Darf Vermieter bestehenden Mietvertrag ändern?

24. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)
Darf Vermieter bestehenden Mietvertrag ändern?

Hallo,
wir haben jetzt seit ca. sechs Jahren einen Mietvertrag mit unserem Vermieter.
Da dieser jedoch schon älter ist, über 80, hat er das Haus auf seine Enkelin überschrieben, somit ist diese jetzt ab Dezember unser neuer Ansprechpartner.
Jetzt ist die Frage, darf, oder muss der Mietvertrag geändert werden? Wir befürchten bei dieser Änderung Nachteile für uns, Einschränkungen, Mieterhöhungen( Staffelmiete) etc.

Danke schonmal im vorraus

Fragen zur Miete?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist die Frage, darf, oder muss der Mietvertrag geändert werden? Wir befürchten bei dieser Änderung Nachteile für uns, Einschränkungen, Mieterhöhungen( Staffelmiete) etc.


Klares Nein! Selbst bei einem Verkauf heißt es: "Kauf bricht nicht Miete."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Der Vertrag darf geändert werden wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

Müssen muß er aber nicht.

Gemäß [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html]§ 566 BGB [/link] tritt der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein.

Die Miete kann auch ohne neuen Vertrag erhöht werden.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke. Dachte da das Haus dann neue Besitzer hat, müssten diese auch im Mietvertrag festgehalten werden.
Dann lasse ich mir den Vertrag am besten erst mal zuschicken und prüfe, ob sich etwas wesentliches geändert hat.
Ändert ein neu aufgesetzter Vertrag auch etwas am Kündigungsrecht? Habe folgendes gefunden:

Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
Mietdauer bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
Mietdauer mehr als 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist
Mietdauer mehr als 10 Jahre: 12 Monate Kündigungsfrist – gültig nur für Mietverhältnisse, die vor dem 1.9.2001 begonnen haben.

Würde unser Mietverhältnis wieder von vorne beginnen, bei 3 Monate Kündigungsfrist, oder würden die 6 Jahre, wo wir jetzt schon hier wohnen trotzdem dazu zählen?

Ich bin auch nicht sicher, wie der Vermieter reagieren würde, wenn wir nicht zustimmen würden, ob sich daß dann anderweitig negativ auswirken würde.



Zitat (von Anitari):

Die Miete kann auch ohne neuen Vertrag erhöht werden.


Bei Einzug betrug die Kaltmiete 400,-. Im Vertrag wurden zwei Erhöhungen festgehalten:
ab 2012: 420€
ab 2014: 440€

jetzt kündigte er schon an, 2016 erneut erhöhen zu werden. Befürchten, daß es im neuen Vertrag erneut zu einer Staffelung kommt. Kann er beliebig erhöhen? Was würde passieren, wenn man weiteren Erhöhungen nicht zustimmt?

24x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Kann er beliebig erhöhen? Klar - Sie müssen ja nicht unterschreiben.
Was würde passieren, wenn man weiteren Erhöhungen nicht zustimmt? Nichts - der alte Vertrag bleibt in Kraft.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Payo):
Ändert ein neu aufgesetzter Vertrag auch etwas am Kündigungsrecht?


Die Kündigungsfrist für den Vermieter richtet sich nach der erstmaligen Überlassung des Wohnraumes. Also nix mit beginnt von neuem mit 3 Monate.

Zitat (von Payo):
Kann er beliebig erhöhen?


In einem neuen Vertrag kann die Miete neu festgelegt/verhandelt werden. Zum Beispiel gleich mit 600 €.

Zitat (von Payo):
Ich bin auch nicht sicher, wie der Vermieter reagieren würde, wenn wir nicht zustimmen würden, ob sich daß dann anderweitig negativ auswirken würde.


