Hallo,
folgendes Problem:
Auf dem Dachboden des Hauses, in dem ich wohne (Mietshaus) besteht die Möglichkeit, Wäsche zum Trocknen aufzuhängen.
Aufgrund meiner Arbeitszeiten habe ich in der Vergangenheit diverse Male die Wäsche nach 22 Uhr abgenommen (den Dachboden so zu sagen nach 22 Uhr betreten).
Der Mieter darunter beschwert sich seitdem regelmäßig beim Vermieter wegen Ruhestörung. Zwar ist das Mietshaus von 1912 und somit von der Trittschalldämmung nicht mit modernen Bauten zu vergleichen, jedoch war ich wirklich leise, so daß die "Belästigung" vergleichbar mit den Geräuschen sein sollte, denen ich durch die Mietpartei über mir ausgesetzt bin.
Unabhängig davon, dass ich nun versuche, dem Problem durch andere Nuzungszeiten aus dem Weg zu gehen (ich will ja nun nicht mutwillig stören), würde ich gerne wissen, ob die Nutzungszeiten eines solchen dachbodens durch die Rechtssprechnung eingeschränkt sind oder nicht.
Auf dem Dachboden befindet sich ebenfalls "mein" Dachbodenstauraum - fall das hier wichtig ist.
Besten Dank und liebe Grüße, hb
-- Editiert von hb00972 am 08.03.2004 01:05:24
Dachboden: Abnehmer der Wäsche nach 22 Uhr
8. März 2004
Thema abonnieren
Frage vom 8. März 2004 | 01:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachboden: Abnehmer der Wäsche nach 22 Uhr
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#1
Antwort vom 8. März 2004 | 10:35
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
Wenn die Benutzung erlaubt ist, müßte das im Vertrag stehen.
#2
Antwort vom 8. März 2004 | 12:57
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 153x hilfreich)
Hallo hb,
ich kann mir nicht vorstellen, daß die Benutzung des Bodens ab einer bestimmten Uhrzeit verboten sein sollte. Wenn dazu nichts im Meitvertrag oder der Hausordnung steht, denke ich schon, daß Du auch nach 22 Uhr noch auf den Boden darfst.
Allerdings ist Deine Taktik meiner Meinung nach schon die richtige, es kann nämlich wirklich sein, daß Deine Mitmieter jeden Schritt von Dir da oben sehr laut hören.
Gruß
Line
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