Darf Mieter Schloss seiner Wohnungstür auswechseln?

13. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Mieter Schloss seiner Wohnungstür auswechseln?

Darf ein Mieter Schloss seiner Wohnungstür auswechseln, ohne dazu die Genehmigung des VM einzuholen?

-- Editiert von robby123 am 13.11.2020 01:16

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, dass darf der Mieter.
Auf jeden Fall das alte Schloss aufbewahren, falls der Vermieter möchte, dass es wieder eingesetzt wird nach dem Auszug, ist aber meist unwahrscheinlich.

Und der Vermieter darf natürlich keinen Ersatzschlüssel für die Wohnung besitzen.
Falls er das jedoch hat, dann kann man erst Recht das Türschloss auswechseln, damit keiner in die Wohnung kommt ohne das Wissen das Mieters.

-- Editiert von fdl_db am 13.11.2020 07:20

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Das ganze Schloß nicht, aber den Schließzylinder.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119354 Beiträge, 39714x hilfreich)

Und das Schloss gut aufheben, damit man es bei Auszug wieder zurücktauschen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

..... und der Vermieter darf natürlich einen Schlüssel zur Wohnung haben, zumindest dann, wenn der Mieter einverstanden ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
..... und der Vermieter darf natürlich einen Schlüssel zur Wohnung haben, zumindest dann, wenn der Mieter einverstanden ist.

wirdwerden


Danke für Eure Antworten!
Am Anfang, als wir uns um die Wohnung beworben haben, war das so, dass der VM darauf bestanden hat, einen Ersatzschlüssel zu behalten. Wir haben nicht widersprochen, sondern waren einverstanden, denn wir wollten die Wohnung ja zugesagt bekommen. Aber nun, später, ist uns das sehr unangenehm, dass er einen Schlüssel hat.
Muss der Mieter den Vermieter darüber informieren, dass er den Schließzylinder austauscht?

Zu Beginn des Mietverhältnisses musste das Schloss, also nicht der Schließzylinder, ausgetauscht werden, da es nicht den Richtlinien der Hausratversicherung bei Einbruch entsprach. Der Schließzylinder schaute auf Seite des Treppenhauses nämlich zu weit aus dem Schloss heraus. Und wenn da ein Einbruch geschieht, zahlt die Versicherung nichts. Damals hat der VM selbst das Schloss ausgewechselt (der alte Schließzylinder wurde beibehalten), aber so unprofihaft, dass man den Schließzylinder von innen, also von der Wohnungsseite nicht auf- und zuschließen kann, nur von außen (Treppenhaus).


-- Editiert von robby123 am 16.11.2020 13:18

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#6
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von robby123):
Aber nun, später, ist uns das sehr unangenehm, dass er einen Schlüssel hat.
Muss der Mieter den Vermieter darüber informieren, dass er den Schließzylinder austauscht?


Verständlich. Und es muss ja nicht nur der Vermieter sein, der noch einen Schlüssel hat. Vormieter, Nachbarn, usw... Theoretisch könnten noch so einige Schlüssel im Umlauf sein. Bei recht geringen Preisen für Schließzylinder ist so eine Paranoia günstig zu bekämpfen.
Ich habe zumindest bei jedem Umzug als allererstes den Zylinder getauscht.

Und nein, dies muss der Vermieter nicht wissen.
Spricht er euch drauf an, könnte das bedeuten, dass er versucht hat in eure Wohnung zu kommen.

Zitat (von robby123):
...aber so unprofihaft, dass man den Schließzylinder von innen, also von der Wohnungsseite nicht auf- und zuschließen kann, nur von außen (Treppenhaus).


Schließzylinder gibt es in verschiedenen Größen (z.B. 20/40 oder 30/30). Im Netz gibt es bestimmt Anleitungen, wie man die richtige Größe ausmißt, ist ziemlich einfach.
Der Schließzylinder sitzt aber auch bei einem neuen Schloss an der gleichen Stelle, daran liegt es nicht. Vielleicht wurde aber innen eine neue Drückergarnitur verwendet, die etwas dicker ist als die alte. Da hätte ich mich aber schon beschwert, wenn ich die Tür nicht von innen abschließen kann.

-- Editiert von car4000 am 16.11.2020 13:33

Signatur:

- car4000 -

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Und nein, dies muss der Vermieter nicht wissen.


Das stimmt, allerdings hat "man" (also ich auf jeden Fall) ja sowieso irgendwo bei Nachbarn Freunden uä. einen Schlüssel für "den Fall der Fälle" deponiert. Mein VM hat keine Schlüssel von meiner Wohnung, weiß aber wann ich in Urlaub bin und wen er dann im Notfall kontaktieren kann um in die Wohnung zu kommen.

