Hallo,
ich bewohne mit meinem Vermieter ein Zweifamilien-Haus. Seit einigen Wochen ist die Dachrinne am Haus undicht, so dass das Wasser überläuft und man beim Betreten und Verlassen des Hauses immer schön nass wird. Leider scheint den Vermieter dieses Problem gar nicht zu stören (so wie ihn so manches nicht stört - z.b. Raumtemperaturen von 17° in meiner Whg. bei Aussentemp. von -10°). Der Vermieter hat trotz mehrfacher Nachfrage meinerseits keinen Versuch unternomnen, die Dachrinne dicht zu kriegen. Er hat ja auch gut lachen: Er nimmt immer einen anderen Weg, um ins Haus zu kommen. Kann ich wegen diesem Problem die Miete kürzen und wenn ja, in welcher Höhe?
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Gudrun
Dachrinne undicht
31. Januar 2005
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Frage vom 31. Januar 2005 | 18:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachrinne undicht
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 31. Januar 2005 | 19:03
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Wegen der undichten Dachrinne ist die Miete wohl nicht zu kürzen, da hier eine Beeinträchtigung des Mietgegenstandes unerheblich ist.
Anders ist es mit der zu geringen Raumtemperatur: 17° sind natürlich zu wenig: Mietkürzung denke ich 10%+Ersatz zusätzlicher Elektro-Heizkosten.
Gruß
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