MagicTiger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dach undicht, Fenster undicht usw....

Hallo! Ich habe folgende Probleme mit unserer Dachgeschosswohnung (mit Dachschrägen, über uns Dachboden):

- das Dach ist nicht isoliert, hauptsächlich dadurch kühlt die Wohnung nachts auf 12-13 Grad runter
- die Dachschrägenfenster in der Abstellkammer und vor allem im Bad sind undicht (kalter Luftzug deutlich merkbar)
- die Dachbodenluke ist nicht isoliert dadurch kalter Luftzug von oben in den Flur rein (haben Katzen und können daher nicht ständig alle Türen schliessen)
- das Dach ist schon mindestens 30 Jahre alt (eher 40-50) und vor allen Dingen undicht: Schnee-Einbruch auf dem Dachboden vor 3 Wochen, festgestellt als der Schnee taute und das Tauwasser in den Flur tropfte und feuchte Stelle an Wohnzimmerdecke entstand; gestern nun NASSE Wand in der Abstellkammer.

Laut Aussage der vom Vermieter beauftragten Dachfirma ist da mit Flickschustern nicht wirklich etwas zu erreichen, es müßte das Dach neu gedeckt, isoliert und neue Dachschrägenfenster eingesetzt werden. Das hat die Dachfirma uns und auch dem Vermieter mitgeteilt (schon beim ersten Schnee-Einbruch vor einigen Wochen), der Vermieter hat gestern jedoch am Telefon bei der Schadenmeldung Wassereintritt in Abstellkammer gesagt "ich schicke die Firma nochmal.... ein neues Dach kann ich ihnen momentan nicht bieten..."

Was für Möglichkeiten & Rechte habe ich? Mietminderung? Wie hoch ungefähr? Muss er das Dach neu decken und isolieren (alle paar Wochen was neues am Dach) oder kann er weiter "flicken" lassen? Bin für jede Hilfe dankbar...!

Ach so, die Wohnung unter uns bekommt übrigens durch das undichte Dach auch schon Flecken an einer Zimmerdecke! Die Mieter unter uns ziehen also am selben Strang!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

schau mal rechts in der Spalte:
Mietrecht: Mietminderung - wann und wie hoch?
Vielleicht findest du die Antwort auf deine Frage.

Du kannst deinen VM nicht zwingen, ein neues Dach machen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Eirene113

quote:
Du kannst deinen VM nicht zwingen, ein neues Dach machen zu lassen.


das ist zwar richtg, aber welche ander möglichkeit hat der vermieter noch, nach aussage der dachdeckerfirma? und mit der mitmienderung soll der mangel ja behoben werden.

@MagicTiger

ich würde mir lieber eine neue wohnung suchen, einscheind hat dein vermieter zur zeit keine mittel um das dach zu erneuern.
gruss,
kristijan

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