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#8
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Zitat (von robby123):



Schließzylinder gibt es in verschiedenen Größen (z.B. 20/40 oder 30/30). Im Netz gibt es bestimmt Anleitungen, wie man die richtige Größe ausmißt, ist ziemlich einfach.
Der Schließzylinder sitzt aber auch bei einem neuen Schloss an der gleichen Stelle, daran liegt es nicht. Vielleicht wurde aber innen eine neue Drückergarnitur verwendet, die etwas dicker ist als die alte. Da hätte ich mich aber schon beschwert, wenn ich die Tür nicht von innen abschließen kann.



Danke sehr! Ich denke, ich lass das von einem Fachmann machen, denn ich habe zwei linke Hände dafür und das noch nie gemacht. Ich muss halt schauen, dass die VM den Umbau am besten nicht mitbekommen. Das wird nicht einfach sein, da sie mit im Haus wohnen und das meiste mitbekommen. Denn wenn sie mitbekommen, dass ich das Schloss auswechseln lasse, ist der große Streit da.
Sie haben zu Anfang unserer Mietzeit schon sehr empfindlich reagiert, als ich unseren Briefkastenschlüssel abziehen wollte. Der Schlüssel an ihrem Briefkasten hängt dauernd dran. Für sie ein Zeichen des gegenseitigen Vertrauens. Das haben sie auch von uns erwartet. Damit habe ich mich jedoch nicht wohl gefühlt. Mit der Post ist das grundsätzlich eine sensible Sache. Ich habe den Schlüssel hängen lassen, um nichts zu provozieren, aber als Notlösung für uns einfach ein Postfach gemietet.
Ich habe mich bislang nicht beschwert, dass die Tür von innen nicht abzuschließen ist. Um des Friedens willen, um einen Streit zu vermeiden. Einer der Vermieter hatte einen regelrechten aggressiven rechthaberischen autoritären Ton an sich. Dieser war nicht zu ertragen, und die Kommunikation war daher sehr schwierig Dann habe ich, wenn was war, aus genau diesem Grund nur noch schriftlich kommuniziert, was der VM mir auch übel genommen hat. Also wie man es gemacht hat, war es nicht recht. So ist das halt mit manchen Vermietern. Sie sitzen am längeren Hebel und spielen ihre Machtposition aus. Es ist ihnen vielleicht nicht einmal bewusst, wie sie sich aufführen. Sie sind so. Allein als früher ständig die uralten Sicherungen rausflogen und ich reklamieren musste, denn sie mussten ausgetauscht werden gegen neuere Sicherungen, auch aus Sicherheitsgründen, war die Hölle los. Und dann soll man selbst ganz ruhig bleiben, wenn der VM tollwütig herumkeift, damit es nicht eskaliert und damit man das Mietverhältnis nicht aufs Spiel setzt....

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#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat (von robby123):
Das wird nicht einfach sein, da sie mit im Haus wohnen und das meiste mitbekommen. Denn wenn sie mitbekommen, dass ich das Schloss auswechseln lasse, ist der große Streit da.

Darf ich fragen wie viele Parteien das Haus hat. Es gibt da ja eine Sonderregelung im Mietrecht bei einem 2 Familienhaus wenn der VM mit im Haus wohnt.

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#10
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

https://www.wagner-sicherheit.de/zylinder-messen.html

Messen 2 Minuten, bestellen, tauschen 2 Minuten. Das kann man auch machen, ohne dass die Vermieter das mitbekommen. Und vor allem braucht man dafür keine Fachfirma.
Den Briefkastenschlüssel würde ich in jedem Fall abziehen. Ärger hin oder her, aber extra ein Postfach mieten?

-- Editiert von car4000 am 18.11.2020 09:34

Signatur:

- car4000 -

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#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Zitat (von robby123):
Das wird nicht einfach sein, da sie mit im Haus wohnen und das meiste mitbekommen. Denn wenn sie mitbekommen, dass ich das Schloss auswechseln lasse, ist der große Streit da.

Darf ich fragen wie viele Parteien das Haus hat. Es gibt da ja eine Sonderregelung im Mietrecht bei einem 2 Familienhaus wenn der VM mit im Haus wohnt.


Das frage ich mich auch. Wenn das so sein sollte, dann kann man wohl schon mal auf die Suche nach einer anderen Wohnung gehen......

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von robby123):
Aber nun, später, ist uns das sehr unangenehm, dass er einen Schlüssel hat.
Nur unangenehm? Dann kann man auch damit leben, statt nun auch noch Angst vor Streit wegen eines Wechsels des Schließzylinders zu haben.
Zitat (von robby123):
Denn wenn sie mitbekommen, dass ich das Schloss auswechseln lasse, ist der große Streit da.


