Darf der Makler diskriminieren?

29. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
*kristin*
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)
Darf der Makler diskriminieren?

Hallo
Ich suche seit ein paar Wochen eine Wohnung zur Miete. Dank des absoluten Mangels an freien Wohnungen gibts so gut wie keine Wohnungen ohne Makler. Seit 2 Wochen steht eine Wohnung in unserer Strasse zur Vermietung. Besichtigt habe ich diese bereits mit der Vormieterin. Frei steht sie seit Oktober. Bezogen hätte ich sie auch gerne schon da. Allerdings wollte der Vermieter keine Arbeit und hat das Ganze einer Maklern abgegeben. Mit dieser hatte ich bereits Kontakt und habe mein Interesse angemeldet.SSie meinte jedoch die Vermieter wollen keine alleinstehende (unabhängig vom Gehalt) Person. Mir zeigte die Maklerin eine andere Wohnung 2 Orte weiter. Gut,auch diese gefiel mir,ich fragte jedoch nochmals ganz direkt nach der Wohnung m die Ecke. Und nun kommt es ganz dicke. Sie sagte mir vor 3 Wochen dass sie die Wohnung bereits vermietet habe,der Vermieter hätte sich für ein junges Paar entschieden. Die Wohnung steht jedoch immernoch ausgeschrieben. Da ich noch die Nummer des Vermieters hatte habe ich spontan angerufen. Der Vermieter kannte meinen Namen noch (von der Vormieterin empfohlen und ich hatte ja auch angerufen und rfahren dass die Vermittlung an die Maklerin ging). Die Wohnung sei frei,eine Vermietung gäbe es (leider) nicht. Die Vermieterin hatte jedoch die Maklerin auf mich angesprochen (soviel zu keine alleinstehenden,sie wusste von mir,hatte der Vormieterin ein paar Eckdaten gegeben). Die Maklerin sagte zu ihr DIE FRAU XX HABE BEREITS EINE ANDERE WOHNUNG ANGEMIETET UND HABE KEIN INTERESSE MEHR. Wie bitte? Angeblich hätte sie mir einen Mietvertrag für die andere Wohnung geschickt,den ich jedoch nie erhalten habe. Auf mein Nachfragen was die Ausage bei der Vermieterin sollte kam eine bitterböse EMail. Man sei stocksauer,dass ich den Mietvertrag nicht unterschrieben habe (welchen??) und mich nie mehr gemeldet habe (ich wusste nicht mal,dass ich die andere Wohnung bekommen sollte?). "Und die Wohnung in Lauffen wird nicht an sie vermietet!"

Die Vermieterin meinte jedoch am Telefon man habe eine Maklerin beauftragt um keine Arbeit zu haben und man könne nicht an ihr vorbei vermieten. Da man einen Maklervertrag abgeschlossen hat. Sie war auch kurz angebunden.

Man lässt die Vermieter liebe eine Wohnung 2 Monate leer stehen,obwohl ein Interessent da ist?

Darf der Vermieter einfach urteilen und dann durch Falschaussagen eine Vermittlung ausschliesen? Kann ich denn gar nichts machen?

Eigentlich sollte mir das egal sein,aber in den letzten 3 Monaten waren nur 4 für mich bezahlbare Wohung in meinem Ort und der näheren Umgebung ausgeschrieben,so können die Vermieter auch die Miete schön hoch halten. Ich arbeite jedoch hier und habe mein ganzes soziales Umfeld hier.

Muss ich mir das gefallen lassen? Kann der Vermieter wirklich nichts machen? Muss er sich an den Makler halten,obwohl er einen Interessent nicht vermittelt?
Soweit ich die Vermieterin verstanden habe,hätten sie mich in die Auswahl genommen,sonst hätten sie den Makler sicher nicht nach mir gefragt...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich warte immer noch auf die Stelle, wo die Diskriminierung kommt...

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#2
 Von 
*kristin*
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein,ich bin weder Ausländer noch Behindert. Ich bin NUR Alleinerziehend. Ein anderer Makler hat mir zumindest direkt gsagt,dass er keine alleineriehende vermiteln kann,da er zur Zeit nur Angebote hat,wo Vermieter direkt angeben "nur Paare".

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das ist keine Diskriminierung.

quote:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse", der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.


Alleinstehend zu sein fällt nicht darunter und natürlich kann sich der Vermieter aussuchen, an wen er vermietet. Wenn er sich gegenüber seiner Maklerin nicht durchsetzen kann, ist das sein Problem und sein finanzieller Verlust, wenn die Wohnung weiterhin leersteht. Wobei mich das wundert, wo du doch schreibst, dass Wohnungen bei euch so knapp seien.

