Dachfenster kaputt - Wer zahlt?

15. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Katharina12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachfenster kaputt - Wer zahlt?

Hallo,

Vor einigen Tagen habe ich eines der Dachfenster (so "Panprama-Fenster" die man zur Seite schieben kann) geöffnet und konnte es nicht mehr schließen, da auf der einen Seite die Halterung aus dem Rahmen gerissen war. Ich habe das Fenster weder mit viel Schwung noch mit viel Gewalt geöffnet und der Handwerker, den der Vermieter heute vorbei geschickt hat, sagte mir, dass das Fenster nun mal schon älter sei und solche Dinge passieren könnte.
Er will nun ein komplett neues Fenster einsetzen, da die alten Fenster nicht mehr hergestellt werden und so muss auch der Rahmen erneuert werden.

Wer muss für diese Kosten aufkommen? Wenn es eine "Altersermüdung" ist, die am Gebäude stattgefunden hat, muss ich als Mieter diese doch nicht zahlen, oder?

Viele Grüße, Katharina




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Vermieter kümmert sich um den Salat - neues Fenster vs. Reparatur etc. Du solltest damit nix zu tun haben und auch nicht irgendwelche Entscheidungen ggü. dem Handwerker treffen. Das ist alleinige Vermietersache.

Wenn du eine gültige Kleinreparaturklausel hast und die Kosten darunter liegen, zahlst du, sonst zahlt der Vermieter.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Wenn es eine Altersermüdung ist, die am Gebäude stattgefunden hat

Neuer Wochen-HighScore für köstliche Formulierungen.

:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2087x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.692 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.