Darf Mieter für Heizkostenabrechnungs-Erstellung Geld verlangen?

23. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go478343-59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Mieter für Heizkostenabrechnungs-Erstellung Geld verlangen?

Hallo, ich brauche die Heizkostenabrechnung aus dem Jahr 2017 von meinem Vermieter und er meinte ich soll ihm für die Abrechnung 14 Euro geben, weil er die von einem Büro machen lässt.

Ist dies rechtlich zulässig, dass er von mir 14 Euro Gebühr für die Abrechnung verlangen kann? Ich kann mir gut vorstellen, dass es sein Problem ist, wie er die Abrechnung erstellt und dass er rechtl. verpflichtet ist mir 1x pro Jahr eine Abrechnung zu erstellen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von go478343-59):
ass es sein Problem ist, wie er die Abrechnung erstellt und dass er rechtl. verpflichtet ist mir 1x pro Jahr eine Abrechnung zu erstellen?


Klar, aber er hat für die Abrechnung bis zum 31.12.2018 Zeit!
Wenn Sie vorher eine haben wollen, kostet es halt extra.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich finde 14 € noch recht günstig, B****ta und Techem würden mehr als das doppelte nehmen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Betriebskostenverordnung § 2 Punkt 4

die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,

hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung [b]sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung

-- Editiert von Anitari am 24.05.2018 08:30

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.690 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen