Hallo!
Wir haben in unserem Mietvertrag einen Gartenanteil stehen... Nun wollen unsere Vermieter den Garten komplett zubetonieren und Pflanzkübel drauf stellen. Sie sagen, die Nutzung wäre dennoch genauso wie vorher möglich... Wir hätten die Wohnung nie genommen, ohne Garten. Wir sind 6 Mietparteien, zwei davon haben je einen eigenen Gartenanteil, der nicht betroffen ist. Die anderen vier teilen sich ein Stück. Bei zweien steht es nicht im Vertrag, die Nutzung wurde aber mündlich zugesichert. Bei uns und unseren übrigen Nachbarn steht es als Gartenanteil im Vertrag.
Wie weit können wir auf den Garten als Rasen bestehen? Ist Betonboden noch als Garten zu bezeichnen?
Plötzlich ist auch das Viertel, das immer schon gepflastert war, nicht mehr Teil des Gartens, obwohl das immer so gesagt wurde! Und vermutlich ist das Viertel vor dem Pflaster auch nicht mehr Gartenteil (zumindest haben sie so etwas anklingen lassen). Ist aber ab dem Zeitpunkt egal ab dem alles zubetoniert wird...
Kann uns irgendwer helfen?????
Herzlichen Dank im Voraus!
Darf Vermieter Garten zubetonieren???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
>Nun wollen unsere Vermieter den Garten komplett zubetonieren
Na, wenn das mal überhaupt zulässig ist, so rein baurechtlich.
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Na, wenn das mal überhaupt zulässig ist, so rein baurechtlich.
Baurechtlich bestimmt kein Problem, aber die Grünen und die Öko-Freaks machen dicke Backen.
... was euer mv in blick auf die pläne eures vermieters hergibt, kann euch nur ein ra verbindlich sagen - da wird auch der wortlaut eine rolle spielen.
Hi,
ich gehe mal davon aus, dass dies kein Scherz-Beitrag ist !
Um welche Fläche geht es denn ?
Beton kostet schliesslich auch Geld !
Ich denke mal dass eine grossflächige Betonversiegelung möglicherweise sogar genehmigungspflichtig ist bzw. eine Art Bauwerk darstellt und nat. dann innerhalb eines Baufensters erfolgen muss.
Oder denke ich zu kompliziert ?
Bis gespannt auf andere Meinungen !
MFG
-- Editiert von barni gröllheimer am 21.08.2008 16:57:05
Hallo,
da ich gerade selbst, wegen Streitigkeiten bezüglich meines Gartens beim Anwalt war, kann ich nur weitergeben, was der mir bezüglich des Bodenbelags gesagt hat.
Der Rasen, b.z.w. Bodenbelag des Gartens ist immer Vermietersache (ich kann zwar Wiederherstellung der beschädigten Rasens fordern, aber keine Sachbeschädigung dafür geltend machen).
Steht in Eurem Mietvertrag drin, welchen Bodenbelag, der Garten hat?
Ansonsten hat er das Recht zu betonieren, er müsste nur für eventuell selbst angepflanzte Pflanzen Schadensersatz bezahlen.
Warum wollen die Herrschaften eigentlich betonieren, wenn alle Nutzungsberechtigten, also die Mieter dagegen sind? Versucht doch nochmal mit der Vermietervereinigung zu reden, denn sie haben doch wirklich keinen Nutzen davon, wenn sie dort nicht wohnen.
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