Wenn Ihr nicht mit dem Vermieter im selben Haus wohnt welches nur 2 Wohnungen hat und keine anderen Gründe für eine Kündigung vorliegen, eigentlich nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 38x hilfreich)

Ok, ich denke damit habt ihr mir geholfen. Solange keine Nachteile für uns im neuen Vertrag stehen( wie vom Vermieter auch gesagt), kann man ihn also ruhig unterschreiben.
Mieterhöhungen wurde von ihm begründet mit: "Es wird ja alles teurer". Er meinte, daß sei eine normale Anpassung an den Mietspiegel. Wenn ich keine weiteren juristischen Maßnahmen zu befürchten habe, stimme ich diesmal nicht zu, zumal er jetzt ja auch schon zweimal erhöht hat. Und nein, er wohnt nicht im Haus.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Payo):
Solange keine Nachteile für uns im neuen Vertrag stehen( wie vom Vermieter auch gesagt), kann man ihn also ruhig unterschreiben.

Sicher, dass du bzw. der Vermieter alle Klauseln im Mietvertrag verstehen? Ein bischen böse formuliert (wenn auch nicht so gemeint) könnte man sagen, dass du dann wohl nicht hier fragen würdest. Von daher wird es dir möglicherweise schwerfallen, versteckte Fallen zu entdecken. Von daher würde ich dir deutlich davon abraten, wenn du dir nicht wirklich Vorteile (!) davon versprichst.

Wenn es nur darum geht, dass die Enkelin als Vermieterin festgehalten wird, kann man das auch über eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag machen. In dieser Vereinbarung kann man festhalten, dass der Vertrag komplett bestehen bleibt und nur der alte Vermieter durch die neue Vermieterin ersetzt wird. Dann lauft ihr nicht Gefahr, in irgendwelche Fallen zu geraten.

Zitat (von Payo):
Mieterhöhungen wurde von ihm begründet mit: "Es wird ja alles teurer".

So geht das natürlich nicht. Ein Mieterhöhungsverlangen muss diverse Voraussetzungen erfüllen (siehe § 558ff BGB ). Die Mieterhöhung 2014 war mit knapp 5% jedoch recht gering. Schaut euch mal den aktuellen Mietspiegel an und überlegt euch, in welchem Umfang eine Mieterhöhung möglich wäre. Wenn das deutlich über der geforderten Summe liegt, dann sollte man sich überlegen, doch zuzustimmen.

-- Editiert von cauchy am 24.10.2015 18:49

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Solange keine Nachteile für uns im neuen Vertrag stehen( wie vom Vermieter auch gesagt), kann man ihn also ruhig unterschreiben.

Das ist grundsätzlich richtig. Die Frage ist allerdings, ob ihr Nachteile überhaupt erkennen würdet, wenn ihr sie seht. Offensichtliche Dinge wie eine höhere Miete sind einfach. Aber wenn man sich mit Mietrecht nicht auskennt (was aus der Eingangsfrage schon hervorgeht), wird man die nicht so offensichtlichen Nachteile nicht erkennen können.
Beispielsweise sind starre Renovierungsfristen mittlerweile unwirksam. Würde euer Vertrag solche Fristen enthalten, wärt ihr fein raus, da ihr nicht mehr renovieren müsstet. Enthält der neue Vertrag eine zusätzliche Formulierung, wie "im Allgemeinen", oder "je nach Abnutzungsgrad", wären die Fristen nicht mehr starr und ihr müsstet wieder renovieren.
Und davon gibt es viele Beispiele. Würdet ihr die alle erkennen?

Zitat:
Mieterhöhungen wurde von ihm begründet mit: "Es wird ja alles teurer". Er meinte, daß sei eine normale Anpassung an den Mietspiegel. Wenn ich keine weiteren juristischen Maßnahmen zu befürchten habe, stimme ich diesmal nicht zu, zumal er jetzt ja auch schon zweimal erhöht hat. Und nein, er wohnt nicht im Haus.

Mieterhöhungen mit "Es wird ja alles teurer" zu begründen geht natürlich nicht. Aber wenn ein Mietspiegel vorhanden, und die Erhöhung vernünftig begründet ist, sollte man erst nach gründlicher Prüfung ablehnen, aber nicht pauschal nur weil der Vermieter schon zweimal erhöht hat. In begehrten Städten gehen die Mieten von Mietspiegel zu Mietspiegel (häufig im Zweijahresabstand) idR um ein paar Prozent nach oben.

2x Hilfreiche Antwort

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