Dürfen der Vermieter oder die Hausverwaltung die Festnetznummer eines Mieters an einen Hausnachbarn weitergeben? Dieser Hausnachbar belästigt den Mieter schon mit mehrfachem Klingeln an der Wohnungstür, Briefen und wiederholtes Hinhängen der Kehrwochenerinnerung an die Wohnungstürklinke, obwohl er selbst an der Reihe wäre und der Mieter schon an der Reihe war. Da er jetzt die Telefonnummer hat, ruft er auch an. Diese Nummer ist nirgends registriert.
Welche Rechte hat der Mieter? Der Mieter ist nur am Wochenende zu Hause und will dann seine Ruhe haben. Bitte keine Mutmaßungen, nur antworten, wer es wirklich weiß. Danke!
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Darf Vermieter/Hausverw. Telefonnummer weitergeben
31. Oktober 2013
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Frage vom 31. Oktober 2013 | 20:02
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Darf Vermieter/Hausverw. Telefonnummer weitergeben
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#1
Antwort vom 1. November 2013 | 03:44
Von
Status: Praktikant (536 Beiträge, 219x hilfreich)
Ich mutmaße, das Nachbar durch perfiden Trick an Rufnummer gekommen ist, weil natürlich kein Verwalter einfach die Rufnummer seiner Mieter an Stalker herausgeben darf.
Ps.: ich weiß es wirklich...
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#2
Antwort vom 1. November 2013 | 11:12
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Der Vermieter und die HV konnten nicht wissen, dass der
Fragender ein Stalker ist.
Es könnte ja auch sein, dass der Fragende Wichtiges mitzuteilen hätte.
Wenn der Mieter dem Vermieter und der HV die Weitergabe dessen Telefonnummer nicht vorher untersagt hatte, ....
Und jetzt?
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