Dachfenster undicht seit fast 5 Monaten

6. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb538120-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachfenster undicht seit fast 5 Monaten

Hallo zusammen,

Ich wohne in einer Dachgeschoss Miets-Wohnung seit knapp sieben Jahren. Seit Ende September ist mein Dachfenster im Wohnzimmer undicht. Bei jedem Regen, regnet es in die Wohnung… Es tropft richtig und die Tapete ist Klitsche nass, sowie auch der Boden.
Ich leide unter chronischem Asthma und mittlerweile bildet sich logischerweise auch Schimmel.
Ich habe meinen Vermieter Anfang Oktober telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt und er bat mich um ein Video welches ich ihm per E-Mail zukommen ließ.
Seitdem versuche ich ihn wie eine irre zu erreichen. Mittlerweile habe ich mehrere E-Mails mit aktuellen Videos an ihn gesendet, jedoch ohne Erfolg. Er meldet sich einfach nicht zurück. Wie ich durch Nachbarn erfahren habe, ist er mit anderen Mietern jedoch in Kontakt. Wir hatten noch nie eine Diskrepanz o.ä gehabt, und verstehen uns eigentlich ziemlich gut, weshalb ich überhaupt nicht verstehe wieso ich keine Rückmeldung erhalte.

Meiner wirtschaftliche Lage:
Ich habe keine Rechtschutzversicherung, bin in keinem Mieterschutzbund und zur Zeit erwerbsunfähig sprich das Geld ist mehr als knapp.

Was kann ich tun?
Ich habe ihm in meiner Verzweiflung gestern erneut eine E-Mail geschickt, wo ich ihm eine zweiwöchige Frist gesetzt habe eine Firma zu beauftragen, andernfalls sehe ich mich gezwungen selbst tätig zu werden und dies mit der Miete zu verrechnen...
... dabei weiß ich überhaupt gar nicht ob ich das darf?!

Würde mich über Rat freuen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von fb538120-35):
Anfang Oktober telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt
Das Telefonieren war leider suboptimal.
Was wäre, wenn er das Video nicht sehen konnte? Vielleicht wartet er einfach darauf?
Zitat (von fb538120-35):
dabei weiß ich überhaupt gar nicht ob ich das darf?!
Du hast es gemacht. Du darfst das auch.

Jetzt wirst du die Frist abwarten müssen.

Entschuldige die Fragen:
Das DFF ist richtig und korrekt geschlossen?
Warum ein Video, täten es 2-3 Fotos nicht auch?

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#2
 Von 
fb538120-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

In der email befanden sich Fotos sowie auch ein Video.
Es ist nicht das ersten Mal dass ich eine solche email mit Anhang an ihn gesendet habe, somit ausgeschlossen dass er es nicht sehen konnte.

Das Dachfenster ist ein altes Velux Fenster aus Holz Und wahrscheinlich eh schon überfällig. Selbstverständlich ist jetzt auch mittlerweile der komplette Rahmen feucht und aufgeweicht… Dies hätte man im letzten Jahr vielleicht noch durch eine neue Dichtung beheben können, aber nach Monaten Dauer Nässe ist dies wahrscheinlich jetzt nicht mehr möglich...

Und das liegt doch auch im Interesse des Vermieters dass keine Feuchtigkeit ins Gemäuer kommt, oder täusche ich mich da?
Angenommen er hätte diese erste E-Mail Aus welchen Gründen auch immer, nicht erhalten, hätte man doch nach unserem Telefonat Rückfragen können ob die Sache mit der Feuchtigkeit behoben ist, oder?
Die nachfolgenden E-Mails wird er ja wohl gelesen haben. Es steht ja auch ein Text dabei und nicht nur einfach die Videos bzw. Fotos.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Mach es formvollendet, per Einschreiben und Fristsetzung.
Weiteres hier z. B.

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0313/wer-kassiert-repariert-mieter-haben-ein-recht-auf-eine-maengelfreie-wohnung-031314.htm

Zitat:
Mieter haben ein Recht auf eine mängelfreie Wohnung

In der Theorie ist die Sache einfach: Wenn die Heizung nicht funktioniert, die Fenster undicht sind oder sonstige Schäden auftreten, ist der Vermieter verpflichtet, diese zu beheben. Das gilt auch bei Mängeln außerhalb der Wohnung, etwa einem verwahrlosten Treppenhaus oder Ratten im Keller. Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter Haus und Wohnung in Schuss hält – dafür zahlt man schließlich Miete. Die Praxis sieht freilich anders aus. Oft ist es alles andere als einfach, das Recht auf die mängelfreie Wohnung auch durchzusetzen.


Wenn es nur um einen verstopften Abfluss oder eine defekte WC-Spülung geht, lässt sich das Problem relativ einfach lösen. Reagiert der Vermieter auf die schriftlichen (!) Mängelanzeige mit Fristsetzung nicht, kann man selber einen Handwerker beauftragen und sich die Kosten vom Vermieter ersetzen lassen. Notfalls zieht man den Betrag von der nächsten Miete ab. Dieses Selbstbeseitigungsrecht kann auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Man muss allerdings darauf achten, nur das Nötigste reparieren zu lassen. Wer gleich beim Tischler neue Fenster bestellt, statt die alten abdichten zu lassen, bleibt höchstwahrscheinlich auf einem Teil der Auslagen sitzen. Denn der Vermieter muss nur die „erforderlichen Aufwendungen" ersetzen, das heißt die Kosten, die notwendig sind, um den Mangel zu beseitigen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der Mieter wird den Handwerker wohl nicht bestellen. Wenn auch der Vermieter die Kosten wird (irgendwann) übernehmen müssen (eventuell) so muss doch der Mieter hier erst einmal in Vorlage treten. In Ermangelung von Geld ist dies wohl kaum möglich, und so läuft der Mieter in Gefahr den Zorn des Handwerkers auf sich zu ziehen mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Das muss nicht sein. Hier wären die 30 € für einen Mieter-Verein durchaus angebracht, der kann eventuell weiterhelfen.

-- Editiert von AltesHaus am 06.02.2020 17:15

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb538120-35):
Es ist nicht das ersten Mal dass ich eine solche email mit Anhang an ihn gesendet habe, somit ausgeschlossen dass er es nicht sehen konnte.

Diese Theorie ist falsch.



Zitat (von HeHe):
Mach es formvollendet, per Einschreiben und Fristsetzung.
Weiteres hier z. B.

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
so muss doch der Mieter hier erst einmal in Vorlage treten. In Ermangelung von Geld ist dies wohl kaum möglich, und so läuft der Mieter in Gefahr den Zorn des Handwerkers auf sich zu ziehen mit allen daraus folgenden Konsequenzen.


Er braucht den Zorn des Handwerks nicht zu fürchten: Er zieht den Betrag von der Miete ab, dann geht das 0:0 für den Mieter auf.

@TE: Aber vorher die Mängelanzeige nachweisbar zustellen, Frist setzen und, bei erfolglosem Ablauf der Frist, die eigene Beauftragung eines Handwerkes und den Abzug dieser Kosten von der Miete ankündigen.

0x Hilfreiche Antwort

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