Hallo,
darf ein Mieter das Schloss der Wohnung austauschen ohne den Vermieter
darüber zu unterrichten? Hat der Vermieter das Recht auf einen Zweit-/Reserveschlüssel für etwaige Notfälle?
Hintergrund: Der Vermieter lässt eine neue Heizung einbauen. Nun müssen die Heizungsmonteure auf das Dach zum Schornstein durch die Wohnung des Mieters. Der Vermieter hatte eine Reserveschlüssel, musste nun jedoch feststellen, dass dieser nicht mehr passte weil der Mieter das Schloss ausgetauscht hat. Die Heizung kann nicht fertiggestellt werden. Die Hütte bleibt kalt...
Sicher, es wäre sinnvoll gewesen den Mieter vom Umbau zu unterrichten. Dies wurde leider vergessen, auch in der Annahme, der Reserveschlüssel passt ja. Der Mieter ist tagsüber sowieso nie zu Hause.
Vielen Dank im vorraus für ein paar Meinungen...
Darf Mieter Schloss austauschen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du darft das Schloß selbstverständlich umtauschen. Nach Auszug muss aber wieder das alte rein.
Des Weiteren hätte der Vermeiter sich strafbar gemacht, wenn er einfach so in die Wohnung reingegangen wäre. Er hätte die Arbeiten mit einer angemessenen Frist ankündigen müssen und du anwesend sein.
Der Vermieter DARF einen Schlüssel haben. Aber selbst diesen zu besitzen gestattet ihm nicht die Mieträume einfach zu betreten.
Wenns zum Streit kommt, dann frag den VM ob er sich lieber strafbar gemacht hätte....
Du darft das Schloß selbstverständlich umtauschen. Nach Auszug muss aber wieder das alte rein.
Des Weiteren hätte der Vermeiter sich strafbar gemacht, wenn er einfach so in die Wohnung reingegangen wäre. Er hätte die Arbeiten mit einer angemessenen Frist ankündigen müssen und du anwesend sein.
Der Vermieter DARF einen Schlüssel haben. Aber selbst diesen zu besitzen gestattet ihm nicht die Mieträume einfach zu betreten.
Wenns zum Streit kommt, dann frag den VM ob er sich lieber strafbar gemacht hätte....
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Vielen Dank für den Hinweis. In diesem Fall nur bin ich zwar Mieter des Hauses, aber auch gleichzeitig der Vermieter der Dachgeschosswohnung und der Schlossauswechsler ist mein Untermieter. Nun, wie auch immer, natürlich möchte ich mich nicht strafbar machen. Und mein Vermieter auch nicht. Glücklicherweise konnte der Untermieter erreicht werden und hat einen Schlüssel vorbeigebracht. Heut abend wirds wieder warm...
Bist du hier der Vermieter?
Die Formulierung 'es wäre sinnvoll gewesen, den Mieter zu unterrichten' ist schon lustig. Das Wichtigste wird hier zur Nebensächlichkeit degradiert.
Der Mieter hat hier ein Hausrecht!!! Ohne Zustimmung (oder im Streitfall Gerichtsbeschluss) hat niemand die Wohnung zu betreten.
Der Mieter hat zwar solche Modernisierungsmaßnahmen zuzulassen, allerdings muss er erstmal davon wissen. Schon der Gedanke, dass man den Mieter nicht informieren muss, weil man einen Ersatzschlüssel hat, ist ein starkes Stück. Das ist eindeutiger vorsätzlicher Hausfriedensbruch. Wie würde der Vermieter denn reagieren, wenn jemand ohne sein Wissen seine Wohnung betreten würde?
Und natürlich darf der Mieter das Schloss austauschen, während er drin wohnt. Er MUSS auch dem Vermieter KEINEN Reserveschlüssel geben. Der Vermieter DARF auch nur einen Reseveschlüssel MIT ZUSTIMMUNG des Mieters haben (aber auch nur dann wieder mit Zustimmung die Wohnung betreten, es sei denn es ist Gefahr im Verzug).
OK, OK... ich geb ja zu, dass ich keine Ahnung habe. Als Mieter habe ich ein gutes Verhältnis zum Vermieter und kein Problem damit, dass er einen Zweitschlüssel hat. Nun bin ich zum ersten mal auch Vermieter. Sorry, wenn meine Anfrage daher wohl sehr naiv war. Nun weis ich, wie ich mich richtig zu verhalten habe. Vielen Dank
Hallo Fastman,
ich glaube, Perons 'Anpfiff' bezog sich weniger auf deine Anfrage als auf deinen Vermieter und die Sachlage. Ansonsten ist dem nichts hinzuzufügen.
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