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#4
 Von 
*kristin*
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Na,wenn der Makler jedem absagt? Oder besser noch,seine eigenen Wohnungen anbietet. Die man mir anbot wird von der Maklerin verwaltet. Das sagte mir eine Nachbarin dort,als wir einen Tag später tagsüber nochmals dort waren um uns das Umfeld anzusehen. Bei der Besichtigung war esbereits dunkel.

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#5
 Von 
*kristin*
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich werde nicht vermittelt,weil ich alleine mit Kind bin. Ich verfüge über einen guten Job und bedarf keiner staatichen Hilfen. Das nenne ich diskrimiierend. Nebenbei gesagt wäre diese Wohnung sogar "Hartz4-geeignet" da sie im Mietspiegel für 2 Personen liegt. Dann würde sogar das Amt die Miete voll übernehmen. Also das Argument "wenn sie hren Job verlieren" zieht hier nicht. Auch ein Familienvaer kann seinen Job verlieren und dann stehen 3 Personen ohne Job da.
Auch schon erlebt,ein Vermieter entschied ich lieber für ein junges Paar mit Babybauch. (3 Personen,ein Job)

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo *kristin*,

also erstmal muss ich den anderen zustimmen, eine Diskriminierung sehe ich hier auch nicht.

Und die Vermieterin kann vermieten, an wen sie will (Ausnahme: echte Diskrimierung). Wenn du es nicht schaffst, sie zu überzeugen, dann sehe ich keine Chance.

Das was der Makler da macht, könnte ein Vertragsbruch sein (vielleicht sogar Betrug, wenn man noch irgendeine Bereicherung findet). Nur, wie will man das beweisen? Er darf sicher schon vorsortieren und dann nur bestimmte Wohnungen anbieten bzw. nur bestimmte Personen vorstellen.

Dass sie nicht am Makler vorbei vermieten darf, ist allerdings Quatsch, allerhöchsten müsste sie eine Vertragsstrafe zahlen (nicht höher als die Provision, also nicht so tragisch).
Und wenn sich hier irgendwie beweisen läßt, dass der Makler bewußt die beiden Parteien nicht zusammenführen wollte, dürfte imho auch das erledigt sein.

MfG Stefan

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Oder besser noch,seine eigenen Wohnungen anbietet. Die man mir anbot wird von der Maklerin verwaltet.


Der Makler darf nicht gleichzeitig der Verwalter sein. Also zumindest dürfte er dann keine Maklerprovision kassieren.

quote:
Ich werde nicht vermittelt,weil ich alleine mit Kind bin. Ich verfüge über einen guten Job und bedarf keiner staatichen Hilfen. Das nenne ich diskrimiierend.


Wie auch immer, auch Alleinerziehend steht als Diskriminierungspunkt nicht im Antidiskriminierungsgesetz und du kannst jemandem, dem eine Wohnung gehört, nicht zwingen, sein Eigentum an ausgerechnet dich zu vermieten. Das ist seine Wohnung und er allein entscheidet, wer sie kriegt. Genaugenommen muß er dir nicht mal einen Ablehnungsgrund nennen.

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#8
 Von 
*kristin*
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Ob jetzt eine "echte" Diskriminierung vorliegt oder nicht was eigentlich nicht ein Anliegen. Ich fühle mich einfach betrogen. Es ist nicht der Vermieter der was gegen alleinerziehende hat (was hier bei der hohen Wohnungsnachfrage sehr viel praktiziert wird) sondern der Makler vermittelt mich nicht. Der Vermieter hat bereits meinen Namen und ein paar Eckdaten. Er hat den Makler auf mich angesprochen,also wohl doch Interesse gehabt.
Der Makler hat ihm jedoch gesagt ich hätte bereits eine Wohnung und sei nicht mehr interessiert. Mir ist klar,wenn jemand nein sagt dann ist das so und lässt sich nicht ändern. Aber bewusst eine Vermittlung blockieren? Anzeigen werde ich ihn sicher nicht können,aber muss man das so hinnehmen? Eine Beschwerdestelle gibt es da sicher nicht...

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#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nein, da nichts Strafbares geschieht, gibt es auch keine Beschwerdestelle.

Aber hast du mal den Vermieter gefragt, warum er es hinnimmt, von seinem Makler belogen zu werden? Bring ihn doch mal auf den "Schadensersatztrichter", denn immerhin könnte er für die Wohnung schon längst Miete kassieren.

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