Darf Vermieter kontrollieren?

15. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tisiphonele
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf Vermieter kontrollieren?

Hallo, gerade heute habe ich wieder einen Brief meines Vermieters erhalten, in dem er mir mitteilt:
Um festzustellen, ob Gartenarbeiten ordentlich durchgeführt wurden, werde ich morgen um ca. 10:00 das Grundstück betreten.
Dies ist nicht der 1. Brief dieser Art. Er schreibt zwischenzeitlich ca. alle 14 Tage so einen Brief, in dem er mir mitteilt, dass er irgendetwas kontrollieren will. Mal ist es die Funktion des Garagentores, mal ob die Kellertreppe geputzt ist, mal ob ich richtig heize... Selbstverständlich gibt es danach immer etwas von seiner Seite zu motzen, aber eben immer nur Kleinigkeiten, mal wächst da ein Löwenzahn, mal liegen ein paar Blätter Laub auf der Treppe, mal beträgt die Temperatur im Schlafzimmer "nur" 19 Grad, ich schlafe halt gerne etwas kühler. Da er die Termine auch über meinen Kopf hinweg, kurzfristig, festlegt, fühle ich mich massiv durch seine ständigen Kontrollen belästigt. Hat ein Vermieter wirklich das Recht, ständig irgendwelche Kontrollen durchzuführen?

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9 Antworten
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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Selbstverständlich gibt es danach immer etwas von seiner Seite zu motzen, aber eben immer nur Kleinigkeiten, mal wächst da ein Löwenzahn, mal liegen ein paar Blätter Laub auf der Treppe, mal beträgt die Temperatur im Schlafzimmer "nur" 19 Grad,

So selbstverständlich find ich das nicht, wenn ständig an Kleinigkeiten rumgemeckert wird, die den Vermieter gar nichts angehen. Wenn das ein Einfamilienhaus ist (klingt so), dann geht den das Laub auf deiner Treppe, der Löwenzahn und die Temperatur in deinem Schlafzimmer einen Sch.... an.

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#3
 Von 
maltafan69
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 24x hilfreich)

Einmal im Jahr mit entsprechender Vorlaufzeit, gern. Das grenzt schon an Psychoterror und muss auf keinen Fall hingenommen werden. Um nicht gleich eine Lawine loszutreten: noch einen Besuch ertragen und bei dieser Gelegenheit gleich freundlich mitteilen, dass derartige Besuche nicht mehr akzeptiert werden. Am besten schon vorweg einen neuen Termin in zwölf Monaten vereinbaren und glaubhaft versichern, dass der VM bei evtl. Problemen unverzüglich kontaktiert wird:-))

Immerhin kündigt sich der VM wenigstens an:-)) Es gibt wahrlich schlimmere Vertreter dieser Gattung...

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienhaus_vermieten/Kontrollbesuch--A-8574.html

Demnach routinemäßig alle zwei Jahre....
Einen Besuch am kommenden Tag müssen Sie nun wirklich nicht empfangen.


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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Hat ein Vermieter wirklich das Recht, ständig irgendwelche Kontrollen durchzuführen?

Kommt drauf an.
Die Verkehrssicherungspflicht muß der VM sogar immer kontrollieren (Schnee räumen, Laub weg wg. Rutschgefahr, usw...
Nebenher können dann auch kleinere Dinge gleich mitkontrolliert werden.
Du scheinst einen sehr fürsorglichen VM zu haben.
Wohnst Du in einem EFH ?

quote:
Immerhin kündigt sich der VM wenigstens an:-)) Es gibt wahrlich schlimmere Vertreter dieser Gattung

Ehrlich ?
In welchen Kreisen verkehrst Du denn ?

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Die Verkehrssicherungspflicht muß der VM sogar immer kontrollieren (Schnee räumen, Laub weg wg. Rutschgefahr, usw...

Ja, aber in einem EFH nur exakt bis zur Grundstücksgrenze (von aussen!).
Wenn der Mieter innerhalb der Grundstücksgrenzen seine Treppe vereisen lässt und sich dann die Haxen bricht, isser selber schuld.


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#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Bei EFH ja, was aber bei EG-WHG mit Gartenanteil ?

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Bei EFH ja, was aber bei EG-WHG mit Gartenanteil ?

Wenn der Gartenteil nur von dem Bewohner der EG Wohnung genutzt werden darf, dann hat er da auch nichts zu suchen. Und wenn von der Wohnung (und ausschliesslich von der EG-Wohnung) Stufen in den Gartenteil führen, dann geht das Vermieter auch nichts an.

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Und bei Stufen im Treppenhaus oder dem Eingang ?

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