Darf Vermieter Garten zubetonieren???

20. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
corcovado2254
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Vermieter Garten zubetonieren???

Hallo!

Wir haben in unserem Mietvertrag einen Gartenanteil stehen... Nun wollen unsere Vermieter den Garten komplett zubetonieren und Pflanzkübel drauf stellen. Sie sagen, die Nutzung wäre dennoch genauso wie vorher möglich... Wir hätten die Wohnung nie genommen, ohne Garten. Wir sind 6 Mietparteien, zwei davon haben je einen eigenen Gartenanteil, der nicht betroffen ist. Die anderen vier teilen sich ein Stück. Bei zweien steht es nicht im Vertrag, die Nutzung wurde aber mündlich zugesichert. Bei uns und unseren übrigen Nachbarn steht es als Gartenanteil im Vertrag.
Wie weit können wir auf den Garten als Rasen bestehen? Ist Betonboden noch als Garten zu bezeichnen?
Plötzlich ist auch das Viertel, das immer schon gepflastert war, nicht mehr Teil des Gartens, obwohl das immer so gesagt wurde! Und vermutlich ist das Viertel vor dem Pflaster auch nicht mehr Gartenteil (zumindest haben sie so etwas anklingen lassen). Ist aber ab dem Zeitpunkt egal ab dem alles zubetoniert wird...

Kann uns irgendwer helfen?????

Herzlichen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>Nun wollen unsere Vermieter den Garten komplett zubetonieren

Na, wenn das mal überhaupt zulässig ist, so rein baurechtlich.

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#3
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Na, wenn das mal überhaupt zulässig ist, so rein baurechtlich.

Baurechtlich bestimmt kein Problem, aber die Grünen und die Öko-Freaks machen dicke Backen.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... was euer mv in blick auf die pläne eures vermieters hergibt, kann euch nur ein ra verbindlich sagen - da wird auch der wortlaut eine rolle spielen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Hi,

ich gehe mal davon aus, dass dies kein Scherz-Beitrag ist !

Um welche Fläche geht es denn ?

Beton kostet schliesslich auch Geld !

Ich denke mal dass eine grossflächige Betonversiegelung möglicherweise sogar genehmigungspflichtig ist bzw. eine Art Bauwerk darstellt und nat. dann innerhalb eines Baufensters erfolgen muss.

Oder denke ich zu kompliziert ?

Bis gespannt auf andere Meinungen !

MFG

-- Editiert von barni gröllheimer am 21.08.2008 16:57:05

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#6
 Von 
femelchen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

da ich gerade selbst, wegen Streitigkeiten bezüglich meines Gartens beim Anwalt war, kann ich nur weitergeben, was der mir bezüglich des Bodenbelags gesagt hat.
Der Rasen, b.z.w. Bodenbelag des Gartens ist immer Vermietersache (ich kann zwar Wiederherstellung der beschädigten Rasens fordern, aber keine Sachbeschädigung dafür geltend machen).
Steht in Eurem Mietvertrag drin, welchen Bodenbelag, der Garten hat?
Ansonsten hat er das Recht zu betonieren, er müsste nur für eventuell selbst angepflanzte Pflanzen Schadensersatz bezahlen.
Warum wollen die Herrschaften eigentlich betonieren, wenn alle Nutzungsberechtigten, also die Mieter dagegen sind? Versucht doch nochmal mit der Vermietervereinigung zu reden, denn sie haben doch wirklich keinen Nutzen davon, wenn sie dort nicht wohnen.

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