Darf Vermieter Handwerker überprüfen, unangekündigt?

21. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
MichaelAH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Vermieter Handwerker überprüfen, unangekündigt?

Hallo Zusammen,

Im ganzen Haus werden die Badezimmer renoviert. Insgesamt sind es 8 Wohnungen. Unser Bad ist in ca. 2 Wochen an der Reihe. Durch die bisherigen arbeiten sowie Erzählungen der Nachbarn ist aufgefallen, das die Vermieter fast täglich im Haus sind und sich anschauen ob die Handwerker ordentlich arbeiten. Einmal mussten die Handwerker selbst auf die Vermieter warten, mit der Begründung das diese einfach mal schauen wollten.

An sich hätte ich mal damit kein Problem, wenn man den auch mit einem ordentlich redet. Bin auch der Meinung, wenn man seinem Handwerker nicht vertraut sollte man einen anderen suchen, sowie eine Abnahme am Ende genügen sollte.

Aber da unsere Vermieter (älteres Pärchen) sehr unorganisiert, kaum informieren und kommunizieren, keine Ahnung von allem haben, sich oft der Tragweite nicht bewusst, teilweise unverschämt sind und immer irgendwie durchkommen, geht mir das ganze mittlerweile zu weit. Deren Vorgehensweisen sind oft unnötig und nervig, halten einen auf und sind der Sache nicht förderlich.

Würden die Vermieter spontan klingeln und höflich fragen, währe dies wie schon geschrieben kein Problem. Da aber die Wohnungstür bedingt durch die Handwerker den ganzen Tag offen stehen wird, sowie ich mich am anderen Ende des langen Flures im Büro neben dem Badezimmer im Home Office befinde. Ist leider jetzt schon abzusehen, das die Vermieter einfach in die Wohnung spazieren und plötzlich neben mir oder im Bad stehen werden.


Darum die Fragen:
Dürfen die Vermieter den fortschritt der Handwerker begutachten?
Wie oft darf dies bei länger anhaltenden arbeiten geschehen?
Gibt es hierzu Einschränkungen?
Wie ist aktuell durch Corona damit umzugehen? (Hessen)


Schöne Grüße
Michael




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2377x hilfreich)

Ein Vermieter darf den bestellten Handwerker die gesammte Reparaturzeit beobachten und sogar eingreifen wenn Material oder Arbeiten nicht seine Zustimmung finden.
Wie ein Mieter dieses regelt ist seine Sache.
Die Wohnungstür während der Reparaturzeit offen halten, muss der Mieter nicht.

Es sollte bedacht werden, dass es das Eigentum des Vermieters ist, welches die Handwerker in einer vorgegebenen Art "verändern/bearbeiten" sollen.
Ein ordentliches Ergebnis sollte auch im Interesse des Mieters liegen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
MichaelAH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So etwas dachte ich mir schon. Bin aufgrund der Kompetenzen der Vermieter nicht begeistert, aber kann dies verstehen. Daraufhin bleibt es mir wohl nur übrig für die Renovierungszeit alle weiteren Zimmer zu verschließen und mich soweit möglich den Gesprächen sachlich zu entziehen.

Danke für Ihre Antwort

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