Hallo
Bin neu hier und hoffe man kann mir bei einem etwas umständlichen Fall helfen.
Schilderung:
1. Der Verwalter unserer Eigentümergemeinschaft hat mich (Mitglied im Verwaltungsbereit) und das zweite Mitglied des Verwaltungsbeirates eingeladen um in seiner Eigentumswohnung (im gleichen Wohnobjekt wie meine ETW) einen Dachfensterschaden zu besichtigen.
2. Bei dem Schaden handelte es sich um einen Wasserschaden an seiner Innenvertäfelung infolge verrotteter Dachfenster. (Holzschaden und aufgelöste Dichtungen)
3. Er erklärte, die Behebung des Schaden über die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft abwickeln zu wollen.
4. Ich erklärte ihm, dass auch in meiner ETW ähnliche Wasserschäden regelmäßig auftreten und nach einer Renovierung des Dachgeschoß (wohnliche Nutzung als Sondereigentum ausgewiesen) nach kuzer Zeit auftraten.
5. Wir einigten uns, da er eine Reparatur auf Kosten der Instandhaltungsrücklage plante, darauf, auch meine Fenster in diesem Zuge mit auszutauschen.
6. Mein Verwalter erteilte den Auftrag für beide Wohnungen an einen Dachdeckerfachbetrieb.
soweit so gut , neue Fenster sind eingebaut und alles ist wieder dicht.
Jetzt kommt es :
In der heutigen Eigentümerversammlung wurde dieses erläutert und von einem anderen Eigentümer wurde Einspruch zur Kostenübernahme durch unser Rücklagenkonto erhoben.
Der Einspruch einlegende Eigentümer bezieht sich auf die Teilungserklärung, in der Fenster (ohne Spezifizierung ob auch Dachfenster gemeint sind) dem Sondereigentum zugeordnet werden.
Der Verwalter hat diesen Einspruch entgegen genommen und will den Fall jetzt prüfen. Im Falle eines berechtigten Einspruches erklärte er, dass ich nun die Kosten für meine Dachfenster selbst tragen müsse.
So nun zu meiner Lage:
Ich hätte aus finanziellen Gründen nie einen Fensteraustausch durchgeführt und sehe mich auch jetzt nicht in Lage die 3 Dachfenster zu bezahlen.
Ich habe keine Auftrag zum Austausch der Fenster gegeben.
Kann ich jetzt zur Kostenübernahme herangezogen werden ??
Ich bedanke mich schon jetzt für aufschlussreiche Kommentare.
Danke und Gruß
FunnyRS
-----------------
""
Dachfenster Eigentumswohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
diese Frage solltest du im Forum "WEG" stellen.
Aber wenn es in der Teilungserklärung steht, wirst du schon zahlen müssen.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Ich hätte aus finanziellen Gründen nie einen Fensteraustausch durchgeführt
Wenn es also keine dringende Instandhaltungsmaßnahme war, die auf jeden Fall durchgeführt werden musste, hätte die Maßnahme nur nach Beschluss der WEG durchgeführt werden dürfen.
Verwalter und Beirat dürfen ansonsten nicht einfach über das Rücklagenkonto oder Hausgelder verfügen.
Allerdings: Wasserschäden beeinträchtigen das Gemeinschaftseigentum und sollten behoben werden. Wenn man sich die Instandahaltung seines Eigentums nicht leisten kann, hat man ein Problem.
-----------------
"Heike aus Bochum"
-- Editiert am 19.03.2010 17:14
Mal davon abgesehen dass es ziemlich unverschämt ist sich mal so eben auf Kosten der Gemeinschaft neue Fenster zu gönnen..........
sind Fenster niemals Sondereigentum, sondern grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. Allerhöchstens bei Doppelglasfenstern die inneren Scheiben.
Wer jetzt allerdings was zu bezahlen hat dürfte in der Teilungserklärung geregelt sein - die erwähnte Zuordnung wird sich wohl auf die Kostentragung beziehen ?, und wie Heike schon angedeutet hat, ohne Beschluss ist eine solche Massnahme - siehe oben.
Richtigerweise hätte der Verwalter Angebote einholen müssen und diese der Gemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, ganz egal wer für die Kosten aufzukommen hat.
Auch wenn geregelt wäre dass der jeweilige Eigentümer die Fenster auf seine Kosten instandzuhalten hat, entscheidet die Gemeinschaft was wann von wem gemacht wird, dito wenn alle Eigt. dafür zahlen müssen.
Sorry wenn meins etwas krass klingt, aber da ich sone Verhaltensweise von Beiräten und Verwaltern mittlerweile zur Genüge kenne..............
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten