Darf Vermieter Auskünfte verlangen?

28. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Lostone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Vermieter Auskünfte verlangen?

Ich habe meine Traumwohnung gefunden. Beim Makler sollte ich eine Selbstauskunft vorlegen und habe auch meine Einkommensnachweise vorgelegt.
Jetzt bekomme ich Bescheid, daß der Vermieter noch eine Auskunft gewünscht hat, der Makler diese eingeholt hat und ich auf Grund eines Negativeintrags von Januar 2000 die Wohnung nicht bekommen kann.
Ist ein Vermieter oder Makler überhaupt berechtigt, ohne mein Wissen und ohne meine Einwilligung Auskünfte über mich einzuholen (hier bei Kreditreform, was immer das auch für ein Verein ist)?
Und wieso kann ein Eintrag aus dem Jahr 2000 noch relevant sein, wenn danach nichts negatives mehr vorgefallen ist?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Emmrich
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich darf ein Vermieter eine Auskunft verlangen, da es ja zu seinem eigenen Schutz ist. Schließlich ist es sein gutes Recht zu wissen, ob der künftige Mieter solvent ist. Aber, diese Auskunft darf nur mit Ihrer Einverständnis geschehen. Möglicherweise war auf dem Selbstauskunftsbogen des Maklers ein kleiner Hinweis, daß Sie damit einverstanden sind (meistens im Kleingedruckten) und Sie haben diesen unterschrieben.
Wenn Sie sich sicher sind, daß dies nicht der Fall war, können Sie gegen den Makler/Vermieter wegen Verstoß des Datenschutzgesetzes vorgehen.
Und nun zum Negativeintrag. Negativeinträge, also Mahnbescheide, Vollstreckungstitel usw., die vom Gläubiger veranlasst, in die Schufa geschrieben werden, bleiben zwei Jahre lang bestehen. Sie können unter Umständen mit dem damaligen Gläubiger sprechen. Wenn die Angelegenheit erledigt ist, kann er die Löschung des Eintrages veranlassen.
Damit Sie selbst darüber informiert sind, was über Sie in der Schufa steht, können Sie jederzeit eine Eigenauskunft anfordern (entweder schriftlich, kostet Geld, soweit ich weiß, ca. 15 Euro)) oder Sie gehen zu Ihrer örtlichen Schufastelle. Dort bekommen Sie unter Vorlage des Personalausweises auch mündliche Auskunft (umsonst).Dazu würde ich Ihnen dringend anraten, da zu 90 % falsche Angaben und Einträge in der Schufa stehen. Und denken Sie daran, daß jede Bank, jedes Möbelhaus bei dem Sie auf Kredit kaufen oder jedes andere Institut ebenfalls eine Schufauskunft macht. Und wenn dort falsche Einträge stehen, kann dies sehr unangenehm für Sie sein.
MFG

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