Und unwohl fühlt ihr euch längst schon wegen des Briefkastenschlüssels. und-und-und

Sucht euch ne andere Bleibe...was denn sonst, wenn ihr solch verängstigte verhuschte Mieterlein geworden seid.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat paragrafenreiter:
Darf ich fragen wie viele Parteien das Haus hat. Es gibt da ja eine Sonderregelung im Mietrecht bei einem 2 Familienhaus wenn der VM mit im Haus wohnt.


ja genau das trifft zu. Wir wohnen nur mit den VM im Haus (2 Fam-Haus)



-- Editiert von robby123 am 18.11.2020 18:47

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von robby123):


Und unwohl fühlt ihr euch längst schon wegen des Briefkastenschlüssels. und-und-und

Sucht euch ne andere Bleibe...was denn sonst, wenn ihr solch verängstigte verhuschte Mieterlein geworden seid.


Ja ich weiß. Wir haben uns ne dicke Haut zugelegt. Hauptsache innnerhalb unserer Wohnung haben wir unsere Ruhe. Da es auf dem Wohnungsmarkt sehr angespannt ist und unsere finanziellen Mittel sehr bescheiden, ist es alles andere als einfach, eine andere Whg zu finden. Die Zeiten sind vorbei, wo man sich das aussuchen kann. Man muss sich oftmals mit mehreren hundert anderen Mietsuchenden um eine Wohnung rangeln. Zumal wenn man selbst wegen Krankheit, kräftemäßig und auch finanziell einen Umzug vermeiden möchte und noch ein Kind dran hängt., überlegt man sich das gut, ob man es nicht doch weiter aushält. So haben wir versucht, in den vergangenen Jahren mit den Widerwärtigkeiten klar zu kommen und damit zu leben. Zb auch mit dem Rostwasser, das aus den Leitungen kommt. Dank Wasserfilter. Unsere bisherige Miete ist sehr günstig, das werden wir nie mehr wieder zu dem Preis in der Art und Größe finden. Daher haben wir es mit den Marotten der VM einfach ausgehalten und sind ihnen aus dem Weg gegangen. Eine andere Bleibe müssen wir nun gezwungenermaßen eh suchen, da wir vor zwei Monaten die Eigenbedarfskündigung erhalten haben. Allerdings ist diese nicht rechtskräftig, da die Begründung fehlt.

Und dann haben die VM sich gewundert, weil wir uns zurück gezogen haben, und dafür wurden wir dann auch noch gerügt. Tja, wer andere respektlos behandelt, braucht sich nicht wundern, wenn er von anderen gemieden wird.



-- Editiert von robby123 am 18.11.2020 19:12

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von robby123):
Zitat paragrafenreiter:

Darf ich fragen wie viele Parteien das Haus hat. Es gibt da ja eine Sonderregelung im Mietrecht bei einem 2 Familienhaus wenn der VM mit im Haus wohnt.


ja genau das trifft zu. Wir wohnen nur mit den VM im Haus (2 Fam-Haus)



-- Editiert von robby123 am 18.11.2020 18:47

na dann kann Euch der Vermieter auch grundlos kündigen, halt mit 6 Monaten Frist.....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119354 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von robby123):
Eine andere Bleibe müssen wir nun gezwungenermaßen eh suchen, da wir vor zwei Monaten die Eigenbedarfskündigung erhalten haben. Allerdings ist diese nicht rechtskräftig,

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Zitat (von robby123):
Eine andere Bleibe müssen wir nun gezwungenermaßen eh suchen, da wir vor zwei Monaten die Eigenbedarfskündigung erhalten haben. Allerdings ist diese nicht rechtskräftig, da die Begründung fehlt.


Da würde ich mir den Schloßaustausch perse sparen. Ging ja auch jahrelang ohne es auszutauschen.

Wieso kündigt der VM wegen Eigenbedarf? In der Konstellation hat er das nicht nötig. Sicher, dass die Kündigung nicht wirksam ist?

-- Editiert von Solan196 am 19.11.2020 09:42

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von robby123):
Eine andere Bleibe müssen wir nun gezwungenermaßen eh suchen, da wir vor zwei Monaten die Eigenbedarfskündigung erhalten haben. Allerdings ist diese nicht rechtskräftig,

Finde den Widerspruch ...

Sollte sie tatsächlich nicht rechtskräftig sein, muss der VM sie neu so schreiben, dass sie rechtskräftig ist. Außerdem kann er auch ohne Angaben von Gründen kündigen, mit 3 Monaten längerer Kündigungsfrist für uns. Das heißt aber nicht, dass wir in der Wohnung wohnen bleiben können. Wir müssen eh raus, früher oder später. So meinte ich das. Und da es auf dem Wohnungsmarkt miserabel ausschaut, ist es am besten, man schaut sich frühzeitig um und wartet nicht das Fristende oder später die Räumungsklage ab.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
Zitat (von robby123):


Da würde ich mir den Schloßaustausch perse sparen. Ging ja auch jahrelang ohne es auszutauschen.

Wieso kündigt der VM wegen Eigenbedarf? In der Konstellation hat er das nicht nötig. Sicher, dass die Kündigung nicht wirksam ist?

-- Editiert von Solan196 am 19.11.2020 09:42


Ja er kann auch so kündigen, mit drei Monaten verlängerter Kündigungsfrist für uns. Warum er das nicht so gemacht hat, weiß ich nicht. Vielleicht wusste er das nicht. Er wusste ja angeblich auch nicht, dass man eine Eigenbedarfskündigung schriftlich begründen muss, sonst hätt er sie anders geschrieben.

Aber gerade in der gekündigten Situation fühle ich mich wegen den Schloss und weil er einen Zweitschlüssel hat, nicht wohl. Ich weiß ja nicht, auf was für Ideen er kommt, wenn wir nicht zuhause sind, ob er da vielleicht in die Wohnung geht. Und bei mir auf dem Schreibtisch liegt sensibler Papierkram offen herum. Zumal die Sache sich erst zuspitzen wird, wenn die Frist abläuft und wir immer noch hier drin sind. Ich würde mich mit einem ausgetauschten Schloss auf jeden Fall gerade in so einer Situation sicherer fühlen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Wohnt ihr schon so lange dort oder warum meinst du die Kündigungsfrist wäre um drei Monate verlängert?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119354 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von robby123):
Sollte sie tatsächlich nicht rechtskräftig sein, muss der VM sie neu so schreiben, dass sie rechtskräftig ist.

Wenn ihm das gelingt. Aber man kann halt etwas Zeit rausschlagen wenn man geschickt ist.


Zitat (von robby123):
Er wusste ja angeblich auch nicht, dass man eine Eigenbedarfskündigung schriftlich begründen muss, sonst hätt er sie anders geschrieben.

Ihm das zu sagen war natürlich recth ungeschickt ...



Zitat (von robby123):
Das heißt aber nicht, dass wir in der Wohnung wohnen bleiben können. Wir müssen eh raus, früher oder später.

Realistisch gesehen ja.



Zitat (von robby123):
Ich weiß ja nicht, auf was für Ideen er kommt, wenn wir nicht zuhause sind, ob er da vielleicht in die Wohnung geht. Und bei mir auf dem Schreibtisch liegt sensibler Papierkram offen herum.

Dann würde ich eher heute als morgen tauschen ...



Zitat (von Solan196):
Wohnt ihr schon so lange dort oder warum meinst du die Kündigungsfrist wäre um drei Monate verlängert?

Weil es so im Gesetz steht, § 573a BGB.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von robby123):
Aber gerade in der gekündigten Situation fühle ich mich wegen den Schloss und weil er einen Zweitschlüssel hat, nicht wohl.


Dann bau den Zylinder aus, ist nur eine Schraube an die du bei geöffneter Tür herankommst (mittig zum Zylinder), mess die beiden Seiten aus wie im Link beschrieben und geh in irgend einen Baumarkt oder kramsladen und kauf einen von der Länge und der Aufteilung!!! passenden Zylinder und bau den ein. Und gut ist es.

Zylinder gibt es ab 3 € aufwärts (hier bei uns). Mit dem Preis steigt die Qualität und die Sicherheit (Aufbohrschutz z.B.) aber das dürfte bei der Vertragsrestlaufzeit ja untergeordnete Bedeutung haben.

Wenn der Vermieter seine Kündigung nicht begründet hat, weshalb schreibst Du dann von Eigenbedarf?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9865 Beiträge, 4474x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
robby123
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Sir Berry):
Wenn der Vermieter seine Kündigung nicht begründet hat, weshalb schreibst Du dann von Eigenbedarf?
Hier steht's ausführlich https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f580524.html


Weil in der Kündigung nur das steht: "Hiermit kündigen wir das o.g Mietverhältnis wegen Eígenbedarf fristgerecht zum...." - weiter nichts. Das reicht nicht aus, denn da muss rein, wer einzieht, wieso und warum.

-- Editiert von robby123 am 20.11.2020 22:32

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