Darf Vermieter Reparatur beim Mieter selbst durchführen?

14. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Darf Vermieter Reparatur beim Mieter selbst durchführen?

Hallo,

darf ein Vermieter kleinere Reparaturen im Bad eines Mieters selbst durchführen (z.B. Austausch Füllventil oder Auslaufventil im Spülkasten, Austausch Duscharmatur), auch wenn er keinen Handwerksberuf erlernt hat?
Ist eine Reparatur nur nach fachlichem Standard, wenn ein Installateur diese durchführt?

Und wenn der Vermieter selbst Hand anlegen dürfte, dürfte er für seine Arbeitsleistung Geld (Stundenlohn) verlangen oder dürfe er nur die Materialkosten an den Mieter weitergeben (es handelt sich hier um die Kleinreparaturregel im Mietvertrag)?

Danke schon mal für Eure Antworten!




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.09.2024 19:27:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Arbeiten haben fachmännisch durchgeführt zu werden, das kann von jeder x-beliebigen Person gemacht werden, auch ohne offizielle Berechtigung (selbes für Schönheitsreparaturen). Ausnahme bilden bspw. Elektroinstallationen, für die es rechtliche Vorschriften gibt. Natürlich haftet der Vermieter dann aber für seine eigene Arbeit im Sinn der Gewährleistung.

Er kann dafür auch einen Stundensatz verlangen, dieser beläuft sich auf ca. 15€/h für einfache Tätigkeiten.

Ob die Kleinreparaturklausel greift, richtet sich nach Art der Reparatur, sprich: Ist das zu reparierende im regelmäßigen Gebrauch und Einfluss des Mieters? Für die aufgezählten Beispiele würde ich das bejahen.

-- Editiert von User am 14. März 2023 20:58

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130136 Beiträge, 41489x hilfreich)

Zitat (von mykoplasma):
Ist eine Reparatur nur nach fachlichem Standard, wenn ein Installateur diese durchführt?

Nö, zumal es keinen "fachlichen Standard" gibt.

Wenn die Reparatur fachgerecht, nach den anerkannten Regeln der Technik und als Leistung mit mindestens mittlerer Art und Güte erfolgt ist, dann ist das in Ordnung.

Ausnahmen bilden diverse Sachen wie z.B. im Zusammenhang mit Strom und Gas, da benötigt es meist eine besondere Befugnis.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12317.03.2023 20:58:25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst für den Fall, dass eine Kleinreparaturklausel wirksam im Mietvertrag verabredet sein sollte, hättest Du die Kosten für den Austausch des Füll- oder Auslaufventils nicht zu tragen, da diese durch Dich nicht dem häufigen unmittelbaren Zugriff ausgesetzt sind.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130136 Beiträge, 41489x hilfreich)

Zitat (von So_ist_es_richtig):
Selbst für den Fall, dass eine Kleinreparaturklausel wirksam im Mietvertrag verabredet sein sollte, hättest Du die Kosten für den Austausch des Füll- oder Auslaufventils nicht zu tragen,

Doch, und zwar komplett.



Zitat (von So_ist_es_richtig):
da diese durch Dich nicht dem häufigen unmittelbaren Zugriff ausgesetzt sind.

Irrelevant.
Der häufige / unmittelbare Zugriff bezieht sich auf den Mieter


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.03.2023 20:58:25
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, und zwar komplett.


In meiner Antwort bin ich davon ausgegangen, dass der/die Fragesteller/-in Mieter/-in ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Der häufige / unmittelbare Zugriff bezieht sich auf den Mieter


Siehe oben.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9932 Beiträge, 2085x hilfreich)

Zitat (von mykoplasma):
darf ein Vermieter kleinere Reparaturen im Bad eines Mieters selbst durchführen (z.B. Austausch Füllventil oder Auslaufventil im Spülkasten, Austausch Duscharmatur), auch wenn er keinen Handwerksberuf erlernt hat?


Das sind Dinge, die eigentlich jeder hinbekommt. Da braucht es keinen Fachmann für

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#7
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Um es klarzustellen. Ich bin in diesem Fall Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von mykoplasma):
Ich bin in diesem Fall Vermieter.


Grundsätzlich hast Du als Vermieter das Recht zu entscheiden, wie etwas repariert wird und Du hast auch das Recht, das selbst zu machen (wenn Du kannst). Wie in anderen Beiträgen bereits erwähnt, darf man aber nicht alles, und das gilt nicht nur für Elektrik sondern teilweise auch für Wasserinstallationen. Soweit mir bekannt, fallen die von Dir genannten Dinge aber nicht darunter, die darf auch ein Laie.

Zitat (von go629388-48):
Er kann dafür auch einen Stundensatz verlangen, dieser beläuft sich auf ca. 15€/h für einfache Tätigkeiten.

Darüber hingegen streiten sich die Geister. Mal wird gesagt, ein Vermieter kann für sowas den Mindestlohn veranschlagen, dann wieder so viel wie ein Handwerker, etc. Ich persönlich halte €15 für halbwegs realistisch, den Stundenlohn eines Fachhandwerkers aber nicht.

Zitat (von mykoplasma):
es handelt sich hier um die Kleinreparaturregel im Mietvertrag)

Wie sieht dieser Paragraph denn aus? Gar nicht mal so selten sind die ungültig, aus diversen Gründen. Und was z.B. nicht geht ist, dass Du einen Termin mit dem Mieter machst, alles auf einmal erledigst, ihm dann aber für jede Kleinigkeit eine einzelne Rechnung schreibst, damit keine Rechnung über den vereinbarten Betrag in der Kleinreparaturklausel kommt. Oder Deinen Stundenlohn so nach unten anpasst, dass die Rechnung praktischerweise gerade noch von der Gesamtsumme unter dem vereinbarten Betrag bleibt. Wenn Du das machst, könnte der Mieter mit einem eventuellen Einspruch nämlich ziemlich gut durchkommen und müsste gar nichts zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Wie sieht dieser Paragraph denn aus?

Die Klausel im Mietvertrag ist nach Prüfung meinerseits rechtens. Obergrenzen, explizite Reparaturinhalte etc.

Dass Füllventil und Auslaufventil nicht dem direkten Zugriff entsprechen ist mir nun bewusst. Anscheinend fällt beim Spülkasten nur unter Drückerplatte (nicht das Innenleben) in die Kleinreparaturregel.

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